Die Fakultät setzt für jeden Studiengang ihres Zuständigkeitsbereichs eine Studiengangsbeauftragte oder einen Studiengangsbeauftragten ein. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die regelgerechte Umsetzung der Studien-Prüfungsordnungen
- die Sicherstellung des Lehrangebots
- Aktualisierung von Unterlagen (inhaltliche Änderung von Studien-Prüfungsordnungen, jährliche Fortschreibung und Veröffentlichung der Modulkataloge, Praktikumsrichtlinien)
- Organisation und Durchführung regelmäßiger Lehrkonferenzen
- Ansprechpartner/innen für Studierende zu Fragen der Studienorganisation und -reform