Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht

Forschungsprofil

Ein Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls liegt auf dem Gebiet des Technikrechts.

Es mag dahingestellt sein, ob das Technikrecht bereits eine eigene Disziplin der Rechtswissenschaft ist oder aber ob mit Technikrecht eine Zusammenfassung der juristischen Arbeitsfelder gemeint ist, die im Hinblick auf die Arbeiten der Ingenieure und Naturwissenschaftler von Bedeutung sind. Auf jeden Fall ist das Technikrecht als ein im besonderen Maße interdisziplinäres Gebiet zu verstehen. Die Rechtswissenschaft und natürlich auch die Rechtspraxis kann das Arbeiten der Ingenieure und Naturwissenschaftler und auch die Arbeiten der an technischen Phänomenen orientierten Wirtschaftswissenschaftler nur dann fruchtbar begleiten, wenn bei der Anwendung des Rechts Ingenieurwissenschaft und naturwissenschaftliche Erkenntnisse selbst auch Bedeutung haben.

Das lässt sich mit den folgenden Beispielen verständlich machen:

  • Im Zusammenhang mit der Produzentenhaftung sind die bei der Konstruktion und Produktion zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten von Bedeutung. Diese Pflichtenkreise lassen sich nicht konkret festlegen, ohne dass der Stand der Technik auf dem jeweiligen Gebiet herangezogen wird.
  • Wer im gewerblichen Bereich Produkte einkauft, auch Massenware, muss eine Eingangskontrolle durchführen, um nicht Gewährleistungsansprüche zu verlieren. Ohne Kenntnis der Kontrollmöglichkeiten kann man nicht sagen, ob der Käufer seiner Untersuchungsobliegenheit nachgekommen ist oder nicht.
  • Die Unternehmen sind nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vielfach verpflichtet, ihre Produkte recycelbar herzustellen. Wer ihnen insofern Pflichtverstöße vorwerfen will, muss um die technischen Möglichkeiten des Reingenierings wissen.
  • Im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird nicht nur auf der Grundlage "europäischer Gesetze" zertifiziert, sondern auch auf der Grundlage von technischen Normen. Technische Normen, gerade die der europäischen Normungsverbände, sind dadurch ganz erheblich aufgewertet worden und müssen von demjenigen verstanden werden, der die entsprechenden Richtlinien anwenden will.
  • Wer sich mit dem gewerblichen Rechtsschutz beschäftigt, wird in heutiger Zeit insbesondere durch das Phänomen der Biopatente und der Softwarepatente herausgefordert. Softwarepatente z.B. sollen nur für technisch wirksame Algorithmen erteilt werden. Es gilt also den Begriff der Technik im Zusammenhang mit Algorithmen begreifbar zu machen.
  • Die deutsche Industrie ist in besonderem Maße am Qualitätsmanagement orientiert. Zum Qualitätsmanagement gehören technische, wirtschaftswissenschaftliche und auch juristische Aspekte. Wer nicht weiß, wie ein technisches Produkt innerhalb der Mitgliedsstaaten der Union ohne Bürokratie gehandelt werden kann, wer nicht weiß, welche Produkthaftungsvermeidungsstrategien aufgebaut werden können und wer z.B. nicht weiß, welche Risiken im Umwelthaftungsrecht für sein Unternehmen liegen, wirtschaftet unqualifiziert. Insofern ist Technikrecht auch Unternehmensrecht.

Der Lehrstuhlinhaber hat sich das Gebiet des Technikrechts durch zahlreiche Forschungsprojekte erarbeitet. Viele der gerade kurz beschriebenen Gebiete sind von ihm und seinen Mitarbeitern im Auftrage von Bundesministerien, der Europäischen Kommission und zahlreichen Verbänden und auch der Industrie bearbeitet worden.

Am Anfang stand die Einbindung in ein Forschungsprojekt, das vom ehemaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Auftrag gegeben wurde. Die Forschergruppe bestand aus Ingenieuren, Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern. Aufgabe der Juristen war dabei, das insbesondere bei mittelständischen Unternehmen vorhandene juristische Wissen zum Qualitätsmanagement (z.B. Risiken der Produzentenhaftung, Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen, Bedeutung verschiedener Zertifizierungssysteme, Umweltschutzprobleme) herauszufinden und die Defizite durch die Entwicklung von entsprechenden Managementsystemen zu schließen. Die Arbeiten am Technikrecht konnten dann aufgrund der damaligen Veröffentlichungen und des Interesses, auf das sie dankenswerterweise gestoßen sind, fortgesetzt werden.

Uns wichtig erscheinende Projekte haben wir untenstehend erwähnt. Dies haben wir auch deshalb getan, weil wir hoffen, gerade aus den Unternehmensbereichen weitere Anregungen, Anfragen oder besser noch Herausforderungen zu erhalten. Der Lehrstuhl ist aufgrund seiner interdisziplinären Besetzung (hier arbeiten nicht nur Juristen, sondern auch Wirtschaftsingenieure) in der Lage, Recht und Technik zusammenzuführen.

Das Ziel auf diesem Gebiet ist, die wissenschaftlichen Grundlagen für ein technikbezogenes Unternehmensrecht zu entwickeln. Dies ist noch ein langer Weg. Zur Lösung wird es darum gehen, bedeutsame Einzelprobleme auf der Grundlage des Wissens beider Wissenschaften und damit sachgerecht zu bearbeiten.

Der Lehrstuhlinhaber war von 2000-2010 Richter am Oberlandesgericht und 2010-2015 Richter am Bundespatentgericht. Er hat für Bundesministerien und auch bereits im Auftrage der Europäischen Kommission Projekte betreut und hat insofern auch Zugang zur juristischen Praxis.