Sie haben ein für Sie oder Ihren Bereich wichtiges Thema in unserem Angebot nicht gefunden? Selbstverständlich können wir Ihnen auch hierfür Lösungen anbieten:
Im Großraum Berlin gibt es zahlreiche externe Weiterbildungsanbieter, deren Angebot von Ihnen als Einzelperson genutzt werden kann, sofern
Beispielhaft seien hier die Verwaltungsakademie (VAK) und das Kommunale Bildungswerk (KBW) genannt.
Wenn Sie über unser internes Angebot hinaus eine solche Weiterbildungsmaßnahme bei einem externen Weiterbildungsanbieter besuchen möchten, können Sie die Genehmigung und Kostenübernahme hierfür bei uns beantragen. Bitte beachten Sie, dass nachträglich unsererseits leider keine Kostenübernahme mehr erfolgen kann. Zur Beantragung senden Sie uns bitte einen formlosen Antrag mit einer auf Ihren Arbeitsplatz bezogenen Begründung sowie der Zustimmung Ihres Vorgesetzten zu. Bitte fügen Sie außerdem unbedingt die entsprechenden Unterlagen des Weiterbildungsträgers bei, aus denen der Inhalt, Umfang, die Kosten sowie der Veranstaltungsort und –Zeitpunkt hervorgehen. Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung von uns. Die Anmeldung erfolgt im Falle einer Zusage der Kostenübernahme bitte durch Sie selbst.
Für den Fall, dass die Veranstaltung außerhalb des Großraums Berlin (Tarifbereich ABC) stattfindet, handelt es sich um eine Dienstreise, für die gesonderte Regelungen gelten und für die der Servicebereich Reisekosten (Direktzugang 137192) zuständig ist.Die Finanzierung müsste in einem solchen Fall durch Ihren Beschäftigungsbereich erfolgen.
Sie interessieren sich für eine umfangreichere externe Weiterbildungsmaßnahme, z.B. eine Qualifizierungsreihe, die sich über mehrere Termine, ggf. auch über Monate oder Jahre hinzieht? Auch das ist grundsätzlich möglich. Da diese Maßnahmen in der Regel kostenintensiv sind, gelten hier allerdings besondere Maßstäbe. Insbesondere schließen wir in solchen Fällen regelmäßig sogenannte Weiterbildungsverträge, in denen die Teilnehmenden sich zu einer Bleibefrist (in der Regel 2 Jahre) nach Abschluss der Maßnahme verpflichten. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Patschorke.
Ein Studium ist der Grundausbildung und nicht der beruflichen Weiterbildung zuzuordnen. Eine finanzielle Unterstützung durch den Servicebereich II PE-WB ist daher grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung durch den Arbeitgeber erfolgen, indem Arbeitszeit in das Studium investiert wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Studium nicht nur nützlich und im Interesse der Dienststelle ist, sondern die dort vermittelten Kenntnisse für das aktuelle Aufgabengebiet erforderlich sind. Nähere Informationen erhalten Sie auch hierzu bei Frau Patschorke.
Einen besonderes Angebot der VAK sind die Verwaltungslehrgänge, welche auf die Erlangung einer Qualifizierung speziell im Verwaltungsbereich ausgerichtet sind. Bei diesen Lehrgängen (VL I und II) greift ein besonderes Auswahlerfahren. Informationen hierzu finden Sie hier sowie bei Ihrer Ansprechpartnerin Frau Patschorke.
Achtung: nur für Beschäftigte der Technischen Universität Berlin!
Einrichtung | Servicebereich Personalentwicklung - Weiterbildung |
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Gebäude | H |
Der Verwaltungslehrgang I hat zum Ziel, Mitarbeiter/innen ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, die Tätigkeiten im nichttechnischen Verwaltungsdienst wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind, ein Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln.
Zugelassen werden können – gemäß § 13 der Lehrgangsordnung
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen.
Dieser Lehrgang hat zum Ziel, Mitarbeitern/innen mit einem Verwaltungsgrundwissen vertiefte Kenntnisse zu vermitteln und sie auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten vorzubereiten.
Zugelassen werden können - gemäß § 20 der Lehrgangsordnung:
Die Basisqualifikation I hat zum Ziel, tariflich Beschäftigten, die neu in der Berliner Verwaltung sind, Verwaltungsgrundkenntnisse zu vermitteln.
Für die Basisqualifikation I entstehen Kosten von 597,00 Euro pro Teilnehmer/Teilnehmerin.
Jeder Anmeldung sollte daher eine strategisch ausgerichtete und individuelle Personalentwicklung zugrunde liegen.
Zulassungsvoraussetzungen für tariflich Beschäftigte:
Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte, die sich bewerben, sind nach SGB IX § 164 Abs. 4 und der jeweils für sie geltenden gültigen Verwaltungsvorschriften bevorzugt zuzulassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte sind von der Behörde zu prüfen und von der Möglichkeit der Ausnahmeanträge ist bevorzugt Gebrauch zu machen.
Die Basisqualifikation I dauert bis zu 4 Monate, umfasst 44 Doppelstunden und findet regelmäßig an einem Wochentag im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18.10 Uhr statt.
Folgende Fachgebiete werden vermittelt:
Grundsätzlich schließt jedes Fachgebiet mit einem Leistungsnachweis ab.
Die BQ I ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt.
Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Teilnehmer/innen ein Zeugnis, aus dem das Gesamtergebnis für die BQ I und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind.
Die Basisqualifikation II hat zum Ziel, tariflich Beschäftigten ohne eine Verwaltungs-Berufsausbildung im öffentlichen Dienst, Verwaltungsfachwissen zu vermitteln.
Für die Basisqualifikation II entstehen Kosten von 1.094,00 Euro pro Teilnehmer/Teilnehmerin.
Jeder Anmeldung sollte daher eine strategisch ausgerichtete und individuelle Personalentwicklung zugrunde liegen.
Zulassungsvoraussetzungen für tariflich Beschäftigte:
Schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte, die sich bewerben, sind nach SGB IX § 164 Abs. 4 und der jeweils für sie geltenden gültigen Verwaltungsvorschriften bevorzugt zuzulassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für schwerbehinderte Menschen und denen Gleichgestellte sind von der Behörde zu prüfen und von der Möglichkeit der Ausnahmeanträge ist bevorzugt Gebrauch zu machen.
Die Basisqualifikation II dauert bis zu 6 Monate, umfasst 86 Doppelstunden und findet regelmäßig an einem Wochentag im Zeitrahmen von 8.00 Uhr bis 18.10 Uhr statt.
Folgende Fachgebiete werden vermittelt:
Grundsätzlich schließt jedes Fachgebiet (mit Ausnahme von EjD) mit einem Leistungsnachweis ab.
Die BQ II ist erfolgreich absolviert, wenn das arithmetische Mittel aller Leistungsnachweise mindestens 50/100 Punkten beträgt.
Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten die Teilnehmer/innen ein Zeugnis, aus dem das Gesamtergebnis für die BQ II und die Bewertungen in den einzelnen Fachgebieten ersichtlich sind.