Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Professur bewerben?
Dann bitten wir Sie, zusätzlich zu den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsliste, Beschreibung der Forschungsgebiete und Drittmittelförderungen, Lehrportfolio einschließlich Verzeichnis der Lehrveranstaltungen sowie Kopien von bis zu fünf ausgewählten Publikationen) den Kurzfragebogen auszufüllen. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei der Besetzung von W2/W3-Professuren in § 100 Abs. 1 BerlHG geregelt. Für die Einstellung von Juniorprofessor*innen gelten die Bestimmungen des §102a BerlHG.
Für das Bewerbungsverfahren ist ein Lehrportfolio ein wichtiger Bestandteil.
Kandidat*innen, die zu einem Lehr- und Forschungsvortag eingeladen werden, werden gebeten ein Forschungskonzept, sowie ein Führungs- und Gleichstellungskonzept einzureichen.
In den Berufungen an die TU Berlin soll sich ein einheitliches Verständnis der Bedeutung von Sprache und Spracherwerb an der TU Berlin widerspiegeln, basierend auf den drei Säulen der internen Sprachpolitik:
- Deutsch als zentrale Sprache
- Englisch als Zweitsprache
- Gelebte Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen