Der Viertelparitätische Wahlkonvent soll künftig die Mitglieder des Präsidiums wählen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, eine Findungskommission für die Ämter Präsident*in und Kanzler*in einzurichten. Die*der Kanzler*in ist Mitglied des Präsidiums und wird nicht mehr durch das Kuratorium gewählt.
Die Amtszeiten für die Ämter Präsident*in und Vizepräsident*in beträgt 4 Jahre. Eine Verkürzung ist möglich. Es ist eine einmalige Wiederwahl möglich. Bisher gab es keine Begrenzung der Amtszeiten. Die Vizepräsident*innen 1 bis 3 sind hauptamtlich und die Stellen werden ausgeschrieben. Weitere Vizepräsident*innen sind möglich.
Die Amtszeit des Kanzlers bzw. der Kanzlerin beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist (unbegrenzt) möglich. Die Beschäftigung geschieht über ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis.
Die Mitwirkung in der Akademischen Selbstverwaltung wird gestärkt dadurch, dass die Sitzungsteilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung Dienstzeit ist. Vorsitzende von Gremien und weibliche Mitglieder in Gremien, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind, können sich die Aufwandszeit durch Lehrverpflichtungsreduktion, Freistellung oder Aufwandsentschädigung kompensieren lassen. Student*innen wird Sitzungsgeld gezahlt, auch wenn ihr Gremium nicht in den Anwendungsbereich der Hochschulsitzungsgeldverordnung fällt. Studentische Wahlhelfer*innen erhalten ebenfalls eine Aufwandsentschädigung.
Es wird ein Angehörigenstatus für TU-nahe Personen auf Antrag möglich sein. Er begründet das Recht zur Nutzung von Infrastruktur und Services der Hochschule. Das ist auch bedeutsam für die Kooperation innerhalb der Berlin University Alliance (BUA) zum Zweck der gemeinsamen Nutzung dieser Dienste. Angehörigenstatus können auch die Mitglieder, die in Projekten der Kooperationsplattform der Berlin University Alliance (BUA) tätig sind, erhalten, um die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur im Rahmen des Berliner Exzellenzverbundes zu erleichtern.
Der bereits bestehende Rat für nachhaltige Entwicklung wird als ständige Kommission des AS in Grundordnung aufgenommen.
Das Präsidium muss seinen Rechenschaftsbericht alle zwei Jahre an den Erweiterten Akademischen Senat geben und jährliche Maßnahmenpläne erstellen.
Es soll künftig die Möglichkeit geben, neue Organisationsstrukturen in den Fakultäten zu etablieren (statt oder neben Instituten), um andere Personal- und Ressourcenmodelle zu erproben.
Dekan*innen/Prodekan*innen müssen nicht mehr Mitglied im Fakultätsrat sein, sondern nur Mitglied der Fakultät.
Es soll Promovierendenvertreter*innen auf Fakultätsebene geben.
Geplant sind Ansprechpersonen für Antidiskriminierung auf dezentraler Ebene. Zentral sollen eine Stelle für individuelle Diskriminierungsbeschwerden und eine Kommission für Diversität und Antidiskriminierung eingerichtet werden.
Nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben eine Amtszeit von 3 Jahre. Es gibt die Möglichkeit, die Stellen zu bewerten und auszuschreiben.
Stefanie Terp
Chief Communication Officer, Leiterin Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni & Pressesprecherin der TU Berlin