Falls Sie eine Frist verpasst haben, sollten Sie ich an das Campus Center wenden. Bei manchen Universitäten besteht die Möglichkeit, sich für Restplätze zu bewerben.
Ja, auch für das Sommersemester gilt die Bewerbungsfrist im Januar. Es gibt im Juni noch eine weitere Bewerbungsfrist, bei der auch Plätze für das Sommersemester vergeben werden. Allerdings handelt es sich dabei um die Restplätze der Bewerbungsrunde aus dem Winter. Die besseren Chancen auf einen Platz an der Wunschhochschule sind also bei einer Bewerbung im Januar gegeben.
Grundsätzlich kann man sich auch in einem höheren Semester für ein Auslandsstudium bewerben. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn aufgrund von hoher Arbeitsbelastung neben dem Studium, einem Praktikumssemester, einer Krankheit, der Betreuung von Angehörigen etc. noch ausreichend Kurse im Ausland belegt und angerechnet werden können. Hier ist es dann bei der Bewerbung besonders wichtig, dass dargestellt wird, wie sich das Auslandsstudium in den gesamten Studienverlauf einbettet.
Viele Fachgebiete bieten die Ausstellung eines Gutachtens proaktiv an. Ansonsten sollten Sie eigeninitiativ das Sekretariat des zuständigen Fachgebiets dafür anfragen. Bei der Wahl des*r Hochschullehrenden sollte beachtet werden, dass diese*r Sie durch Lehrveranstaltungen schon einschätzen kann. Optimal ist es natürlich, wenn die*der Hochschullehrende ihr Vorhaben unterstützt, das Fachgebiet zu ihren Studienvorhaben im In- und Ausland passt und Sie gute akademische Leistungen erbringen konnten. Bei Masterstudierenden, die neu an der TU Berlin sind, kann auch ein Gutachten einer*s Hochschullehrenden der vorherigen Hochschule eingeholt werden.
Das notwendige Formular können Sie hier herunterladen.
Das hängt von der Partneruniversität ab. Häufig ist das ZEMS-Sprachgutachten für eine Bewerbung ausreichend. Am besten informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Partneruniversität, teilweise ist nämlich auch der TOEFL notwendig. Falls auf der Seite der Partneruniversität keine Informationen vorliegen, kann auch das Büro für Internationales der TU konsultiert werden.
Für beide Gutachten ist eine vorherige Anmeldung notwendig, das ZEMS-Sprachgutachten ist jedoch deutlich kostengünstiger. Dafür ist der TOEFL international hoch anerkannt, aber nur 2 Jahre gültig.
Für die Bewerbung ist grundsätzlich die Studiensprache entscheidend. In einigen Ländern, z.B. Frankreich, Spanien, Italien, werden aber Grundkenntnisse der Landessprache stark empfohlen, damit der Alltag leichter gemeistert werden kann. Auch können sich Kenntnisse der Landessprache oder der Wille, diese zu erlernen, positiv auf die Bewerbungschancen auswirken.
Der "International Standard Classification of Education“ (ISCED) Code dient der Klassifizierung von Bildungsprogrammen in bestimmte Fächer. Die Fakultät VII unterhält Kooperationen über die folgenden ISCED-Codes:
Je nach Kooperation bestimmt der ISCED-Code mehr oder weniger eng darüber, welche Module/Kurse an der Partnerhochschule belegt werden können. In der Regel müssen die Kurse in der Kursübersicht und im Learning Agreement entsprechend zum ISCED-Code passen. Ausnahmen hiervon können individuell von den Bewerber*innen mit den Partnerhochschulen abgesprochen werden. U.a. erlauben manche Kooperationspartner, dass z.B. ein Drittel der gewählten Credits an anderen Fakultäten/Schools erbracht werden können.
Eine vollständige Übersicht der Codes finden Sie in der Liste der Hochschulkooperationen.
Das ist ein formloses Dokument, in dem die für das Ausland geplanten Kurse aufgelistet werden. Gegebenenfalls ist es ratsam, mehr Kurse aufzulisten, als tatsächlich belegt werden können, falls Kurse an der Partnerhochschule doch nicht belegt werden können. Oft ist es außerdem sinnvoll, die Modulbeschreibung beizufügen.
Weiterhin kann im Studienplan auch die Motivation für das jeweilige Modul begründet werden, sowie die Anrechnungsmöglichkeiten erläutert werden.
Wir empfehlen mehrere Prioritäten, da es viele sehr beliebte Partnerhochschulen gibt, für die deutlich mehr Bewerbungen eingehen, als Austauschplätze vorhanden sind. Sie sollten sich ein Studium an den Partnerhochschulen der 2. und 3. Priorität aber grundsätzlich vorstellen können und sich auch über diese informieren.
Ja, das ist problemlos möglich. Wichtig ist hierbei nur, dass Sie:
Eine Beurlaubung bringt wenig Nachteile mit sich. Die Fachsemesterzahl wird nicht weitergezählt und es kann nicht jede Art von Prüfung abgelegt werden, z.B. Portfolioprüfung. Das Schreiben von Klausuren (schriftliche Prüfung) ist dagegen meist möglich. Durch die Beurlaubung kann man sich von den Gebühren für das Semesterticket befreien lassen und zahlt dann an der TU Berlin lediglich eine geringe Verwaltungspauschale.
Für die Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ist der Prüfungsausschuss zuständig:
Sie stellen an den entsprechenden Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters oder eines Doppelmasterprogramms erbracht wurden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.
Des Weiteren reichen Sie bitte Ihr Transcript of Records von der Hochschule im Ausland, einen aktuellen Notenauszug der TU Berlin sowie (soweit vorhanden) die Modulbeschreibungen der anzurechnenden Leistungen ein. Sollten Sie vor oder während des Auslandsstudiums ein Learning Agreement abgeschlossen haben, fügen Sie dieses bitte auch bei.