Der Masterstudiengang Industrial Economics (MInE) ist konsekutiv. Die vier Pflichtmodule finden jeweils auf Englisch statt. Der Wahlpflichtbereich bietet sowohl Module auf Englisch als auch auf Deutsch. Die Masterarbeit kann in beiden Sprachen verfasst werden. So ist es möglich, den gesamten Masterstudiengang MInE komplett auf Englisch zu absolvieren.
Das für Sie zuständige Prüfungsamt finden Sie hier: Referat Prüfungen > Team 5
Der Weg zum Doktortitel ist vielleicht einfacher, als Sie denken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an der Fakultät VII Wirtschaft und Management zu promovieren: individuell promovieren bei einem Doktorvater oder einer Doktormutter oder als Doktorand in einem strukturierten Promotionsprogramm. Studierende des MInE können sogar schon Kurse belegen und diese sowohl für den Masterabschluss als auch im Promotionsprogramm anrechnen lassen. Damit lässt sich die Promotionszeit in einem Programm wesentlich verkürzen.
Hier finden Sie alle Informationen und weiterführende Links:
Promovieren an der TU Berlin (allgemeine Infos)
Promovieren an der Fakultät VII Wirtschaft und Management
Promotionsprogramme an der Fakultät VII
Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Industrial Economics beträgt vier Semester. Sie ist i. d. R. für die Zahlung von Bafög oder Stipendien relevant.
Generell gilt: Die StuPO (Studien- und Prüfungsordnung) ist inklusive ihrer Änderungen und Ergänzungen die rechtliche Grundlage Ihres Studienganges. StuPOs werden jedoch auf Grund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nur in behutsamen Abständen novelliert. Darauf aufbauend gibt es jedes Semester einen aktuellen und bindenden Modulkatalog im Modultransfersystem (MTS) MOSES.
Alle Informationen bezüglich Beurlaubungen finden Sie unter folgendem Link: Beurlaubung
Ja, der konsequtive Masterstudiengang Industrial Economics ist komplett auch auf Englisch studierbar. Momentan ist er jedoch nicht komplett auf Deutsch studierbar, da die 4 Pflichtmodule nur auf Englisch angeboten werden.
Nein, der Studienverlaufsplan stellt lediglich eine Empfehlung seitens der TU Berlin für Studierende dar. Zusätzlich muss zwischen den Verlaufsplänen für Vollzeit- und Teilzeitstudierende unterschieden werden.
In der Regel sind Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen, Tutorien etc. nicht verpflichtend zu besuchen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die dann in der ersten Veranstaltung oder auf der Webseite des Lehrstuhls angekündigt werden. Dabei kann es sich um Seminare handeln, bei denen die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Im freien Wahlbereich dürfen generell alle Module aus dem Angebot der TU Berlin sowie anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes ausgewählt werden, die nicht bereits in den Pflicht- oder Wahlpflichtbereich eingebracht wurden. Module im freien Wahlbereich müssen Sie immer persönlich vor der Prüfung im Referat Prüfungen anmelden. Es gelten dieselben Regeln zur Wiederholung von Prüfungen wie für alle anderen Module. Bitte beachten Sie aber auch, dass es vorteilhaft sein kann, einen Teil des freien Wahlbereichs noch offen zu haben, wenn man Kurse im Rahmen eines Auslandsstudiums belegen und diese auch unter ihrem Titel im Zeugnis aufführen möchte.
Grundsätzlich gilt, dass man drei Versuche hat um ein Modul zu bestehen, andernfalls wird man exmatrikuliert. Module aus dem Wahl- und Wahlpflichtbereich können durch andere Module ersetzt werden, solange sie nicht endgültig (drei Prüfungsversuche) nicht bestanden wurden.
Dies ist nicht ohne weiteres möglich. In begründeten Ausnahmefällen können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht.
Sie haben sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang die Möglichkeit, alle Sprachkurse der ZEMS oder anderer Institutionen, die ECTS-Punkte vergeben können, im freien Wahlbereich einzubringen.
Klausuren werden in Pflicht- und Wahlpflichtfächern im Regelfall online über QISPOS angemeldet. Es kann jedoch, je nach Modul, Abweichungen geben, die von dem entsprechenden Fachgebiet dann kommuniziert werden.
