
Zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus und aufgrund des mobilen Arbeitens ist das Büro der Frauenbeauftragten an der Fakultät VII zurzeit reduziert besetzt. Das bedeutet im Einzelnen:
Die Frauenbeauftragten der Fakultät VII - Wirtschaft und Management
Technische Universität Berlin
Sekr. H 32
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Raum H 5150
Mail: fb(at)wm.tu-berlin.de
Woraus besteht die Arbeit von Frauenbeauftragten? Wie sieht ihr Tätigkeitsfeld aus? Woran nehmen sie teil und was für Ziele verfolgen sie? Das Aufgabenfeld der Frauenbeauftragten ist weit gesteckt. Unser Mitwirken fällt in viele mal kleinere und mal größere Bereiche. Das macht die Arbeit sehr abwechslungsreich und immer wieder neu herausfordernd. Dies sind unsere wichtigsten Aufgabenfelder:
Unser oberstes Ziel ist es natürlich an der Fakultät ein gleichberechtigtes, offenes und diverses Arbeits-, Forschungs- und Bildungsumfeld mitzugestalten. Wichtige Zwischenziele hierfür sind:
Ein weiteres Ziel von uns ist ein wertschätzender, respektvoller und diskriminierungsfreier Umgang aller TU-Angehöriger untereinander - unabhängig von Statusgruppe, Alter, Nationalität, Aussehen und Geschlecht. Als einen Grundbaustein hin zu diesem Ziel haben wir in Zusammenarbeit mit der AG Gleichstellung und dem Frauenbeirat für die ISIS-Kurse der Fakultät VII eine Art Verhaltenskodex entwickelt, der künftig bei allen ISIS-Kursen veröffentlicht werden soll und hoffentlich im Umgang miteinander von allen Teilnehmenden gelebt wird.
Der wichtigste Grundsatz unseres Beratungsangebots ist Vertraulichkeit. Wir sind die Ansprechpartner*innen bei Fragen zur Frauenförderung an der Fakultät, aber auch Schwierigkeiten mit Sexismus und sexualisierter Diskriminierung. Sie haben die Möglichkeit sich anonym (Kontaktformular) oder per E-Mail ( fb@wm.tu-berlin.de ) an uns zu wenden. Gerne bieten wir Ihnen ein Telefonat oder auch Gespräch an, wobei der Fokus Ihr Wohlbefinden ist. Gemeinsam arbeiten wir an Lösungen. Wir können lediglich beratend zur Verfügung stehen, ein Verfahren einleiten oder Ihnen auch als erste Kontaktperson dienen und Sie ggf. an eine höhere Stelle weiterleiten.
Bitte halten Sie sich nicht zurück und wenden Sie sich gerne auch bei Fragen an uns.
Manchmal geraten wir in Situationen, in denen wir uns unwohl fühlen, uns aber unsicher sind, ob wir tatsächlich Beratung und Unterstützung benötigen bzw. was diese genau bewirken kann. Manchmal fällt einem auch erst retrospektiv auf, dass wir uns lieber beraten lassen hätten. Darüber hinaus kommt dann auch noch die Frage auf, wer die richtigen Ansprechpersonen sind. Mit diesen Beispielen wollen wir ein bisschen Klarheit bewirken.
→ Sowohl die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie der Antidiskriminierungsbeauftragter kann kontaktiert werden.
→ Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten können angefragt werden und beachten die Personalgespräche dabei besonders.
→ Hier kann vor allem das Familienbüro weiterhelfen.
→ Die erste Anlaufstelle können dabei die Veranstalter*innen der Party sowie die Awarenessbeauftragten des Fachschaftsteams e.V. sein. Die Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten können ggf. eine professionellere Anlaufstelle sein.
→ Trotzdem kann eine Beratung hilfreich sein.
→ Trotzdem können die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät eine erste Anlaufstelle sein. Wir können auch an andere Netzwerke weiterleiten.
→ Hier kann arbeiterkind.de beraten
→ Allgemeine Studienberatung kann kontaktiert werden und die Stipendienübersicht gibt einen ersten Eindruck
Anlaufstellen gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Anlaufstellen gegen Queerfeindlichkeit / für LGBTIQ+
Anlaufstellen in psychosozialen Ausnahmesituationen
Nach Berliner Hochschulgesetz wird der Titel der Frauenbeauftragten künftig in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte abgeändert. Dabei sieht das Aufgabenfeld der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wie folgt aus:
„Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Mitglieder der Hochschule hin. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen das Präsidium und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen die Chancengleichheit betreffenden Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten, Satzungen, Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen sowie der Formulierung von Zielzahlen. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen. Im Rahmen ihrer Aufgaben übernehmen sie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.“[1]
Das Team der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät VII sieht sich dabei in der Pflicht das Wort Gleichstellung nicht auf eine binäre Geschlechtsstruktur anzuwenden, sondern weitere Geschlechter ebenfalls zu repräsentieren. Hierbei nimmt sich das Team die Gleichstellungsaufgabe der Hochschulen in Schleswig Hollstein als Vorbild:
„Die Hochschulen fördern die Gleichstellung aller Geschlechter. (…)“[2]
Unser Fokus liegt hierbei auf der Chancengleichheit für alle Geschlechter. Diese Chancengleichheit soll sich künftig in sämtlichen Aspekten unserer Arbeit widerspiegeln. Konkret wollen wir das durch eine äußere Präsenz (Stellungnahme auf der Webseite, Ankündigung im Fakultätsrat, E-Mail über die Verteiler der Fakultät etc.) sowie durch Veranstaltungen (z.B. FLINTA*-Abend, Sprechstunden) umsetzen. Darüber hinaus werden wir uns kontinuierlich auf dem Laufenden zur Thematik Geschlechtervielfalt halten und stetig unsere Arbeit daran anpassen, indem wir Angebote und Unterstützung ausweiten. Wir freuen uns jederzeit über Vorschläge bei Veranstaltungen, via Mail oder im Gespräch.
[1] §59 (8) Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin
[2] §3 (4) Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein