Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme

Prüfungsausschüsse für Maschinenbau, Verkehrswesen, Computational Engineering Science und Physikalische Ingenieurwissenschaft

Liebe Studierende,
liebe Interessent*innen,

willkommen auf der Seite der Prüfungsausschüsse für Maschinenbau, Verkehrswesen, Computational Engineering Science und Physikalische Ingenieurwissenschaft.
Bitte stellen Sie alle Anträge und/oder Fragen an die Prüfungsausschüsse ausschießlich über Ihre TU-Mailadresse. Ausnahmen gelten nur für Personen, die keine TU-Mailadresse haben (z. B. Bewerber*innen).

Wenn Sie an der TU Berlin studieren, geben Sie bitte immer folgende Angaben an:

  • Name (gerne auch mit Ihrem Pronomen, damit wir Sie korrekt ansprechen können),
  • Matrikelnummer,
  • Studiengangsziel (BSc/MSc) und Studiengang,
  • nach welcher StuPO studieren Sie.

Vielen Dank!

Maschinenbau (MB)

Der Prüfungsausschuss Maschinenbau ist zuständig für folgende Studiengänge:

  • Bachelor Maschinenbau,
  • Master Maschinenbau,
  • Master Produktionstechnik,
  • Master Biomedizinische Technik
  • Master Patentingenieurwesen

Prüfungsausschuss Maschinenbau

mb-pa@vm.tu-berlin.de

Raum H 8142
Sprechzeiten:per E-Mail
Vorsitz:Prof. Dr. Dirk Oberschmidt
Sachbearbeiterin:Verena Fandrich

Verkehrswesen (VW)

Der Prüfungsausschuss Verkehrswesen ist zuständig für folgende Studiengänge:

  • Bachelor Verkehrswesen,
  • Master Luft- und Raumfahrttechnik,
  • Master Fahrzeugtechnik,
  • Master Planung und Betrieb,
  • Master Schiffs- und Meerestechnik

Prüfungsausschuss Verkehrswesen

vw-pa@vm.tu-berlin.de

Raum H 8142
Sprechzeiten:per E-Mail
Vorsitz:Prof. Dr. Julien Weiss
Sachbearbeiterin:Verena Fandrich

Computational Engineering Science (CES)

Der Prüfungsausschuss Computational Engineering Science ist zuständig für folgende Studiengänge:

  • Bachelor Computational Engineering Science / Informationstechnik im Maschinenwesen,
  • Master Computational Engineering Science / Informationstechnik im Maschinenwesen

Prüfungsausschuss Computational Engineering Science

mb-pa@vm.tu-berlin.de

Raum H 8142
Sprechzeiten:per E-Mail
Vorsitz:Prof. Dr. Dirk Oberschmidt
Sachbearbeiterin:Verena Fandrich

Physikalische Ingenieurwissenschaft (PI)

Der Prüfungsausschuss Physikalische Ingenieurwissenschaft ist zuständig für folgende Studiengänge:

  • Bachelor Physikalische Ingenieurwissenschaft
  • Master Physikalische Ingenieurwissenschaft

Prüfungsausschuss Physikalische Ingenieurwissenschaft

pi.pa@vm.tu-berlin.de

Sprechzeiten:derzeit nur per E-Mail erreichbar
Vorsitz:Prof. Dr. Ennes Sarradj
Sachbearbeiterin:Anne Jahn

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nicht mit Studienberatung. Ein Teil der Aufgaben wurden auf die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse übertragen:

  1. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  2. Genehmigung von Fristverlängerungen und Ausnahmen
  3. Gewährung von Sonderbedingungen für Studierende mit Behinderungen
  4. Bestellung von Prüfern und Beisitzern
  5. Bescheinigungen über den Leistungsstand für das BAföG-Amt (Formblatt 5)
  6. Learning Agreements für ERASMUS+

Antragsunterlagen und Hinweise

Bitte senden Sie uns die Anträge in einem PDF, bitte keine einzelnen Seiten. Die Anträge werden i. d. R. einmal in der Woche bearbeitet. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit ein. Beachten Sie ggf. Urlaubs- oder Schließzeiten. Diese geben wir ganz oben auf der Webseite bekannt.

Bitte stellen Sie alle Anträge und/oder Fragen an die Prüfungsausschüsse ausschießlich über Ihre TU-Mailadresse an die oben genannten Mailadressen. Ausnahmen gelten nur für Personen, die keine TU-Mailadresse haben (z. B. Bewerber*innen).

