Sabine Patschorke
sabine.patschorke@tu-berlin.de
Tel.: +49 30 314-26262
Sie haben ein für Sie oder Ihren Bereich wichtiges Thema in unserem Angebot nicht gefunden? Selbstverständlich können wir Ihnen auch hierfür Lösungen anbieten:
Im Großraum Berlin gibt es zahlreiche externe Weiterbildungsanbieter, deren Angebot von Ihnen als Einzelperson genutzt werden kann, sofern
Beispielhaft seien hier die Verwaltungsakademie (VAK) und das Kommunale Bildungswerk (KBW) genannt.
Wenn Sie über unser internes Angebot hinaus eine solche Weiterbildungsmaßnahme bei einem externen Weiterbildungsanbieter besuchen möchten, können Sie die Genehmigung und Kostenübernahme hierfür bei uns beantragen. Bitte beachten Sie, dass nachträglich unsererseits leider keine Kostenübernahme mehr erfolgen kann. Zur Beantragung senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit einer auf Ihren Arbeitsplatz bezogenen Begründung sowie der Zustimmung Ihres Vorgesetzten zu. Bitte fügen Sie außerdem unbedingt die entsprechenden Unterlagen des Weiterbildungsträgers bei, aus denen der Inhalt, Umfang, die Kosten sowie der Veranstaltungsort und –Zeitpunkt hervorgehen. Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung von uns. Die Anmeldung erfolgt im Falle einer Zusage der Kostenübernahme bitte durch Sie selbst.
Für den Fall, dass die Veranstaltung außerhalb des Großraums Berlin (Tarifbereich ABC) stattfindet, handelt es sich um eine Dienstreise, für die gesonderte Regelungen gelten und für die der Servicebereich Reisekosten (Direktzugang 137192) zuständig ist.Die Finanzierung müsste in einem solchen Fall durch Ihren Beschäftigungsbereich erfolgen.
Einen besonderes Angebot der VAK sind die Verwaltungslehrgänge, welche auf die Erlangung einer Qualifizierung speziell im Verwaltungsbereich ausgerichtet sind. Bei diesen Lehrgängen (VL I und II) greift ein besonderes Auswahlerfahren. Informationen hierzu finden Sie hier sowie bei Ihrer Ansprechpartnerin Frau Patschorke. Nur für Beschäftigte der Technischen Universität Berlin!
ACHTUNG *** ACHTUNG *** ACHTUNG *** ACHTUNG *** ACHTUNG
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens
dem Servicebereich Personalentwicklung-Weiterbildung - II PE-WB 13 - vorliegen.
!! Bitte übersenden Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich per E-Mail an: sabine.patschorke@tu-berlin.de !!
Der VL I hat zum Ziel, Tarifbeschäftigten ohne eine Verwaltungsausbildung, die Tätigkeiten im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind, ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln. Für den Verwaltungslehrgang I entstehen Kosten von insgesamt 3.915,00 € pro Teilnehmer/Teilnehmerin. Jeder Anmeldung sollte daher eine strategisch ausgerichtete und individuelle Personalentwicklung zugrunde liegen.
Zugelassen werden können gemäß § 19 der Lehrgangsordnung:
Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte, die sich bewerben, sind nach SGB IX § 164 Abs. 4 und der jeweils für sie geltenden gültigen Verwaltungsvorschriften bevorzugt zuzulassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte sind von der Behörde zu prüfen und von der Möglichkeit der Ausnahmeanträge ist bevorzugt Gebrauch zu machen.
Der Lehrgang dauert ca. 2 Jahre, umfasst 250 Doppelstunden und findet i.d.R. mit 4 Doppelstunden -jeweils im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18.10 Uhr - an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt. Aus organisatorischen Gründen kann in Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Ausgewählte Fachgebiete können auch als Unterrichtsblock an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. Der Präsenzunterricht kann gegebenenfalls durchdigitale Angebote ergänzt werden. Die Gewichtung der Doppelstundenanzahl ist davon nichtbetroffen.
Der Lehrgang umfasst folgende Module:
Die Unterrichtsgebiete ergeben sich aus § 21 Abs. 1 der Lehrgangsordnung. Bis auf die Fachgebiete „Lern- und Arbeitsmethodik“ und „Einführung in das juristische Denken“ schließt grundsätzlich jedes Fachgebiet mit einem Leistungsnachweis ab. Die Leistungsnachweise werden nach Art und Umfang in den jeweiligen Lehrplänen festgelegt. Die Module können in begründeten Fällen, in Abstimmung mit der VAk, einzeln belegt werden. Lehrgangsteilnehmer/Lehrgangsteilnehmerinnen können bei der VAk die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für einzelne Module beantragen.
