Umweltchemie und Luftreinhaltung

Prüfungsausschuss BSc Technischer Umweltschutz

Wer und was?

Der Prüfungsausschuss besteht aus Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Studierenden. Der Prüfungsausschussvorsitzende für den Bachelorstudiengang Technischer Umweltschutz, aktuell Prof. Dr. Andreas Held, ist Ansprechperson bei Fragen zu Studium und Prüfungsorganisation, berät Studierende bei Konflikten im Rahmen von Studium und Prüfungen und bearbeitet Anträge von Studierenden.

Was macht der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung eingehalten werden und tagt in der Regel mindestens einmal im Semester.

Kontakt

Prof. Dr. Andreas Held

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

Anträge

Anerkennung bereits erbrachter Leistungen

Zur Anerkennung von Leistungen, die Sie bereits an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang erbracht haben, füllen Sie bitte das Formular zur Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) aus und senden den Antrag zusammen mit einem Nachweis über die erbrachten Leistungen (z.B. eine offizielle Notenbescheinigung oder ein transcript of records als amtlich beglaubigte Kopie oder mit elektronischem Verifikationscode) an den Prüfungsausschussvorsitzenden.

Wichtig: Für eine Anerkennung im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich muss die fachliche Äquivalenz der bereits erbrachten Leistung mit dem entsprechenden Modul im BSc Technischer Umweltschutz von der modulverantwortlichen Person geprüft und bestätigt werden. Senden Sie dazu eine Modulbeschreibung der bereits erbrachten Veranstaltung an die modulverantwortliche Person, die Sie in der Modulbeschreibung in Moses-MTS finden können. Sie können die fachliche Äquivalenz im Formular zur Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) im grau hinterlegten Bereich bestätigen lassen.

Für eine Anerkennung im Wahlbereich ("Freie Wahl") ist die Prüfung der fachlichen Äquivalenz nicht notwendig.

Download Formular

Zusatzmodule

Hinweis zur Anerkennung von Zusatzmodulen:

Sie können sich außer in den durch die Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulen auch in weiteren an der TU Berlin angebotenen Modulen prüfen lassen. Diese Zusatzmodule werden in das Zeugnis eingetragen, werden jedoch nicht Bestandteil des Studienabschlusses und dürfen einen Umfang von 60 Leistungspunkten nicht überschreiten.

Module, die außerhalb der TU Berlin oder bereits vor Aufnahme des Studiums abgeschlossen wurden, werden gemäß Allgemeiner Studien- und Prüfungsordnung § 49 Absatz 4 nicht als Zusatzmodule anerkannt.

Verlängerung der Abgabefrist

In begründeten Ausnahmefällen können Sie eine Verlängerung der Abgabefrist der Abschlussarbeit beantragen. Bei fristgerecht beim Prüfungsamt eingereichter Krankschreibung ist ein Antrag auf Verlängerung nicht notwendig, da sich der Bearbeitungszeitraum um die Dauer der Krankschreibung verlängert.

Zur Beantragung füllen Sie bitte das zum Download bereitgestellte Formular aus, begründen die beantragte Verlängerung und bitten die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer um eine zustimmende Stellungnahme auf dem Formular. Reichen Sie dann die Unterlagen beim Prüfungsausschussvorsitzenden ein.

Download Formular zur Verlängerung der Abgabefrist

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument zum Ausgleich individueller Nachteile, um Chancengleichheit im Studium zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich wird zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, z.B. ärztliches Attest oder Stellungnahme von psychotherapeutischem Fachpersonal, an den Prüfungs­ausschussvorsitzenden gerichtet.

Weitere Hinweise zur Antragsstellung und ein Musterantrag finden sich auf den Webseiten der Allgemeinen Studienberatung unter

https://www.barrierefrei.tu-berlin.de/menue/im_studium/nachteilsausgleich/

 

Weitere Beratungsangebote finden sich auch unter

https://www.tu.berlin/studieren/beratung/psychologische-beratung

https://www.studienberatung.tu-berlin.de/menu/beratung/psychologische_beratung/

Aktuelle Informationen

Kernmodul Auslandsstudium

Im Bachelorstudiengang Technischer Umweltschutz können Studienleistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht wurden und einen klaren Bezug zum Technischen Umweltschutz besitzen, im Umfang von zweimal 6 LP als Kernmodul (Kernmodul Technischer Umweltschutz - Auslandsstudium 1 bzw. 2) anerkannt werden. Diese Module werden nicht angemeldet und können nicht an der TU Berlin belegt werden, sondern dienen ausschließlich zur Anerkennung von Modulen aus dem Auslandsstudium ohne direkte Äquivalenz zu einem bestehenden Kernmodul, aber mit Bezug zum Technischen Umweltschutz.
Der Prüfungsausschussvorsitzende prüft und entscheidet, ob das Modul einen Bezug zum Technischen Umweltschutz hat. Dazu muss der übliche Anerkennungsantrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden eingereicht werden. Auch im Learning Agreement vor einem Auslandsstudium kann das Modul wie ein Kernmodul eingetragen werden, ohne direkte Entsprechung in der Liste der TUS-Kernmodule.

Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung

Um notwendige Anpassungen an das Berliner Hochschulgesetz umzusetzen und das fachspezifische Profil zu stärken, wurde die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technischer Umweltschutz im Jahr 2020 neu gefasst (Amtliches Mitteilungsblatt der TU Berlin Nr. 24/2021 vom 08.11.2021). Die neue Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2020) ist zum 01. Oktober 2021 in Kraft getreten.

In der StuPO 2020 ist festgelegt, dass die Studien- und Prüfungsordnung aus dem Jahr 2014 am 30. September 2025 außer Kraft tritt. Dies bedeutet, dass Studierende in der bisherigen StuPO 2014 bis dahin alle gemäß Prüfungsordnung zum Erreichen des Bachelor-Abschlusses noch ausstehenden Prüfungsleistungen zumindest im ersten Versuch absolviert haben müssen, um nach der alten Prüfungsordnung zu Ende studieren zu können. Nach dem 30. September 2025 werden Studierende, die noch gemäß der bisherigen Ordnung studieren, in die neue Prüfungsordnung überführt.

Allen Studierenden, die bereits in einem höheren Fachsemester immatrikuliert sind, wird die Möglichkeit gegeben, in die neue StuPO 2020 zu wechseln und ihr Studium nach dieser fortzuführen. Die bisher erbrachten Studienleistungen werden gemäß einer vom Prüfungsausschuss erstellten Äquivalenzliste anerkannt.

Die Entscheidung zum StuPO-Wechsel muss dem zuständigen Prüfungsteam IB1 im Prüfungsamt bis zum 31. März 2023 per Hauspost oder auf dem Postweg mit der unten zum Download bereitgestellten Optionserklärung mitgeteilt werden. Die Entscheidung ist gemäß § 2 der neuen Studien- und Prüfungsordnung unwiderruflich.

Eine Übersicht zum Ablauf eines möglichen Wechsels der Studien- und Prüfungsordnung ist ebenfalls zum Download bereitgestellt.