Fakultät VII - Wirtschaft und Management

Frequently Asked Questions (FAQ)

Fragen zum Bewerbungsprozess

Wie kann ich mich bewerben?

  • Ausführliche Hilfestellungen rund um den Bewerbungsprozess und alle relevanten Formulare finden Sie hier (für Erasmus) und hier (für Übersee) sowie weiterführende Informationen auf der Webseite Studium im Ausland der Studierendenmobilität.
  • Detaillierte Informationen zum Learning Agreement finden Sie weiter unten in den FAQs.

Wo kann ich mich bewerben?

  • Eine Liste mit den Partneruniversitäten der Fakultät VII finden Sie hier.
  • Sie können sich sowohl für ERASMUS+-als auch für die Übersee-Programme bewerben.
  • Maximal 3 Bewerbungen für verschiedene Universitäten sind gleichzeitig möglich, geordnet nach Priorität.
  • Mehr Infos in den Flyern hier.
  • Sie können sich gleichzeitig für ERASMUS+ und Übersee bewerben.  

Wann kann ich mich bewerben?

  • Es wird empfohlen, ab dem 3. Bachelorsemester beziehungsweise dem 1. Mastersemester ins Ausland zu gehen. Aufgrund der langen Vorlaufzeit von einem Jahr ist es daher wichtig, sich schon früh mit der Thematik zu befassen.
  • Aktuelle Bewerbungsfristen finden Sie hier (die ERASMUS+- und Überseeprogramme haben unterschiedliche Fristen).
  • Den Zeitplan für ERASMUS+ und Übersee
  • Aktuelle Infoveranstaltungen zu den Austauschprogrammen finden Sie hier.
  • Restplätze: Nicht besetzte Plätze werden bei der Infothek im Campus Center nach dem regulären Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Auf diese können sich alle Studierenden bewerben.

Was ist, wenn ich die Fristen verpasst habe?

Falls Sie eine Frist verpasst haben, sollten Sie ich an das Campus Center wenden. Bei manchen Universitäten besteht die Möglichkeit, sich für Restplätze zu bewerben.

Ich plane im Sommersemester im Ausland zu studieren. Gilt für mich dann auch die Bewerbungsfrist im Januar?

Ja, auch für das Sommersemester gilt die Bewerbungsfrist im Januar. Es gibt im Juni noch eine weitere Bewerbungsfrist, bei der auch Plätze für das Sommersemester vergeben werden. Allerdings handelt es sich dabei um die Restplätze der Bewerbungsrunde aus dem Winter. Die besseren Chancen auf einen Platz an der Wunschhochschule sind also bei einer Bewerbung im Januar gegeben.

Kann ich mich auch noch bewerben, wenn ich als Bachelor-Studierende*r bereits im 5. oder 6. Semester bin bzw. als Master-Studierende*r im 3. Semester?

Grundsätzlich kann man sich auch in einem höheren Semester für ein Auslandsstudium bewerben. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn aufgrund von hoher Arbeitsbelastung neben dem Studium, einem Praktikumssemester, einer Krankheit, der Betreuung von Angehörigen etc. noch ausreichend Kurse im Ausland belegt und angerechnet werden können. Hier ist es dann bei der Bewerbung besonders wichtig, dass dargestellt wird, wie sich das Auslandsstudium in den gesamten Studienverlauf einbettet.

Fragen zu Bewerbungsunterlagen (Hochschullerer*innen-Gutachten, Sprachgutachten, Learning Agreement)

Wie erhalte ich ein Hochschullehrer*innen-Gutachten?

Viele Fachgebiete bieten die Ausstellung eines Gutachtens proaktiv an. Ansonsten sollten Sie eigeninitiativ das Sekretariat des zuständigen Fachgebiets dafür anfragen. Bei der Wahl des*r Hochschullehrenden sollte beachtet werden, dass diese*r Sie durch Lehrveranstaltungen schon einschätzen kann. Optimal ist es natürlich, wenn die*der Hochschullehrende ihr Vorhaben unterstützt, das Fachgebiet zu ihren Studienvorhaben im In- und Ausland passt und Sie gute akademische Leistungen erbringen konnten. Bei Masterstudierenden, die neu an der TU Berlin sind, kann auch ein Gutachten einer*s Hochschullehrenden der vorherigen Hochschule eingeholt werden.

Das notwendige Formular können Sie hier herunterladen. 

Welches Sprachgutachten benötige ich?

Das hängt von der Partneruniversität ab. Häufig ist das ZEMS-Sprachgutachten für eine Bewerbung ausreichend. Am besten informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Partneruniversität, teilweise ist nämlich auch der TOEFL notwendig. Falls auf der Seite der Partneruniversität keine Informationen vorliegen, kann auch das Büro für Internationales der TU konsultiert werden. 