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wurden und im arithmetischen Mittel der Punktwerte aller Leistungsnachweise eine mindestens „ausreichende Leistung“ erzielt wurde. Sofern nach Erbringung aller Leistungsnachweise der Lehrgang nicht erfolgreich absolviert wurde, können alle mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Leistungsnachweise einmal wiederholt werden.
Die Lehrgangsteilnehmenden des VL I erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ein Zertifikat, aus dem das Gesamtergebnis für den Lehrgang, die Bewertungen der erbrachten Leistungsnachweise und der zeitliche Umfang des Lehrgangs zu entnehmen sind.
Prüfung gem. § 24 der Lehrgangsordnung:
Lehrgangsteilnehmende die den VL I erfolgreich absolviert haben, erfüllen die Voraussetzungen nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie können sich zur Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter anmelden. Ein Anspruch auf eine besondere Vorbereitung auf diese Prüfung durch die VAk besteht nicht.
Der Verwaltungslehrgang II hat zum Ziel, tariflich Beschäftigten vertiefte Methoden- und Fachkennt-nisse zu vermitteln und sie auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten in der gehobenen Funktionsebene des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes vorzubereiten. Für den Verwaltungslehrgang II entstehen Kosten von insgesamt 7.180,00 € pro Teilnehmer/Teilnehmerin. Jeder Anmeldung sollte daher eine strategisch ausgerichtete und individuelle Personalentwicklung zugrunde liegen.
Zugelassen werden können gem. § 26 der Lehrgangsordnung:
Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte, die sich bewerben, sind nach SGB IX § 164 Abs. 4 und der jeweils für sie geltenden gültigen Verwaltungsvorschriften bevorzugt zuzulassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte sind von der Behörde zu prüfen und von der Möglichkeit der Ausnahmeanträge ist bevorzugt Gebrauch zu machen.
Präsenzlehrgang:
Der Lehrgang im Präsenzunterricht dauert ca. 3 Jahre und findet i.d.R. wöchentlich mit 4 Doppel-stunden im Zeitrahmen von 8:00 bis 18:10 Uhr an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochen-tag statt.
In einer zusätzlichen Unterrichtsgemeinschaft wird der Unterricht an zwei regelmäßigen Wochenta-gen ausschließlich in der C-Zeit (15:00 bis 18:10 Uhr) stattfinden.
Aus organisatorischen Gründen kann in Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden. Ausgewählte Fachgebiete werden auch als Unterrichtsblock an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchge-führt.
Der Präsenzunterricht kann gegebenenfalls durch digitale Angebote ergänzt werden. Die Gewichtung der Doppelstundenanzahl ist davon nicht betroffen.
Blended Learning Lehrgang:
Parallel zum Präsenzlehrgang wird zudem ein Verwaltungslehrgang II im Blended Learning Format mit einer Gesamtdauer von ca. 2 Jahren eingerichtet. Der Blended Learning Lehrgang stellt eine Verknüpfung zwischen Präsenzlehre, digitaler Lehre und Selbststudium dar. Auch in diesem Lehrgang findet der Unterricht wöchentlich i.d.R. mit 4 Doppelstunden im Zeitrahmen von 08:00 bis 18:10 Uhr statt. Zudem erhalten die Teilnehmenden ein zusätzliches Zeitkontingent von 2 Doppelstunden pro Woche für das digitale Selbststudium. Voraussetzung für die Teilnahme ist (neben den Zulassungs-voraussetzungen gem. § 20 LO) das Vorhandensein eines entsprechenden Endgerätes, welches nicht von der Verwaltungsakademie Berlin zur Verfügung gestellt wird.
Der Lehrgang umfasst folgende Module:
Die Module ergeben sich aus § 28 der Lehrgangsordnung. Die Module 2 bis 9 schließen jeweils mit mindestens einem Leistungsnachweis ab. Die Leistungsnachweise werden nach Art und Umfang in den jeweiligen Lehrplänen festgelegt. Die Module können in begründeten Fällen, in Abstimmung mit der VAk, einzeln belegt werden. Lehrgangsteilnehmer/Lehrgangsteilnehmerinnen können bei der VAk die Anerkennung gleichwertiger Leistungen für einzelne Module beantragen.
Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn alle vorgesehenen Leistungsnachweise erbracht wur-den und im arithmetischen Mittel der Punktwerte aller Leistungsnachweise eine mindestens „ausrei-chende Leistung“ erzielt wurde. Sofern nach Erbringung aller Leistungsnachweise der Lehrgang nicht erfolgreich absolviert wurde, können alle mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Leistungsnach-weise einmal wiederholt werden.