Wenn Sie an der TU Berlin studieren, geben Sie bitte immer folgende Angaben an:

  • Name (gerne auch mit Ihrem Pronomen, damit wir Sie korrekt ansprechen können),
  • Matrikelnummer,
  • Studiengangsziel (BSc/MSc) und Studiengang,
  • nach welcher StuPO studieren Sie.

Vielen Dank!

Sie erreichen uns über:
MB und CES: mb-pa(at)vm.tu-berlin.de
VW: vw-pa(at)vm.tu-berlin.de
PI: pi.pa(at)vm.tu-berlin.de

Abschlussarbeit in einem anderen Prüfungsmodul schreiben

Bitte achten Sie auf die Regelungen in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Wenn Sie die Abschlussarbeit in einem nicht abgelegten Modul schreiben möchten, müssen Sie einen „Antrag auf Schreiben der Abschlussarbeit in einem anderen Prüfungsmodul“ stellen.

Pflichtangaben:

  • in welchem Prüfungsmodul Sie schreiben wollen
  • Begründung
  • Stellungnahme der Prüferin / des Prüfers mit Unterschrift und Stempel
  • eigenhändige Unterschrift des Antragstellers


Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet. Sie können ca. zwei Wochen nach Abgabe des Antrages Ihre Abschlussarbeit bei Ihrem zuständigem Prüfungsamt anmelden. Sie erhalten keine separate Bestätigung über den Entscheid.

Anerkennung von Leistungen

Einzureichende Unterlagen zur Anerkennung von Leistungen:

  • „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil B“ mit allen Leistungen, die anerkannt werden sollen,
  • Belege (Zeugnisse, Studienbescheinigungen, Transcripts of records),
  • aktueller QISPOS-Auszug Ihres Studiums (Notenbescheinigung) der TU Berlin,
  • bei Studiengang- und/oder Hochschulwechsel: Notenbescheinigung der vorherigen Universität oder QISPOS-Auszug des vorherigen Studiengangs (erhalten Sie beim Prüfungsteam),
  • Notenumrechnungstabelle (erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt), wenn die Leistungen im Ausland erbracht wurden

Hinweise zum Antrag für Leistungen die im Ausland oder an einer anderen Universität/ Hochschule erbracht wurden:

  • äquivalente Module aus der Modulliste suchen (Inhalte Ihrer abgeschlossenen Module mit den Modulen aus der Modulliste vergleichen), ausgenommen freie Wahl,
  • an die Fachprofessorin / den Fachprofessor des anzuerkennenden Moduls (aus der Modulliste) wenden und Stellungnahme auf dem Antrag einholen,
  • Notenumrechnungstabelle aus dem Akademischen Auslandsamt mitnehmen, damit Fachprofessor/in Note umrechnen kann,
  • Fachprofessor/in muss auf Antrag in Spalte „ggf. Stellungnahme Fachprofessor/in“ unterschreiben und stempeln sowie in Spalte „Anerkennung (J/N)“ ein J (Ja) oder N (Nein) eintragen
  • ausgefüllter Antrag mit o. g. Unterlagen per E-Mail beim Prüfungsausschuss einreichen (bitte Hinweise unter "Anträge" beachten) 


Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, schauen Sie bitte in die Hilfestellung. Sollten noch Fragen offen sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

Laut AllgStuPO sollten Sie den Anerkennungsantrag innerhalb von zwei Semestern nach Studienbeginn einreichen. Jedoch nehmen wir auch nach diesen zwei Semestern jederzeit Ihren Antrag noch entgegen und bearbeiten diesen.
Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr möglich, sobald Sie sich für ein Modul im Prüfungsverfahren befinden.

Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an Ihr zuständiges Prüfungsteam weitergeleitet. Sollten ca. vier Wochen nach der Abgabe Ihres Antrages noch keine Leistungen im QISPOS verbucht sein, fragen Sie bitte bei Ihrem Prüfungsamt nach. Vielen Dank!

Formular

Hinweise: Die PDF-Datei "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A" richtet sich ausschließlich an Bewerber*innen. Die PDF-Datei "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil B" kann in manchen PDF-Readern nicht korrekt angezeigt werden. In diesem Fall muss man die Datei erst herunterladen und kann sie dann öffnen. Auch in der Vorschau des Windows-Dateimanagers erscheint nur eine Warnmeldung, trotzdem lässt sich das PDF normal öffnen.

