Universitätsbibliothek

Benutzung

Für Besuche im Universitätsarchiv ist immer eine schriftliche oder telefonische Voranmeldung erforderlich. Je genauer Sie Ihr Anliegen beschreiben, desto genauer können wir für Sie im Vorfeld recherchieren und Ihren Besuch vorbereiten.

Die Benutzung der Bestände des Universitätsarchivs der Technischen Universität Berlin unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des Archivgesetzes des Landes Berlin - ArchGB vom 14. März 2016 (GVBl. 2016, 96). Zusätzlich gelten die Rahmenbenutzungsordnung und die Ergänzenden Verwaltungsrichtlinien für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin vom 21. August 2006. Weitere Gesetze und Verordnungen können ebenfalls gewisse Auswirkungen auf die Benutzung haben.

Das Universitätsarchiv steht allen offen, die wissenschaftlich forschen, zur Aufklärung und zum Verständnis von Geschichte und Gegenwart beitragen, sowie Personen, die ihre berechtigten Belange sichern wollen oder Informationen für die Gesetzgebung, die Rechtsprechung oder für Verwaltungsangelegenheiten benötigen.

Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

  • Personenbezogenes Archivgut kann nur unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen benutzt werden.
  • Für die Benutzung von Akten, die noch der gesetzlich vorgegebenen 10-jährigen Schutzfrist unterliegen (ArchGB, § 9 (2)), ist eine durch ein formloses Schreiben zu beantragende besondere Genehmigung der Universitätspräsidentin erforderlich. 
  • Reproduktionen von Dokumenten können nur angefertigt werden, wenn weder rechtliche noch konservatorische Bedenken bestehen.

 

Raum H 4029
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Öffnungszeiten
Nur mit vorheriger Anmeldung
Di + Do9 - 16 Uhr
Mo + Minach Vereinbarung

Gebührenliste

Gebührenliste für Reproduktionsleistungen im Universitätsarchiv der TU Berlin

Grundlage der im Universitätsarchiv der Technischen Universität Berlin anfallenden Gebühren für Reproduktionsleistungen ist die Rahmengebührenordnung  zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der Technischen Universität Berlin (Rahmengebührenordnung TUB - RGebO) vom 14. Dezember 2018, § 12 Bibliotheken, Archive und Museen.

Art der LeistungVergütung
Reproduktion von Archivalien pro Vorlagenseite für Ausdrucke, Scans, Kopien, Fotografien0,50 € bis 20,00 €
Arbeitskopien 
DIN A4-Kopie0,20 €
DIN A3-Kopie0,40 €
DIN A4-Ausdruck von Digitalisaten, pro Seite0,40 €
DIN A3-Ausdruck von Digitalisaten, pro Seite0,80 €
Versandkosten (Porto + Verpackung + ggf. Datenträger)je nach Aufwand bzw. Versandart

Schriftliche Auskünfte durch das Universitätsarchiv

Gemäß Festlegungen des Präsidiums der TU Berlin über die Gebühren für die Nutzung der Bibliotheken, Archive und Museen an der Technischen Universität Berlin [=Ausführungsbestimmungen] vom 4. April 2019 gilt für schriftliche Auskünfte:

  • Das Universitätsarchiv der TU Berlin erteilt im Rahmen seiner Möglichkeiten schriftliche Auskünfte, vornehmlich über die Quellenlage zum jeweiligen Thema.
  • Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
  • Für Fachauskünfte werden Gebühren nach Zeitaufwand bei der Bearbeitung berechnet, je angefangene 30 Minuten 20,00 €.
  • Bei Fachauskünften für wissenschaftliche und künstlerische Zwecke sowie Auskünften im Interesse der TU Berlin wird eine Gebühr von 0,00 € erhoben.

Hinweise zum Zitieren

Zitiervorschrift für Archivalien aus dem Universitätsarchiv

Ausführlich:
Universitätsarchiv der Technischen Universität Berlin , Bestandssignatur und Bestandsname, Signatur
z. B.: Universitätsarchiv der Technischen Universität Berlin, 001 Rektorat der Technischen Hochschule Berlin, Nr. 1

Kurzzitierweise:
UA TUB, Bestandssignatur und Bestandsname, Signatur
z. B.: UA TUB, 001 Rektorat der Technischen Hochschule Berlin, Nr. 1

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