Auch im Sommersemester 2024 gilt die Regelung, wonach für die schriftlichen Klausuren insgesamt nur zwei Prüfungstermine (Erst- und Wiederholungstermin) anzubieten sind.
Der Wiederholungstermin ist dabei auch für Erstversuche geöffnet.
Auch im Sommersemester 2024 gilt die Regelung, wonach für die schriftlichen Klausuren insgesamt nur zwei Prüfungstermine (Erst- und Wiederholungstermin) anzubieten sind.
Der Wiederholungstermin ist dabei auch für Erstversuche geöffnet.