Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht

Industrie 4.0

Was ist Industrie 4.0?

Unter dem Ausdruck "Industrie 4.0" firmieren derzeit viele verschiedene Ideen und Innovationen, wobei sich der Begriff selbst jedoch einer trennscharfen Definition entzieht. Inhaltlich geht es dabei stets um die Entwicklung intelligenter Systeme, durch die einzelne Produktionsschritte vernetzt werden, und die Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen. Durch eine zunehmend digitale Organisation und Verzahnung der Industrie können Effektivität, Flexibilität und damit Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Produktionsketten gesteigert werden.

Letztlich geht es um eine grundlegende Modernisierung der produzierenden Industrie im Zuge der digitalen Revolution.

Rechtliche Herausforderungen

Die digitalen Neuerungen werfen ganz neue rechtliche Fragen auf. So stellt sich bei dem Einsatz von intelligenten Maschinen, wie selbst entscheidenden und handelnden Robotern, die Frage, wer für mögliche Fehlentscheidungen haftet. In Betracht kommen sowohl der Produzent als auch der Programmierer oder der Betreiber der betreffenden Maschine.

Auch die maschinengesteuerte Order von benötigten Ressourcen für die Produktion ist in naher Zukunft wahrscheinlich. Wenn die Maschine selbstständig Stoffe bestellt, so muss geklärt werden, zwischen welchen Parteien tatsächlich der jeweilige Vertrag geschlossen wird. Noch deutlicher tritt dies zutage, wenn auch auf Lieferantenseite eine intelligente Maschine zum Einsatz kommt, die die Bestellungen selbstständig entgegennimmt und verarbeitet.

Wegen der schnellen Entwicklung der entsprechenden Mechanismen muss das Recht schon jetzt auf diese reagieren. Die Klärung der einschlägigen Fragestellungen ist deshalb aktuelle Aufgabe und Herausforderung des Technikrechts.

Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Industrie 4.0

An deren Bewältigung beteiligt sich Prof. Ensthaler als Mitglied der von Bund und BMWi eingerichteten Plattform Industrie 4.0. Die Plattform erarbeitet in verschiedenen Arbeitsgruppen gemeinsame Handlungsempfehlungen und Rahmenbedingungen im Hinblick auf Industrie 4.0. Hierbei werden alle Trends und Entwicklungen sowie deren Herausforderungen identifiziert und zusammengeführt und Handlungsbedarfe ausgesprochen.

Die Plattform besteht aus themenspezifischen Arbeitsgruppen, welche sich die fachlich-inhaltliche Arbeit teilen, um jeweils zu ausgewählten Fragestellungen vorwettbewerbliche Konzepte und spezifische Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu dokumentieren. Deren Umsetzung sollen allen Partnerinnen und Partnern am Standort Deutschland Wettbewerbsvorteile sichern.

In der Arbeitsgrupppe "Rechtliche Rahmenbedingungen" werden Chancen und Risiken von Industrie 4.0 herausgearbeitet und rechtlich bewertet. In erster Linie geht es um die Frage, wie das heutige Recht, das ganz wesentlich auf die Idee menschengesteuerten Verhaltens ausgerichtet ist, unter dem Gesichtspunkt maschinengesteuerter Kommunikationsfähigkeit weiterentwickelt werden muss.

Herr Prof. Ensthaler ist Leiter einer Unter-Arbeitsgruppe.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website: http://www.plattform-i40.de