Pressemitteilung | 23. März 2023 | stt

Postdocs: Mindestvertragslaufzeit von 5 Jahren

Danach bei Erreichen der Qualifikation eine Dauerstelle als Anschlusszusage / Stellungnahme der Präsidentin der TU Berlin zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

Stellungnahme von Prof. Dr. Geraldine Rauch, Präsidentin der Technischen Universität Berlin, zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 17. März 2023.

Stellungnahme

Von der Novellierung des WissZeitVG verspreche ich mir persönlich, dass endlich anerkannt und gegengesteuert wird, dass die Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau in vielen Fällen (mit Unterschieden in den Fächerkulturen) prekär sind. Die aktuellen Reaktionen auf den Entwurf zeigen: Wieder sind es Menschen mit gut bezahlten, unbefristeten Jobs, die sich mehr „Flexibilität“ für den Nachwuchs wünschen – das heißt mäßig bezahlte, befristete und unsichere Jobs.

Es ist richtig, dass Universitäten Ausbildungsstätten sind und daher ein Generationswechsel innerhalb der Universität stetig erfolgen muss. Natürlich kann nicht jeder entfristet werden. Aber machen wir uns ehrlich: davon sind wir meilenweit entfernt. Und auch entfristete Postdocs haben noch Ehrgeiz und bewerben sich weg.

Gut an dem neuen Entwurf ist, dass es eine Klausel gibt, die sich auch auf Drittmittel-Beschäftigte bezieht: Erstverträge von Qualifizierungsstellen müssen auch im Drittmittelbereich eine Laufzeit von zwei Jahren haben.

Nur reichen leider weder zwei Jahre (Mindestlaufzeit) noch drei Jahre (Höchstbefristungsdauer), um sich als Postdoc zu qualifizieren. Die klassische Habilitation oder ein Habilitationsäquivalent (für alle Fächer, in denen die Habilitation nicht mehr üblich ist), dauert im Schnitt 5 bis 6 Jahre! Ein*e Postdoc muss sich außerdem in der Qualifizierungsphase beweisen und eigene Drittmittel einwerben. Angenommen, ein*e erfolgreiche*r Postdoc wirbt ein DFG-Projekt mit einer klassischen Laufzeit von drei Jahren ein, dann könnte sie*er dieses Projekt nicht einmal innerhalb der Qualifizierungsphase betreuen.

Meine Vorschläge sind:

  • eine Mindestvertragslaufzeit in der Postdocphase von 5 Jahren, auch für Drittmittelbeschäftigte
  • und eine Dauerstelle als Anschlusszusage bei Erreichen der Qualifikation.

Letzteres ist im neuen Berliner Hochschulgesetz bereits vorgesehen. In der Umsetzung des Berliner Hochschulgesetzes ergeben sich vor allem dadurch Probleme, weil die Qualifikationsziele nicht genannt werden und damit relativ willkürlich bleiben. Als Qualifikationsziel könnten eine Habilitation oder eine habilitationsäquivalente Leistung herangezogen werden. Dies wird übrigens auch von Berufungskommissionen geprüft, wenn sie die Eignung von Bewerber*innen bewerten.

Es erreichen nicht alle Postdocs in 5 Jahren eine Habilitation oder ein Äquivalent, somit wäre ein Instrument der Bestenauslese eingeführt und den Kritiker*innen, die behaupten, dass System würde „augenblicklich“ verstopfen, wäre entgegengekommen.

Seien wir endlich mutig, genug bessere Beschäftigungsbedingungen wirklich zu schaffen!

Kontakt

Stefanie Terp

Chief Communication Officer, Leiterin Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni & Pressesprecherin der TU Berlin

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