Leistungen im Bereich "freie Wahl" anerkennen lassen

Leistungen wurden in Deutschland erbracht:

  • diese können direkt von Ihrem zuständigen Prüfungsteam anerkannt werden (ein Antrag über den Prüfungsausschuss ist nicht notwendig), Ausnahme: wenn die Leistung für den Master anerkannt werden soll und diese im Bachelor erbracht wurde, der Zugangsvoraussetzung für den Master war (gilt auch für nachgeholte Module)


Leistungen wurden außerhalb von Deutschland erbracht:

  • Antrag gemäß Angaben ausfüllen
  • ausgefüllten Antrag mit o. g. Unterlagen per E-Mail beim Prüfungsausschuss einreichen (bitte Hinweise unter "Anträge" beachten)
  • Stellungnahme der Fachprofessorin / des Fachprofessors nicht notwendig

Leistungen an der TU Berlin abgelegt (z. B. in einem anderen Studiengang) und diese stehen in der Modulliste des aktuellen Studienganges (derselbe Modulname)

  • Antrag gemäß Angaben ausfüllen
  • ausgefüllten Antrag mit o. g. Unterlagen per E-Mail beim Prüfungsausschuss einreichen (bitte Hinweise unter "Anträge" beachten)
  • Stellungnahme der Fachprofessorin / des Fachprofessors nicht notwendig

Leistungen an der TU Berlin abgelegt, diese stehen aber im aktuellen Studiengang nicht in der Modulliste

  • es können nur Module aus der aktuellen Modulliste anerkannt werden (ausgenommen Bereich „freie Wahl“)

Leistungen als Zusatzmodul anerkennen lassen (§ 49, AllgStuPO)

  • Module, die bereits vor Aufnahme des Studiums an der TU Berlin oder außerhalb der TU Berlin abgeschlossen wurden, können nicht als Zusatzmodule anerkannt werden

Leistungen aus dem Diplom im Bachelor oder Master anerkennen lassen

Leistungen aus dem Diplom im Bachelor anerkennen lassen:

Wenn Sie vom Diplomstudium zum Bachelorstudium gewechselt sind, können Sie Ihre Leistungen aus dem Diplomstudium für das Bachelorstudium anerkennen lassen.


Leistungen aus dem Diplom im Master anerkennen lassen:

Liegt ein abschlossenes Diplom (Uni oder FH) vor, wird eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss vorgenommen.

Leistungen aus Sprachkursen anerkennen lassen

Sie haben sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang die Möglichkeit, alle Sprachkurse der ZEMS oder anderer Institutionen, die ECTS-Punkte vergeben können, im freien Wahlbereich einzubringen. Deutsch- und Englischkurse sind dabei im Masterstudiengang erst ab dem Niveau C1 zulässig, da das Sprachniveau B2 Zugangsvoraussetzung zum Studium ist. Im Bachelorstudiengang gilt dies nur für Deutschkurse. Kurse der SKB oder von Volkshochschulen können nicht anerkannt werden.

BAföG Amt / Formblatt 5

Bitte geben Sie in der E-Mail an, für welches Fachsemester Sie die Einstufung benötigen.

Damit Ihre Leistungen bestätigt werden können, benötigen Sie nach den jeweiligen Semestern die folgende Leistungspunkteanzahl:
Nach 1 Semester: 15 bis 30 LP
Nach 2 Semester: 30 bis 60 LP
Nach 3 Semester: 45 bis 90 LP
Nach 4 Semester: 60 bis 120 LP
Nach 5 Semester: 75 bis 150 LP
Nach 6 Semester: 90 bis 180 LP

Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen das Formblatt per E-Mail (an Ihre TU-Mailadresse) wieder zurück.

Formular

Das Formblatt 5 erhalten Sie über Ihr BAföG-Amt. Bitte schicken Sie uns per E-Mail (ausschließlich von Ihrer TU-Mailadresse) das Formblatt 5 sowie einen aktuellen QISPOS-Auszug (Leistungsnachweis) und Ihre Fachsemestereinstufung in einer PDF an die oben angegebene E-Mailadresse zu. Bitte geben Sie an, für welches Fachsemester Sie die Einstufung benötigen.

Fristverlängerung Abschlussarbeit

Bitte schicken Sie uns den Antrag per E-Mail zu.

Pflichtangaben:

  • Ursprünglicher Prüfungstermin
  • Neuer Prüfungstermin
  • Begründung
  • Bestätigung Prüfer/Prüferin mit Unterschrift und Stempel
  • Unterschrift des Antragstellers


Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte per E-Mail (siehe oben) in einem PDF (keine einzelnen Seiten) bei uns ein.
Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet, welches Ihnen die Entscheidung des Prüfungsausschusses mitteilt.