Klausuren, die in den freien Wahlbereich eingebracht werden, müssen über das Referat Prüfungen angemeldet werden.
Die Möglichkeit der Nachbesserung einer bestandenen Prüfung existiert grundsätzlich nicht. Die Prüferin oder der Prüfer kann jedoch nach Ablauf einer Woche für nicht bestandene schriftliche Prüfungen eine mündliche Nachprüfung anbieten, der zusätzlich für einen bestimmten Kandidatenkreis beschränkt sein kann. Ein Anspruch auf eine Nachprüfung besteht nicht. Wird sie bestanden, lautet das Urteil „ausreichend (4,0)“.
Nein, dies ist ohne Ausnahme nicht möglich. Haben Sie vergessen, ein Modul fristgerecht anzumelden und die Prüfung bereits (auch in Teilen) abgelegt, so müssen Sie das gesamte Modul erneut belegen.
Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen sind zwingend innerhalb von zwei Semestern abzulegen, andernfalls gilt die Prüfung erneut als nicht bestanden. Die Beantragung eines Urlaubssemesters oder eine Krankschreibung hemmt diese Frist nicht. Achten Sie also unbedingt auf die Einhaltung der Wiederholungsfrist.
Insgesamt haben Sie für jede Prüfung im Bachelor- und Masterstudiengang drei Versuche. Bestehen Sie die Prüfung zum dritten Mal nicht, so haben Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden und werden exmatrikuliert. Sie können dann in keinem deutschen Studiengang mehr studieren, der das endgültig nicht bestandene Modul im Pflichtbereich enthält. Bitte beachten Sie, dass an anderen Hochschulen Abweichungen von dieser Regelung auftreten können, z. B. eine Ausweitung auf den Wahlpflichtbereich.
Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Prüfungsform der Erstprüfung statt. Sie melden sich genau wie zum ersten Prüfungsversuch an.
Die zweite Wiederholungsprüfung (dritter Prüfungsversuch) erfolgt in der Regel mündlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Prüfungsform zu ändern. Ein Antrag an den Prüfungsausschuss ist hierfür notwendig. Die Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung kann ausschließlich persönlich im Referat Prüfungen erfolgen. Dabei ist die gewünschte Prüfungsform anzugeben. Wenn Sie sich mündlich prüfen lassen wollen, sollten Sie unbedingt vor der Anmeldung im Referat Prüfungen den oder die zuständige/n Prüfer/in darüber informieren.
Nicht bestandene Prüfungen müssen spätestens nach zwei Semestern wiederholt werden, sonst wird dieser Versuch mit „nicht bestanden“ bewertet.
Ist diese Frist aus nachvollziehbaren Gründen (langfristige Erkrankung etc.) nicht einzuhalten, so besteht die Möglichkeit die Frist der Wiederholungsprüfung zu verlängern. Dafür müssen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.
Fand die zweite Wiederholungsprüfung als schriftliche Prüfung statt und haben Sie auch diese nicht bestanden, so besteht nur noch die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung. Prüfer/innen haben die Möglichkeit, Studierenden innerhalb einer Woche eine mündliche Nachprüfung anzubieten. Bei Bestehen dieser Prüfung erhalten Sie eine 4,0. Einen Anspruch auf eine Nachprüfung haben Sie nicht. Die Gewährung einer Nachprüfung liegt alleine im Ermessen des/der Prüfers/in. In allen anderen Fällen haben Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden und werden exmatrikuliert.
Sie können sich von angemeldeten Prüfungen innerhalb der gesetzten Fristen jederzeit wieder abmelden. Sobald Sie jedoch die erste Prüfungsleistung erbracht haben, ist ein Wechsel des Moduls nicht mehr möglich. Haben Sie also eine Klausur nicht bestanden oder das erste Prüfungselement einer Portfolioprüfung erbracht, so müssen Sie das Modul auch zu Ende bringen. Das gilt auch für Zusatzmodule. Im Wahlpflichtbereich kann ein Modul ersetzt werden, solange das Modul endgültig nicht bestanden wurde.
