
Ein Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls liegt auf dem Gebiet des Technikrechts.
Es mag dahingestellt sein, ob das Technikrecht bereits eine eigene Disziplin der Rechtswissenschaft ist oder aber ob mit Technikrecht eine Zusammenfassung der juristischen Arbeitsfelder gemeint ist, die im Hinblick auf die Arbeiten der Ingenieure und Naturwissenschaftler von Bedeutung sind. Auf jeden Fall ist das Technikrecht als ein im besonderen Maße interdisziplinäres Gebiet zu verstehen. Die Rechtswissenschaft und natürlich auch die Rechtspraxis kann das Arbeiten der Ingenieure und Naturwissenschaftler und auch die Arbeiten der an technischen Phänomenen orientierten Wirtschaftswissenschaftler nur dann fruchtbar begleiten, wenn bei der Anwendung des Rechts Ingenieurwissenschaft und naturwissenschaftliche Erkenntnisse selbst auch Bedeutung haben.
Das lässt sich mit den folgenden Beispielen verständlich machen:
Der Lehrstuhlinhaber hat sich das Gebiet des Technikrechts durch zahlreiche Forschungsprojekte erarbeitet. Viele der gerade kurz beschriebenen Gebiete sind von ihm und seinen Mitarbeitern im Auftrage von Bundesministerien, der Europäischen Kommission und zahlreichen Verbänden und auch der Industrie bearbeitet worden.
Am Anfang stand die Einbindung in ein Forschungsprojekt, das vom ehemaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Auftrag gegeben wurde. Die Forschergruppe bestand aus Ingenieuren, Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern. Aufgabe der Juristen war dabei, das insbesondere bei mittelständischen Unternehmen vorhandene juristische Wissen zum Qualitätsmanagement (z.B. Risiken der Produzentenhaftung, Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen, Bedeutung verschiedener Zertifizierungssysteme, Umweltschutzprobleme) herauszufinden und die Defizite durch die Entwicklung von entsprechenden Managementsystemen zu schließen. Die Arbeiten am Technikrecht konnten dann aufgrund der damaligen Veröffentlichungen und des Interesses, auf das sie dankenswerterweise gestoßen sind, fortgesetzt werden.
Uns wichtig erscheinende Projekte haben wir untenstehend erwähnt. Dies haben wir auch deshalb getan, weil wir hoffen, gerade aus den Unternehmensbereichen weitere Anregungen, Anfragen oder besser noch Herausforderungen zu erhalten. Der Lehrstuhl ist aufgrund seiner interdisziplinären Besetzung (hier arbeiten nicht nur Juristen, sondern auch Wirtschaftsingenieure) in der Lage, Recht und Technik zusammenzuführen.
Das Ziel auf diesem Gebiet ist, die wissenschaftlichen Grundlagen für ein technikbezogenes Unternehmensrecht zu entwickeln. Dies ist noch ein langer Weg. Zur Lösung wird es darum gehen, bedeutsame Einzelprobleme auf der Grundlage des Wissens beider Wissenschaften und damit sachgerecht zu bearbeiten.
Der Lehrstuhlinhaber war von 2000-2010 Richter am Oberlandesgericht und 2010-2015 Richter am Bundespatentgericht. Er hat für Bundesministerien und auch bereits im Auftrage der Europäischen Kommission Projekte betreut und hat insofern auch Zugang zur juristischen Praxis.