Digitales Learning Agreement (DLA)

Bei Fragen zu Ihrem DLA wenden Sie sich bitte an folgende Prüfungsausschüsse:

  • Prüfungsausschüsse Maschinenbau, Computational Engineering Science: Bachelor Maschinenbau, Computational Engineering Science, Master Maschinenbau, Computational Engineering Science, Biomedizinische Technik, Produktionstechnik, Patentingenieurwesen
  • Prüfungsausschuss Verkehrswesen: Bachelor Verkehrswesen, Master Luft-und Raumfahrttechnik, Fahrzeugtechnik, Schiffs- und Meerestechnik, Planung und Betrieb im Verkehrswesen
  • Prüfungsausschuss Physikalische Ingenieurwissenschaft: Bachelor und Master Physikalische Ingenieurwissenschaft

Nachteilsausgleich

Alle Studien- und Prüfungsordnungen der TU Berlin sehen Nachteilsausgleiche vor.

Ihren Nachteilsausgleich schicken Sie uns bitte von Ihrer TU-Mailadresse zu. Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen Ihren Nachteilsausgleich per E-Mail (an Ihre TU-Mailadresse) wieder zurück.

Prüfungsform ändern

Auf Antrag können Sie die Prüfungsform ändern.


Pflichtangaben:

  • zu welcher Form wird die Prüfung geändert (z. B. von schriftlich zu mündlich oder mündlich zu schriftlich etc.)
  • Begründung (ggf. Nachweise/ Belege)
  • Stellungnahme der Prüferin / des Prüfers mit Unterschrift und Stempel
  • Unterschrift des Antragstellers


Ihren Antrag schicken Sie uns bitte von Ihrer TU-Mailadresse zu. Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen Ihren Antrag per E-Mail (an Ihre TU-Mailadresse) wieder zurück. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Fachgebiet um den Prüfungsablauf zu besprechen, ist z. B. ein separater Raum und damit eine zusätzliche Aufsichtsperson notwendig oder ähnliches.

Rückmeldesperre

Der Prüfungsausschuss ist für die Fristverlängerungen der Rückmeldesperre (Verlängerung der Einschreibung gleichzeitig im Bachelor und Master) nicht mehr zuständig. Wenden Sie sich dazu bitte an den Servicebereich Master in IA 1.

sonstige Anträge

Sollten Sie einen Antrag stellen wollen, der hier nicht mit aufgelistet ist, nutzen Sie bitte ebenfalls den „Allgemeinen Antrag“.

Pflichtangaben:

  • was ist Ihr Anliegen (bitte genau beschreiben, da nur aufgrund der Aktenlage entschieden wird)
  • Begründung (ggf. Nachweise)
  • ggf. Stellungnahme der Prüferin / des Prüfers mit Unterschrift und Stempel
  • Unterschrift des Antragstellers


Ihren Antrag schicken Sie uns bitte von Ihrer TU-Mailadresse zu. Ihr Antrag wird nach der Bearbeitung an das zuständige Prüfungsamt weitergeleitet, welches Ihnen die Entscheidung des Prüfungsausschusses mitteilt.

Referat Prüfungen

Die Prüfungsausschüsse haben keine Zugriff auf Ihre Daten, können also keine Noten einsehen oder verbuchen, Prüfungen an- und/oder abmelden. Dazu müssen Sie sich bitte an die Kolleg*innen Ihres Prüfungsteams (Referat Prüfungen/ Prüfungsamt) wenden. Bitte suchen Sie auf der Webseite nach Ihrem Studiengang und Sie erhalten die Kontaktdaten Ihres Prüfungsteam: https://www.tu.berlin/go1259/

Auf die Hauptseite des Referats Prüfungen kommen Sie über: https://www.tu.berlin/go2690/
Eine Übersicht über alle Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie über: https://www.tu.berlin/go1301/

 

Hilfreiche Links

Modultransfersystem (MTS)

Modulkataloge und Modulbeschreibungen werden in einer zentralen Datenbank der TU Berlin, dem Modultransfersystem (MTS), gepflegt.

Referat Prüfungen

Das Referat Prüfungen gehört organisatorisch zu Abteilung I - Studierendenservice und ist Teil der Zentralen Universitätsverwaltung. Sie sind für Angelegenheiten im Bereich Prüfungen zuständig.

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPO) enthält Regelungen, die für alle Studiengänge übergreifend gelten.
Darüber hinaus gibt es studiengangspezifische Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO), die die Regelungen der AllgStuPO konkretisieren.