Für beide Gutachten ist eine vorherige Anmeldung notwendig, das ZEMS-Sprachgutachten ist jedoch deutlich kostengünstiger. Dafür ist der TOEFL international hoch anerkannt, aber nur 2 Jahre gültig. 

Benötige ich auch einen Nachweis für die Landessprache (z.B. Italienisch), wenn ich an der Partnerhochschule lediglich englischsprachige Module belege?

Für die Bewerbung ist grundsätzlich die Studiensprache entscheidend. In einigen Ländern, z.B. Frankreich, Spanien, Italien, werden aber Grundkenntnisse der Landessprache stark empfohlen, damit der Alltag leichter gemeistert werden kann. Auch können sich Kenntnisse der Landessprache oder der Wille, diese zu erlernen, positiv auf die Bewerbungschancen auswirken.

Wie fülle ich mein Learning Agreement aus?

  • Module müssen zum Studium passen; außer Sie belegen das Modul als freie Wahl
  • Nur Pflichtmodule müssen äquivalent anerkannt werde, d.h. hier müssen die behandelten Themen im Ausland gleich den behandelten Themen an der TU entsprechen
  • Für alle Wahlpflichtmodule (und Freie Wahl) gilt, dass diese in dem dazugehörigen Bereich des Studiengangs passen müssen (nicht äquivalent zu einem Modul der TU). Auf dem Learning Agreement wird daher in der Tabelle B das ausländische Modul auf Englisch mit der ausländischen ECTS Zahl hingeschrieben
  • Bei allen Modulen wird in Klammern in Tabelle B der Bereich hingeschrieben, in welchem es anerkannt werden soll
  • Bitte füllen Sie das Learning Agreement im Mobility Online Portal aus und laden Sie es dort auch hoch.
  • Sie benötigen das unterschriebenes Learning Agreement erst nach der Zusage für einen Studienplatz an der Partnerhochschule und noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung!
  • Wenn Sie Module im Ausland kurzfristig doch nicht belegen können, besteht die Möglichkeit das Learning Agreement nochmal anzugleichen. Nehmen Sie dazu bitte wieder Kontakt mit der Auslandsberatung auf.
  • Wenn Sie Module im Ausland belegen, die Sie nicht im Learning Agreement abgesegnet haben, gibt es keine Garantie, dass Sie diese nachträglich für Ihr Studium anerkennen lassen können.

Was bedeutet der ISCED-Code und wie muss ich diesen bei der Bewerbung berücksichtigen?

Der "International Standard Classification of Education“ (ISCED) Code dient der Klassifizierung von Bildungsprogrammen in bestimmte Fächer. Die Fakultät VII unterhält Kooperationen über die folgenden ISCED-Codes:

  • 0311: Volkswirtschaftslehre
  • 041: Betriebswirtschaftslehre
  • 061: Wirtschaftsingenieurwesen (Informations- und Kommunikationssysteme)
  • 071: Wirtschaftsingenieurwesen
  • 0714: Wirtschaftsingenieurwesen (Elektrotechnik)
  • 09: Wirtschaftsingenieurwesen (Gesundheitstechnik)

Je nach Kooperation bestimmt der ISCED-Code mehr oder weniger eng darüber, welche Module/Kurse an der Partnerhochschule belegt werden können. In der Regel müssen die Kurse in der Kursübersicht und im Learning Agreement entsprechend zum ISCED-Code passen. Ausnahmen hiervon können individuell von den Bewerber*innen mit den Partnerhochschulen abgesprochen werden. U.a. erlauben manche Kooperationspartner, dass z.B. ein Drittel der gewählten Credits an anderen Fakultäten/Schools erbracht werden können.

Eine vollständige Übersicht der Codes finden Sie in der Liste der Hochschulkooperationen.

Was enthält der ausführliche Studienplan (nur Übersee)?

Das ist ein formloses Dokument, in dem die für das Ausland geplanten Kurse aufgelistet werden. Gegebenenfalls ist es ratsam, mehr Kurse aufzulisten, als tatsächlich belegt werden können, falls Kurse an der Partnerhochschule doch nicht belegt werden können. Oft ist es außerdem sinnvoll, die Modulbeschreibung beizufügen. 

Weiterhin kann im Studienplan auch die Motivation für das jeweilige Modul begründet werden, sowie die Anrechnungsmöglichkeiten erläutert werden.

Sollte ich immer drei Prioritäten für die Bewerbung angeben oder reicht auch eine aus?

