Universitätsbibliothek

Aufgaben des Universitätsarchivs

Das Universitätsarchiv erfasst und bewertet die Unterlagen der Universitätsverwaltung, der Fakultäten, Institute und aller sonstigen Einrichtungen der Technischen Universität Berlin sowie ihrer Vorgängerinstitutionen. Allein dem Universitätsarchiv obliegt die Bewertungsentscheidung und damit die Festlegung, welche Unterlagen vernichtet werden dürfen.
Archivwürdige Unterlagen - d. h. Unterlagen von bleibendem historischem Wert - werden übernommen und dauerhaft aufbewahrt. Das Universitätsarchiv erschließt dieses Archivgut und macht es für die Benutzung allgemein zugänglich. Es dient somit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der sachlichen Information.

Was versteht man unter Unterlagen?

Aufzeichnungen aus Tätigkeiten der Zentralen Universitätsverwaltung, der Fakultäten, Institute, Lehrstühle und sonstigen Einrichtungen der Technischen Universität Berlin für die Zwecke der Aufgabenerledigung unabhängig vom Trägermaterial, der Aufzeichnungsform und der physischen Zusammenstellung auch in elektronischer oder audio-visueller Form.

Das sind z. B. Akten, Einzelschriftstücke, zugehörige Ordnungs- und Organisationsmaterialien (bspw. Aktenverzeichnisse, Registraturpläne, Organigramme oder Geschäftsverteilungspläne), Amtsdruckschriften, Matrikel, Filme, Bild- und Tonmaterial, Urkunden, Plakate, Flugschriften, Karten, Pläne, Karteien, Dateien und Teile von Dateien, maschinenlesbare Datenträger und sonstige Speichermedien, auf diesen gespeicherte Informationen, Programme, die zu ihrer Auswertung dienen, sowie sonstiges Material und Hilfsmittel zu ihrer Nutzung. Dazu gehört auch museales Sammlungsgut wie z. B. Medaillen und Talare.

nach: Angelika Menne-Haritz, Schlüsselbergriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft, Marburg 1992, S. 56

Was sind archivwürdige Unterlagen?

Archivwürdig sind die analogen und elektronischen Unterlagen, welche für die Geschichte und Entwicklung der Technischen Universität Berlin einen bleibenden Wert haben, sowie solche, deren Aufbewahrung zur Sicherung berechtigter Belange Dritter oder zur Bereitstellung von Informationen für die Technische Universität Berlin unerlässlich ist, oder die auf Grund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind.

Bewertung bedeutet die Feststellung der Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen.

Weitere Tätigkeitenschwerpunkte sind:

  • Beratung in Fragen der analogen wie elektronischen Schriftgutverwaltung für TU-Angehörige
  • Führungen für TU-Angehörige und für externe Besucherinnen und  Besucher mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung
  • Übernahme und Archivierung wissenschaftlicher Nachlässe von ehemaligen Universitätsangehörigen
  • Beratung der Benutzerinnen und Benutzer
  • Beauskunftung schriftlicher und telefonischer Anfragen

 

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