Sie möchten sich um einen Studienplatz bewerben und sich gleichzeitig dafür Leistungen aus einem vorhergehenden Studium anerkennen lassen? Dann müssen Sie folgendes Antragsformular ausfüllen und vorab bei uns einreichen:
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen_Teil A
Bitte legen Sie zur Einstufung eine Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums bei. Ansonsten kann der Antrag nicht von uns bearbeitet werden!
Danach müssen Sie den von uns vervollständigten und bestätigten Antrag Ihren Studienplatzbewerbungsunterlagen beilegen.
Antrag auf Anerkennung bzw. auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen *
*Achtung: Sofern sich das Formular nicht im Browser öffnet, laden Sie es bitte herunter.
Antrag auf Anerkennung bzw. auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen*
*Achtung: Sofern sich das Formular nicht im Browser öffnet, laden Sie es bitte herunter.
Nachweise (siehe auch unten): alle bisher erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records der Hochschule im Ausland sowie ein aktueller QISPOS-Auszug der TUB); sowie – sofern vorhanden – Modulbeschreibungen;
Die Notenumrechnungstabelle der TU Studierendenmobilität zur Umrechnung der Noten finden Sie hier (Europa).
Sie möchten z. B. während Ihres Studiums an der TU ein passendes Modul belegen, welches nicht im Modulkatalog Ihres Studiengangs bzw. des Studienbereiches aufgelistet ist? Oder Sie möchten an einer anderen Berliner Universität ein passendes Modul für Ihren Studiengang belegen? Dann stellen Sie vorab einen Antrag an den Prüfungsausschuss.
Verwenden Sie dafür ausschließlich dieses Formular: Antrag auf Anrechnung
Legen Sie dem Antrag bitte eine Modulbeschreibung bei bzw. den Link zur Modulbeschreibung.
Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument zum Ausgleich individueller Nachteile und soll Chancengleichheit im Studium gewährleisten. Die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches wird nicht im Zeugnis vermerkt und ist freiwillig. Ein bewilligter Antrag auf Nachteilsausgleich muss nicht in Anspruch genommen werden.
Sie möchten zu einem 4. Prüfungsversuch einer Modulabschlussprüfung zugelassen werden? Diesen erhalten Sie gem. § 30 Abs. 4 BerlHG durch Teilnahme an einer Studienfachberatung (pro Modul). Hierzu müssen Sie folgendes Antragsformular ausfüllen und vorab bei uns einreichen:
Antrag auf Studienfachberatung zur Berechtigung auf 4. Prüfungsversuch
Bitte legen Sie dem Antrag eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums bei, aus der auch der nicht bestandene 3. Versuch (zweite Wiederholung) der entsprechenden Modulprüfung hervorgeht. Ohne diese Leistungsübersicht kann der Antrag nicht von uns bearbeitet werden!
Achtung: Wichtige Hinweise zu dieser Studienfachberatung finden Sie hier unter dem Punkt "Modulprüfungen: 4. Prüfungsversuch".
Sie möchten für Ihre Abschlussarbeit eine*einen Erst- oder Zweitgutachter*in wählen, die*der nicht an der Fakultät VII zugelassene*r Prüfer*in ist? Dann beantragen Sie dies bitte rechtzeitig beim Prüfungsausschuss. Das Formular dafür finden Sie hier.
Beachten Sie hierbei bitte stets die Vorgaben der AllgStuPO!
AllgStuPO §51 (3) 1Abschlussarbeiten werden von zwei Prüfer*innen bewertet; im Fall einer Gruppenarbeit nach § 60 Abs. 7 können weitere Prüfer*innen bestellt werden. 2Als Erstprüfer*in wird der*die Hochschullehrer*in bestellt, der*die das Thema stellt und in der Regel die Arbeit betreut. 3Zweitprüfer*in ist in der Regel ein*e Hochschullehrer*in oder nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung eine in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Person; Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend, auch für die Bestellung eines*einer Drittprüfer*in nach § 72 Abs. 3.
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät VII bestehen in der Regel auf mindestens eine*n Prüfer*in aus der eigenen Fakultät und mindestens eine*n Hochschullehrer*in.
Antragsformular: Antrag auf Fristververlängerung für die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit)
Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim BafÖG-Amt Berlin gestellt werden.
Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.
Die für Ihren Studiengang zuständige BAföG-Beauftragte finden Sie hier. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.
Alle anderen Anträge müssen entweder direkt beim Prüfungsbüro der TU gestellt oder können formlos beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der studentischen Studienfachberatung der Fakultät VII per Mail.