Liebe Studierende,
liebe Interessent*innen,
willkommen auf der Seite der Prüfungsausschüsse für Maschinenbau, Verkehrswesen, Computational Engineering Science und Physikalische Ingenieurwissenschaft.
Bitte stellen Sie alle Anträge und/oder Fragen an die Prüfungsausschüsse ausschießlich über Ihre TU-Mailadresse. Ausnahmen gelten nur für Personen, die keine TU-Mailadresse haben (z. B. Bewerber*innen).
Wenn Sie an der TU Berlin studieren, geben Sie bitte immer folgende Angaben an:
Vielen Dank!
Sprechstunde Prüfungsausschüsse Verkehrswesen, Maschinenbau, Computational Engineering Science:
nach Vereinbarung
Hinweise zu Sprechstunde: bitte beachten Sie, dass wir in den Sprechstunden keine Studienfachberatung durchführen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen: https://www.tu.berlin/go135725/. Wir beantworten zudem keine inhaltliche Fragen zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für eine Masterbewerbung. Ferner werden keine Anerkennungsanträge in der Sprechstunde ausgefüllt oder Fragen zum Ausfüllen des Antrags Teil B beantwortet. Diese füllen Sie bitte anhand der Hilfestellung aus (siehe unten) und schicken uns den Antrag bitte per E-Mail zu. Bei Rückfragen zum Ausfüllen des Antrags kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail oder Telefon.
20.12.2023 bis 05.01.2024
Bitte stellen Sie Ihre Anträge bis zum 11.12.2023. Danach werden die Anträge nicht bearbeitet. Eine regelmäßige Bearbeitung findet dann wieder ab dem 08.01.2024 statt.
Der Prüfungsausschuss Maschinenbau ist zuständig für folgende Studiengänge:
Prüfungsausschuss Maschinenbau
Raum | H 8142 |
---|---|
Sprechzeiten: | per E-Mail |
Vorsitz: | Prof. Dr. Dirk Oberschmidt |
Sachbearbeiterin: | Verena Fandrich |
Der Prüfungsausschuss Verkehrswesen ist zuständig für folgende Studiengänge:
Prüfungsausschuss Verkehrswesen
Raum | H 8142 |
---|---|
Sprechzeiten: | per E-Mail |
Vorsitz: | Prof. Dr. Julien Weiss |
Sachbearbeiterin: | Verena Fandrich |
Der Prüfungsausschuss Computational Engineering Science ist zuständig für folgende Studiengänge:
Prüfungsausschuss Computational Engineering Science
Raum | H 8142 |
---|---|
Sprechzeiten: | per E-Mail |
Vorsitz: | Prof. Dr. Dirk Oberschmidt |
Sachbearbeiterin: | Verena Fandrich |
Der Prüfungsausschuss Physikalische Ingenieurwissenschaft ist zuständig für folgende Studiengänge:
Prüfungsausschuss Physikalische Ingenieurwissenschaft
Sprechzeiten: | derzeit nur per E-Mail erreichbar |
---|---|
Vorsitz: | Prof. Dr. Ennes Sarradj |
Sachbearbeiterin: | Anne Jahn |
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nicht mit Studienberatung. Ein Teil der Aufgaben wurden auf die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse übertragen:
Bitte senden Sie uns die Anträge in einem PDF, bitte keine einzelnen Seiten. Die Anträge werden i. d. R. einmal in der Woche bearbeitet. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit ein. Beachten Sie ggf. Urlaubs- oder Schließzeiten. Diese geben wir ganz oben auf der Webseite bekannt.
Bitte stellen Sie alle Anträge und/oder Fragen an die Prüfungsausschüsse ausschießlich über Ihre TU-Mailadresse an die oben genannten Mailadressen. Ausnahmen gelten nur für Personen, die keine TU-Mailadresse haben (z. B. Bewerber*innen).
Wenn Sie an der TU Berlin studieren, geben Sie bitte immer folgende Angaben an:
Vielen Dank!
Sie erreichen uns über:
MB und CES: mb-pa(at)vm.tu-berlin.de
VW: vw-pa(at)vm.tu-berlin.de
PI: pi.pa(at)vm.tu-berlin.de
Bitte achten Sie auf die Regelungen in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Wenn Sie die Abschlussarbeit in einem nicht abgelegten Modul schreiben möchten, müssen Sie einen „Antrag auf Schreiben der Abschlussarbeit in einem anderen Prüfungsmodul“ stellen.
Pflichtangaben:
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet. Sie können ca. zwei Wochen nach Abgabe des Antrages Ihre Abschlussarbeit bei Ihrem zuständigem Prüfungsamt anmelden. Sie erhalten keine separate Bestätigung über den Entscheid.
Bitte laden Sie sich den Antrag herunter und füllen diesen dann aus. Bei der Eingabe über den Webviewer kommt es zu Problemen und die Felder werden leider nicht korrekt ausgefüllt. Vielen Dank!
Laut AllgStuPO sollten Sie den Anerkennungsantrag innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn einreichen. Jedoch nehmen wir auch nach diesen zwei Semestern jederzeit Ihren Antrag noch entgegen und bearbeiten diesen.
Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr möglich, sobald Sie sich für ein Modul im Prüfungsverfahren befinden.
§ 49, AllgStuPO: Module, die bereits vor Aufnahme des Studiums an der TU Berlin oder außerhalb der TU Berlin abgeschlossen wurden, können nicht als Zusatzmodule anerkannt werden.
