Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. Sie wird durch die Habilitationsordnung der Fakultät Wirtschaft und Management der TU Berlin geregelt.
Die Habilitation ist vor allem für Wissenschaftler*innen von Bedeutung, die eine Hochschullaufbahn anstreben, da die Habilitation traditionell Voraussetzung für die Berufung zum*r Professor*in ist. Mit der Änderung des Hochschulgesetzes (Einführung von Juniorprofessuren) ist die Habilitation nicht mehr Regelvoraussetzung für die Hochschullehrendenlaufbahn.
Formale Voraussetzung für die Habilitation sind ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss und die Promotion. Inhaltliche Voraussetzungen sind hinreichende Leistungen in der Lehre (nachgewiesen durch selbständige Lehrtätigkeit) und in der Forschung (nachgewiesen durch eine umfassende Monographie oder durch bereits publizierte Forschungsergebnisse).
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