Zusätzlich zu den vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen können Sie jederzeit Zusatzmodule im Umfang von maximal 60 LP belegen, um weitergehende Qualifikationen zu erlangen. Auf Antrag an das Referat Prüfungen werden diese auf Ihrem Abschlusszeugnis aufgeführt. Die Eintragung erfolgt dabei grundsätzlich mit der erreichten Note.
Die Anmeldung erfolgt persönlich im Referat Prüfungen. Dort können Sie Zusatzmodule - anders als reguläre Module - auch jederzeit wieder abmelden. Einmal belegte Zusatzmodule werden jedoch auf den Notenbescheinigungen dokumentiert bis das Studium beendet ist. Allerdings führt die Note 5,0 bzw. ein Fristversäumnis nicht zur Exmatrikulation
Ja, dies ist einmalig, d. h. mit einem Modul möglich. Die Note des Bereichs errechnet sich in diesem Fall als Mittel aus allen belegten Modulen. Diese Teilnote geht dann aber nur mit der für den Bereich vorgesehenen Anzahl von LP in den Abschlussschnitt ein. Die Note ist also nicht verloren, die Leistungspunkt erscheinen auch alle auf dem Zeugnis. Sie haben dann lediglich einen Masterabschluss mit mehr als 120 LP. Die Anmeldung erfolgt analog zu anderen Modulen.
Generell ist nicht die Studienfachberatung, sondern das Referat IA (Zulassung und Immatrikulation) für alle Themen rund um Bewerbung und Immatrikulation zuständig. Einen ausführlichen Fragenkatalog und die Auswahlgrenzen der letzten Jahre finden Sie hier.
Es gelten unterschiedliche Fristen für den Bachelor- und Masterstudiengang. Die Fristen sind Ausschlussfristen und gelten auch für Altabiturienten. Eine Zulassung außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens ist daher nicht möglich. Genauere Informationen finden Sie hier.
Ja, Sie können sich bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums bewerben, wenn Sie mindestens 150 LP/ECTS nachweisen können. Diese Regelung ist für eine Bewerbung im 6. Bachelorsemester gedacht, da bei Bewerbungsschluss meist noch nicht alle Leistungen vorliegen. Module im Bachelorstudium, die sich über zwei Semester erstrecken, können anteilig der schon erbrachten Leistungen mit einer Bestätigung des Lehrstuhls eingerechnet werden. Leider können keine weiteren Ausnahmen gemacht werden.
Für den Zugang zum Masterstudiengang Industrial Economics müssen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Volkswirtschaftslehre bzw. Economics oder einem fachlich nahestehenden Studiengang nachweisen.
Ein Studiengang steht fachlich nahe, wenn er folgende fachliche Anteile enthält:
Im Masterstudiengang Industrial Economics ist die Unterrichtssprache Deutsch. Wenn Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben, müssen Sie daher Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachweisen.
Da einige Lehrveranstaltungen/Module, insbesondere die Pflichtmodule, auch auf Englisch angeboten werden, sind Englischkenntnisse Voraussetzung und auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder einem gleichwertigen Niveau nachzuweisen.
Unter den Studienplatzbewerber*innen, die die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird neben der Gewichtung der Abschlussnote des vorangegangenen Studiums eine Rangliste mit inhaltlichen Kriterien erstellt. In dieser werden bis zu 100 Punkte gemäß der folgenden Regelung vergeben:
Die Belegung passgenauer Fächer im Bachelorstudium erleichtert Ihnen den Einstieg ins Masterstudium, ist aber keine formale Zugangsvoraussetzung.
Die rechtsverbindlichen Regelungen finden Sie in der ZZO (Zugangs- und Zulassungsordnung) des MInE. (siehe Link oben)
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich möglich, wenn man bereits Studienleistungen erbracht hat. Geprüft wird hierbei ebenfalls, ob bereits Module endgültig nicht bestanden wurden und ob dies ggf. ein Hindernis zur Aufnahme des neuen Studiums darstellt.
Es werden nur Plätze in höheren Fachsemestern frei, wenn sich Studierende aus dem jeweiligen Fachsemester in dem der Bewerbung vorausgehenden Semester exmatrikuliert haben und durch die Exmatrikulation die ausgewiesene Kapazitätsgrenze unterschritten wird.