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an Ihr zuständiges Prüfungsteam weitergeleitet. Sollten ca. drei Wochen nach der Abgabe Ihres Antrages noch keine Leistungen im QISPOS verbucht sein, fragen Sie bitte bei Ihrem Prüfungsamt nach. Vielen Dank!
Notwendige Unterlagen:
Antragstellung:
Wenn alles vollständig ist, senden Sie uns den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei (keine einzelnen Seiten) per E-Mail zu.
Notwendige Unterlagen:
Antragstellung:
Wenn alles vollständig ist, senden Sie uns den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei (keine einzelnen Seiten) per E-Mail zu.
Leistungen wurden in Deutschland erbracht:
Leistungen wurden außerhalb von Deutschland erbracht:
Notwendige Unterlagen:
Antragstellung:
Wenn alles vollständig ist, senden Sie uns den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei (keine einzelnen Seiten) per E-Mail zu.
Hinweise: Die PDF-Datei "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A" richtet sich ausschließlich an Bewerber*innen. Die PDF-Datei "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil B" kann in manchen PDF-Readern nicht korrekt angezeigt werden. In diesem Fall muss man die Datei erst herunterladen und kann sie dann öffnen. Auch in der Vorschau des Windows-Dateimanagers erscheint nur eine Warnmeldung, trotzdem lässt sich das PDF normal öffnen.
Bitte geben Sie in der E-Mail an, für welches Fachsemester Sie die Einstufung benötigen.
Damit Ihre Leistungen bestätigt werden können, benötigen Sie nach den jeweiligen Semestern die folgende Leistungspunkteanzahl:
Nach 1 Semester: 15 bis 30 LP
Nach 2 Semester: 30 bis 60 LP
Nach 3 Semester: 45 bis 90 LP
Nach 4 Semester: 60 bis 120 LP
Nach 5 Semester: 75 bis 150 LP
Nach 6 Semester: 90 bis 180 LP
Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen das Formblatt per E-Mail (an Ihre TU-Mailadresse) wieder zurück.
Das Formblatt 5 erhalten Sie über Ihr BAföG-Amt. Bitte schicken Sie uns per E-Mail (ausschließlich von Ihrer TU-Mailadresse) das Formblatt 5 sowie einen aktuellen QISPOS-Auszug (Leistungsnachweis) und Ihre Fachsemestereinstufung in einer PDF an die oben angegebene E-Mailadresse zu. Bitte geben Sie an, für welches Fachsemester Sie die Einstufung benötigen.
Bitte schicken Sie uns den Antrag per E-Mail zu.
Pflichtangaben:
Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte per E-Mail (siehe oben) in einem PDF (keine einzelnen Seiten) bei uns ein.
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet, welches Ihnen die Entscheidung des Prüfungsausschusses mitteilt.
Bitte laden Sie sich den Antrag herunter und füllen diesen dann aus. Bei der Eingabe über den Webviewer kommt es zu Problemen und die Felder werden leider nicht korrekt ausgefüllt. Vielen Dank!
Bei Fragen zu Ihrem DLA wenden Sie sich bitte an folgende Prüfungsausschüsse:
Alle Studien- und Prüfungsordnungen der TU Berlin sehen Nachteilsausgleiche vor.
Ihren Nachteilsausgleich schicken Sie uns bitte von Ihrer TU-Mailadresse zu. Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen Ihren Nachteilsausgleich per E-Mail (an Ihre TU-Mailadresse) wieder zurück.
Auf Antrag können Sie die Prüfungsform ändern.
Pflichtangaben:
Ihren Antrag schicken Sie uns bitte von Ihrer TU-Mailadresse zu. Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen Ihren Antrag per E-Mail (an Ihre TU-Mailadresse) wieder zurück. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Fachgebiet um den Prüfungsablauf zu besprechen, ist z. B. ein separater Raum und damit eine zusätzliche Aufsichtsperson notwendig oder ähnliches.
Bitte laden Sie sich den Antrag herunter und füllen diesen dann aus. Bei der Eingabe über den Webviewer kommt es zu Problemen und die Felder werden leider nicht korrekt ausgefüllt. Vielen Dank!
Der Prüfungsausschuss ist für die Fristverlängerungen der Rückmeldesperre (Verlängerung der Einschreibung gleichzeitig im Bachelor und Master) nicht mehr zuständig. Wenden Sie sich dazu bitte an den Servicebereich Master in IA 1.
Sollten Sie einen Antrag stellen wollen, der hier nicht mit aufgelistet ist, nutzen Sie bitte ebenfalls den „Allgemeinen Antrag“.
Pflichtangaben:
Ihren Antrag schicken Sie uns bitte von Ihrer TU-Mailadresse zu. Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet, welches Ihnen die Entscheidung des Prüfungsausschusses mitteilt.
Bitte laden Sie sich den Antrag herunter und füllen diesen dann aus. Bei der Eingabe über den Webviewer kommt es zu Problemen und die Felder werden leider nicht korrekt ausgefüllt. Vielen Dank!
Die Prüfungsausschüsse haben keine Zugriff auf Ihre Daten, können also keine Noten einsehen oder verbuchen, Prüfungen an- und/oder abmelden. Dazu müssen Sie sich bitte an die Kolleg*innen Ihres Prüfungsteams (Referat Prüfungen/ Prüfungsamt) wenden. Bitte suchen Sie auf der Webseite nach Ihrem Studiengang und Sie erhalten die Kontaktdaten Ihres Prüfungsteam: https://www.tu.berlin/go1259/
Auf die Hauptseite des Referats Prüfungen kommen Sie über: https://www.tu.berlin/go2690/
Eine Übersicht über alle Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie über: https://www.tu.berlin/go1301/