Im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen wird das bereits im ersten Hochschulstudium vermittelte Wissen weiter vertieft. Der Studiengang wird seit dem Wintersemester 2009/2010 angeboten und ist zugangsbeschränkt.
Ziel des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen ist es, die Absolventinnen und Absolventen auf ihre Berufstätigkeit so vorzubereiten, dass sie in der Lage sind, selbst zu deren Fortentwicklung beizutragen, das Verständnis für die Beziehungen zu anderen Wissenschaften zu entwickeln und die Folgen der Anwendung bedenken zu können. Aufbauend auf den im Bachelorstudiengang gelegten Grundlagen sollen die Studierenden im Masterstudium befähigt werden, selbstständig Forschungsfragen zu bearbeiten und die Ergebnisse in angemessener Form zu präsentieren und zu verteidigen.
Zur Erreichung dieser Studienziele sind neben einem fundierten Grundlagenwissen, welches in wesentlichen Teilen im Bachelorstudium in den Grundmodulen vermittelt wurde und für die spätere Arbeit neben dem Grundverständnis auch die notwendige berufliche Flexibilität bewahren wird, fundierte Fähigkeiten im Entwurf, der Planung und des Betriebs soziotechnischer Systeme, um als Generalist komplexe Planungsprozesse interdisziplinär und integrativ entwickeln und koordinieren zu können, erforderlich. Ein weiteres Ziel ist die Fähigkeit zu kritischem Reflexions- und Argumentationsvermögen über Inhalte und Methoden des Wirtschaftsingenieurwesens, das Vertrauen in selbständiges wissenschaftliches Arbeiten und die Kreativität, das Abstraktions- und Ordnungsvermögen. Neben den bereits im Bachelorstudiengang angebotenen Studienrichtungen Bauingenieurwesen, Chemie- und Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Energie und Ressourcen, Informations- und Kommunikationssysteme, Maschinenbau und Verkehrswesen werden im Masterstudiengang die technischen Studienrichtungen Logistik sowie Gesundheitstechnik neu angeboten.
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang regelt die Rahmenbedingungen für Studieninhalt und -ablauf sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der TU Berlin gilt die jeweils aktuelle AllgStuPO (Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens in Bachelor- und Masterstudiengängen) als Rahmenprüfungsordnung.