Wir empfehlen mehrere Prioritäten, da es viele sehr beliebte Partnerhochschulen gibt, für die deutlich mehr Bewerbungen eingehen, als Austauschplätze vorhanden sind. Sie sollten sich ein Studium an den Partnerhochschulen der 2. und 3. Priorität aber grundsätzlich vorstellen können und sich auch über diese informieren.

Kann ich auch ein Learning Agreement für Übersee ausfüllen?

  • Mit einem Learning Agreement wird Studierenden, die über das Erasmus Programm ins Ausland gehen, eine verbindliche Zusage gemacht, dass diese Kurse im Anschluss an der TU nach Abschluss des Auslandssemesters anerkannt werden.
  • Als besonderen Service bieten wir daher auch Studierenden, die an einem Übersee-Programm teilnehmen, nach der Zusage der Partnerhochschule mit uns ein Learning Agreement abzuschließen.
  • Somit wird auch Studierenden, die nicht am Erasmus+-Programm teilnehmen die Möglichkeit geboten, eine verbindliche Zusage zu erhalten.
  • Das Formular für das Learning Agreement finden Sie hier oder im Mobility Online-Portal.

Weitere Fragen zum Auslandsstudium

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

  • Wenn Sie über die TU Berlin ins Ausland gehen, bekommen Sie automatisch ein Mobilitätsstipendium. Dieses deckt die vollständigen Studienkosten der Auslandsuniversität ab und zahlt außerdem eine monatliche Stipendienrate zwischen 300 und 420 Euro je nach Zielland. Weitere Informationen zum Stipendium finden Sie hier.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich fördern zu lassen. Die nächsten Links bieten eine Auswahl von Stipendien und Stipendiendatenbanken:
  • Für weiterführende Informationen zu Stipendien richten Sie sich bitte an das Career Service der TU Berlin.

Kann ich einen Auslandsaufenthalt auch selbst organisieren?

  • Die Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes ohne die TU Berlin ist möglich. Hieraus entsteht jedoch ein höherer organisatorischer Aufwand.
  • Außerdem verzichtet man weiterhin auf das Erasmus+-Stipendium und muss die Studiengebühren an der ausländischen Universität selbst tragen (falls vorhanden).
  • Weiterhin ist der Aufenthalt als sogenannter "Freemover" nur dann möglich, wenn die TU Berlin nicht schon eine Kooperation mit der ausländischen Universität unterhält.
  • Es sollte dennoch ein Learning Aggrement mit der TU Berlin abgeschlossen werden.

Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?

Ja, das ist problemlos möglich. Wichtig ist hierbei nur, dass Sie:

  • Vorher: Eine*n betreuende*n Hochschullehrer*in an der ausländischen Hochschule suchen und eine schriftliche Betreuungszusage einholen; eine*n betreuende*n Hochschullehrer*in an der TU suchen und die Modalitäten der Anerkennung sicherstellen
  • Währenddessen: Den*die TU Betreuer*in über den Verlauf unterrichten und Änderungen besprechen
  • Im Anschluss: Der*die betreuende Hochschullehrer*in an der ausländischen Hochschule erstellt ein/e detaillierte/s Gutachten/Bewertung und vergibt eine Note; der*die betreuende*r Hochschullehrer*in an der TU bestätigt die Bewertung und das Prüfungsamt übernimmt die umgerechnete Note.

Ist eine Beurlaubung (Urlaubssemester) an der TU Berlin während der Auslandsphase sinnvoll?

Eine Beurlaubung bringt wenig Nachteile mit sich. Die Fachsemesterzahl wird nicht weitergezählt und es kann nicht jede Art von Prüfung abgelegt werden, z.B. Portfolioprüfung. Das Schreiben von Klausuren (schriftliche Prüfung) ist dagegen meist möglich. Durch die Beurlaubung kann man sich von den Gebühren für das Semesterticket befreien lassen und zahlt dann an der TU Berlin lediglich eine geringe Verwaltungspauschale.

Fragen zur Anrechnung (nach der Auslandsphase)

Wo kann ich die Anrechnung beantragen?

Für die Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ist der Prüfungsausschuss zuständig:

Sie stellen an den entsprechenden Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters oder eines Doppelmasterprogramms erbracht wurden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.

Des Weiteren reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records von der Hochschule im Ausland, einen aktuellen Notenauszug der TU Berlin sowie (soweit vorhanden) die Modulbeschreibungen der anzurechnenden Leistungen ein. Sollten Sie vor oder während des Auslandsstudiums ein Learning Agreement abgeschlossen haben, fügen Sie dieses bitte auch bei.

Wie werden meine Noten nach dem Auslandsstudium angerechnet?

Alle relevanten Informationen finden Sie hier.

Die Notenumrechnungstabelle finden Sie hier.