Fakultät VII - Wirtschaft und Management

Lehraufträge an der Fakultät VII - Wirtschaft und Management

Die Fakultät VII - Wirtschaft und Management vergibt semesterweise auf Antrag der/des Fachgebietsleiter*in Lehraufträge. 

Grundlage der Vergabe sind das BerlHG (§ 120), die Grundordnung der TU  (§ 18, § 25) und die entsprechende TU-Richtlinie zur Vergütung. 
(siehe Kasten unten "Rechtliche Grundlagen")

Für die Beantragung eines Lehrauftrages gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Folgende Fristen zur Einreichung der Anträge sind von den Fachgebieten zu berücksichtigen: 
    bis zum 28. Februar des Jahres für das jeweils folgende SoSe
    bis zum 31. August des Jahres für das jeweils folgende WiSe

    Hinweis: Später eingereichte Anträge können für das jeweilige Semester nicht mehr berücksichtigt werden.
     
  2. Der Antrag muss in Form der vorgegebenen Excel-Tabelle (wurde per Mail zugesandt) von der Fachgebietsleitung/-verwaltung per Mailanhang fristgerecht an lehrplanung@wm.tu-berlin.de gesandt werden.
    Hinweis: Die Excel-Tabelle (fordern Sie diese ggf. noch einmal bei uns an) muss in ihrer Form unverändert (bitte keine Spalten hinzufügen oder löschen!) als .xls oder .xlsx gesandt werden. Pdf-Formate können nicht berücksichtigt werden! Es können mehrere Lehraufträge pro Excel-Formular beantragt werden. Bitte entsprechend viele Zeilen anlegen. Einer Unterschrift der Fachgebiets- oder der Institutsleitung auf dem Formular bedarf es nicht.
     
  3. Dem Antrag ist per Mailanhang ein ausgefüllter Personalfragebogen für jeden beantragten Lehrauftrag beizufügen.
    Hinweis: Aufgrund der Digitalisierung des Antragsverfahrens muss der Personalfragebogen auch dann digital per pdf-Format eingereicht werden, wenn bereits ein Personalfragebogen bis einschließlich WiSe 2020/21  eingereicht wurde.
     
  4. Der Antrag wird von uns geprüft und, sofern korrekt und vollständig gestellt, der/dem jeweiligen Institutsdirektor*in zur Prüfung eingereicht und anschließend dem Fakultätsrat/Dekan zur Erteilung vorgelegt.
     
  5. Es folgt die Erteilung des Lehrauftrages durch den Dekan.
    Hinweis: Der Lehrauftrag ist erst dann verbindlich erteilt, wenn die*der Lehrbeauftragte ein Schreiben des Dekans zur "Erteilung eines Lehrauftrages" erhält (in der Regel per Mail). Ohne diese Erteilung ist kein Lehrauftrag zustande gekommen und es kann keine Auszahlung erfolgen. Der reine Antrag auf Lehrauftrag reicht für eine spätere Vergütung nicht aus!
     
  6. Ggf. kann ein Verzicht auf Lehrauftragsvergütung durch die*den Lehrbeauftragten erfolgen. 
    Hinweis: Gemäß BerlHG kann die*der Lehrbeauftrage auf die Vergütung des Lehrauftrages nach Erteilung des Lehrauftrages verzichten. Hierzu muss die*der Lehrbeauftragte die Verzichtserklärung ausfüllen, unterzeichnen und per mail an lehrplanung@wm.tu-berlin.de senden.
     
  7. Die Fachgebietsverwaltung muss einmalig für jede*n Lehrbeauftragte*n ein externes Konto (= Provisionierung externer Personen) über das TU-Portal angelegen.
    Hinweis: Ohne die Einrichtung eines externen Kontos ist eine spätere Bezahlung des Lehrauftrages leider nicht möglich! Die benötigten Daten erhält das Fachgebiet mit dem Personalfragebogen (siehe Punkt 3). Anleitungen, Hinweise und einen Hilfekontakt zum Vorgehen für das Anlegen eines externen TU-Kontos sind hier einzusehen. 
     
  8. Jede*r Lehrbeauftragte reicht spätestens 14 Tage nach Beendigung ihres/seines Lehrauftrages zur Abrechnung unaufgefordert die ausgefüllte und vom Fachgebiet als "sachlich richtig" bestätigte Auszahlungsanordnung ​​​​​​sowie eine Teilnehmerliste als Anlage ein.
    Hinweis: Die Auszahlungsanordnung muss aufgrund der Unterschriften im Original/ in Papierform eingereicht werden. Postanschriften siehe rechte Kontaktbox "Ansprechpartnerin und Postanschrift".  

Ansprechpartnerin und Postanschrift

Einrichtung Fakultät VII - Wirtschaft und Management
Sekretariat H 30
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
HinweisDas Sekretariatszeichen "H 30" ist zwingend bei der Postanschrift anzugeben!