Fakultät V - Verkehrs- und Maschinensysteme

Habilitieren an der Fakultät Verkehrs- und Maschinensysteme

Für eine Habilitation müssen Sie promoviert sein und über ausreichend Lehrerfahrung verfügen.

Sie können Ihre Habilitationsschrift entweder in Form einer Monographie oder als eine Sammlung von Publikationen (kumulative Habilitationsschrift) erstellen. Sollten Sie eine kumulative Habilitationsschrift anstreben, beachten Sie bitte die entsprechenden Ausführungsbestimmungen unserer Fakultät. Auch sollten Sie über unsere Habilitationsordnung informiert sein. Die entsprechenden Links hierzu finden Sie im Bereich "Ordnungen und Bestimmungen" auf dieser Seite.

Für die Anmeldung der Habilitation sind umfangreiche Unterlagen einzureichen. Bitte planen Sie für das Zusammentragen dieser Unterlagen ausreichend Zeit ein und nehmen im Vorfeld Kontakt mit Frau Stützer vom Promotionsbüro auf.

Ist alles beisammen, wird geklärt, ob unsere Fakultät für die Durchführung des Habilitationsverfahrens an der TU Berlin zuständig ist. Dann startet das eigentliche Verfahren, das aus einer 45-minütigen Lehrprobe, der Begutachtung der Habilitationsschrift und dem Habilitationskolloquium besteht. Die Lehrprobe und das Habilitationskolloquium sind an die Sitzungen des Fakultätsrats gekoppelt. Ein Habilitationsverfahren dauert daher eine gewisse Zeit. Nach erfolgreicher Habilitation kann die Venia legendi beantragt werden. 

Sekretariat H 11
Raum H 8150
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Sprechzeitennach Vereinbarung
AnsprechpartnerinJulia Stützer