Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium der Fakultät. Er wählt den*die Dekan*in, entscheidet über Studiengänge, Prüfungsordnungen, Professuren und viele weitere Belange der Fakultät.
Die Ausbildungskommission (AK) ist ein Gremium auf Fakultätsebene, welches den Fakultätsrat in Fragen zu Studium und Lehre berät sowie Stellungnahmen und Vorschläge zu Fragen von Studium und Lehre erarbeitet.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden für jeden Studiengang durch den Fakultätsrat für zwei Jahre bestellt. Genaueres regelt § 41 AllgStuPO der TU Berlin.
Die Frauenbeauftragten werden durch den Frauenbeirat gewählt. Ihre zentrale Aufgabe ist die Förderung von Chancengleichheit von Frauen in allen Bereichen der Fakultät.
Die Studiengangsbeauftragten sind Beauftragte des*der Prodekan*in für Studium und Lehre. Sie werden vom Fakultätsrat benannt und berichten dort einmal pro Jahr über ihre Arbeit. Die genauen Aufgaben der Studiengangsbeauftragten sind in § 9 AllgStuPO der TU Berlin geregelt.
Die Haushaltskommission ist ein Gremium auf Fakultätsebene, welches für den Fakultätsrat Vorschläge zur Verteilung der Sachmittel, zur Zuweisung von Stellen aus den budgetierten Mitteln sowie zur fakultätsinternen Verteilung von Flächen erarbeitet.
Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftler*innen der Fakultät VII Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung mit bzw. am Menschen. Die Kommission wird auf Antrag von Forscher*innen, Geschäftsführenden Direktor*innen eines Institutes oder des Fakultätsrates tätig.