Heike Wieland
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Das Anforderungsprofil für Führungskräfte beschreibt die formalen, fachlichen und außerfachlichen Anforderungen der TU Berlin an Mitarbeiter*innen in Führungspositionen sowie deren jeweiliges Arbeitsgebiet. Anforderungsprofile spielen dabei sowohl in der Personalauswahl als auch in der Personalentwicklung eine wichtige Rolle.
Das Anforderungsprofil bildet zum einen die Grundlage bei der Erstellung von Stellenausschreibungen und der Konzeption der sich daran anschließenden Personalauswahlverfahren. Durch die Definition des optimalen Anforderungskataloges für eine entweder vorhandene oder neu zu besetzende Führungsposition soll gewährleistet werden, dass diese mit demjenigen Mitarbeiter besetzt ist, der die dafür notwendigen Kompetenzen sofort hat bzw. mittelfristig entwickeln kann.
Zum anderen dient es dazu, ausgehend von der Ist-Qualifikation der Führungskraft, entsprechende Qualifizierungsbedarfe bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen abzuleiten. Dementsprechend kann es für die Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeiter-/Jahresgesprächen oder Zielvereinbarungen, aber auch als Grundlage für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen, als Orientierungshilfe für den Beschäftigten und für dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse herangezogen werden.
Für jede bestehende als auch neu zu besetzende Führungsposition muss ein eigenes, individuelles Anforderungsprofil erstellt werden. Als Vorlage hierfür steht Ihnen dieses Basis-Anforderungsprofil (jeweils für die Führungsebene 2 bis 4) zur Verfügung. Bereits definiert und damit verbindlich festgelegt sind die außerfachlichen Anforderungen. Diese müssen also nicht für jede Position neu definiert werden. Das hat zum Ziel, ein gemeinsames Verständnis über die grundlegenden Führungskompetenzen an der TU Berlin festzulegen. Diese können aber, wenn es in der Form zur Position nicht passt, auch verändert werden. Lediglich die formalen und fachlichen Anforderungen müssen für jede Position jeweils individuell ausgearbeitet und gewichtet werden. Verantwortlich dafür ist der/die jeweils zuständige Dienstvorgesetzte.