Die Lehrgangsteilnehmenden des VL II erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ein Zer-tifikat, aus dem das Gesamtergebnis für den Lehrgang, die Bewertungen der erbrachten Leistungs-nachweise und der zeitliche Umfang des Lehrgangs zu entnehmen sind.
Die BQ I hat zum Ziel, Tarifbeschäftigten ohne eine Verwaltungs-Berufsausbildung im öffentlichen Dienst, Verwaltungsgrundkenntnisse zu vermitteln. Für die Basisqualifikation I entstehen Kosten von 600,00 Euro pro Teilnehmer/Teilnehmerin. Jeder Anmeldung sollte daher eine strategisch ausgerichtete und individuelle Personalentwicklung zugrunde liegen.
Zulassungsvoraussetzungen für tariflich Beschäftigte
Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte, die sich bewerben, sind nach SGB IX § 164 Abs. 4 und der jeweils für sie geltenden gültigen Verwaltungsvorschriften bevorzugt zuzulassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte sind von der Behörde zu prüfen und von der Möglichkeit der Ausnahmeanträge ist bevorzugt Gebrauch zu machen.
Die Basisqualifikation I dauert bis zu 4 Monate, umfasst 44 Doppelstunden und findet regelmäßig an einem Wochentag im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18.10 Uhr statt.
Folgende Fachgebiete werden vermittelt:
Grundsätzlich schließt jedes Fachgebiet mit einem Leistungsnachweis ab. Die Leistungsnachweise werden nach Art und Umfang in den jeweiligen Lehrplänen festgelegt.
Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt.
Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat, aus dem das Gesamt-ergebnis für die BQ I und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind.
Die Basisqualifikation II hat zum Ziel, tariflich Beschäftigten ohne eine Verwaltungs-Berufsausbildung im öffentlichen Dienst, Verwaltungsfachwissen zu vermitteln. Für die Basisqualifikation II entstehen Kosten von 1.136,00 Euro pro Teilnehmer/Teilnehmerin. Jeder Anmeldung sollte daher eine strategisch ausgerichtete und individuelle Personalentwicklung zugrunde liegen.
Zulassungsvoraussetzungen für tariflich Beschäftigte
Zur BQ II können Tarifbeschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung zu-gelassen werden, die
Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte, die sich bewerben, sind nach SGB IX § 164 Abs. 4 und der jeweils für sie geltenden gültigen Verwaltungsvorschriften bevorzugt zuzulassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte sind von der Behörde zu prüfen und von der Möglichkeit der Ausnahmeanträge ist bevorzugt Gebrauch zu machen.
Die Basisqualifikation II dauert ca. 6 Monate, umfasst 96 Doppelstunden und findet regelmäßig an einem oder mehreren Wochentagen im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18.10 Uhr statt.
Folgende Fachgebiete werden vermittelt:
Grundsätzlich schließt jedes Fachgebiet (mit Ausnahme von EjD) mit einem Leistungsnachweis ab. Die Leistungsnachweise werden nach Art und Umfang in den jeweiligen Lehrplänen festgelegt.
Die BQ II ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt.
Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat, aus dem das Gesamt-ergebnis für die BQ II und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind.
Sie interessieren sich für eine umfangreichere externe Weiterbildungsmaßnahme, z.B. eine Qualifizierungsreihe, die sich über mehrere Termine, ggf. auch über Monate oder Jahre hinzieht? Auch das ist grundsätzlich möglich. Da diese Maßnahmen in der Regel kostenintensiv sind, gelten hier allerdings besondere Maßstäbe. Insbesondere schließen wir in solchen Fällen regelmäßig sogenannte Weiterbildungsverträge, in denen die Teilnehmenden sich zu einer Bleibefrist (in der Regel 2 Jahre) nach Abschluss der Maßnahme verpflichten. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Patschorke.
Ein Studium ist der Grundausbildung und nicht der beruflichen Weiterbildung zuzuordnen. Eine finanzielle Unterstützung durch den Servicebereich II PE-WB ist daher grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung durch den Arbeitgeber erfolgen, indem Arbeitszeit in das Studium investiert wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Studium nicht nur nützlich und im Interesse der Dienststelle ist, sondern die dort vermittelten Kenntnisse für das aktuelle Aufgabengebiet erforderlich sind. Nähere Informationen erhalten Sie auch hierzu bei Frau Patschorke.