Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Sieht Gleichberechtigung als Grundgesetz, welches unveränderbar ist (Artikel 3)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Benachteiligungen aufgrund von z.B. Geschlecht sollen verhindert und beseitigt werden (§3)
Hochschulrahmengesetz (HRG) Gleichberechtigung an Hochschulen soll gefördert und Nachteile sollen beseitigt werden (§3)
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Regelt Vertragsdauer für Personal an Hochschulen, auch bei Drittmittelfinanzierung.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Regelt Rechte für (werdende) Eltern und alles zum Thema Elterngeld
Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Gibt Vorgaben an die Einrichtungen des Landes Berlin, wie sie Gleichstellung und Frauenförderung an ihren Institutionen verankern sollen (§16 ff., §12)
Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) Gibt konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Verankerung von Chancengleichheit an Hochschulen, wie z.B. die Position der Frauenbeauftragten (§5a,§59)