Die TU Berlin unterhält mehr als 300 Kooperationen mit ausländischen Universitäten. Auslandssemester werden in der Regel im zweiten oder dritten Fachsemester des Masterstudiengangs empfohlen. In der Regel laufen die Bewerbungsfristen knapp ein Jahr vor Beginn des Auslandsstudiums aus. Daher ist eine frühzeitige Planung notwendig. Häufig können Auslandssemester nur zu bestimmten Terminen begonnen werden. Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie im Referat "Internationales" an der Fakultät VII Wirtschaft und Management.
Die Masterarbeit ist Teil der Masterprüfung und geht mit einem Gewicht von 30 LP in die Gesamtnote ein.
Das Thema der Masterarbeit muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Master-Studiengang MInE stehen. Sofern die Masterarbeit von einer nicht der Fakultät VII „Wirtschaft & Management“ angehörenden Person betreut werden soll, ist hierfür ein formloser Antrag zu beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Weitere, wichtige Information zur Erstellung der Masterarbeit können Sie der für Sie geltenden Prüfungsordnung entnehmen.
Bei der Suche eines Themas und/oder eines Betreuers oder einer Betreuerin für die Masterarbeit, kann die Abschlussarbeiten - Börse der Fakultät VII erste Anlaufstelle sein, wie auch die einzelnen Webauftritte der Fachgebiete. Eine Übersicht der Fachgebiete der Fakultät VII finden Sie hier.
Ja, Sie müssen Module im Umfang von mindestens 48 LP erfolgreich absolviert haben.
Für die Themenwahl gibt es generell zwei Wege: Einerseits können Sie mit einem eigenen Themenvorschlag gezielt auf Fachgebiete zugehen. Andererseits vergeben einige Fachgebiete Themen für Abschlussarbeiten. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie auf dieser Website.
Voraussetzung für die Zulassung eines Themas ist der thematische Zusammenhang mit den zentralen Themenbereichen des Studiums sowie die erfolgreiche Erbringung von Modulen mit insgesamt mindestens 48 LP.
Abschlussarbeiten melden Sie persönlich im Referat Prüfungen an. Dazu beantragen Sie ein Thema mit dem vorgesehenen Formular. Nach einer ersten Prüfung durch das Referat Prüfungen wird die Anmeldung an den betreuenden Lehrstuhl weiter gereicht, der das Thema einträgt. Sie erhalten die Bestätigung der Anmeldung inklusive dem festgelegten Abgabetermin mit der Post.
In der Regel sind drei fest gebundene Exemplare einzureichen. Es ist auch eine Abgabe beim Pförtner des Hauptgebäudes oder im Campus Center möglich. Lassen Sie sich die Abgabe immer quittieren.
Ja, das ist möglich. Diese Abschlussarbeiten erfordern jedoch ebenso die Betreuung durch eine Prüferin oder einen Prüfer der TU Berlin. Bitte stimmen Sie sich vorab unbedingt mit dem Prüfungsausschuss ab.
Abschlussarbeiten (Studien-, Diplom-, Bachelor- und Masterarbeit) können während einer Beurlaubung angemeldet und abgegeben werden. Die Fachsemesterzahl erhöht sich hierdurch trotzdem.
Sollten Sie Ihre Arbeit nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit fertigstellen können, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Dies ist jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie können sich mit Ihren Fragen gerne persönlich oder per E-Mail an die Studienfachberatung wenden. Alle Kontaktdaten sowie Sprechstunden finden Sie hier.
Eine Bescheinigung über Ihre relative Note erhalten Sie im Referat Prüfungen. Um die Wartezeit zu verringern, kann die Bescheinigung auch per E-Mail an das Prüfungsteam angefragt und im Campus Center abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung nur mit Bezug auf Ihre finale Abschlussnote nach Abschluss des Studiums erstellt werden kann. Im laufenden Studium ist die Erstellung einer Bescheinigung nicht möglich. Für eine Bescheinigung über die relative Note in einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich daher bitte an die oder den zuständige(n) Modulverantwortliche(n).