Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen im Projekt "Ki.edu.nrw" wurde ein "Rechtsgutachten zum Umgang mit KI-Software im Hochschulkontext" erstellt und bietet darin eine erste umfassende juristische Bewertung für den Einsatz von KI-Diensten, wie z.B. ChatGPT an Hochschulen: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:294-97341
Dabei haben sich die Beteiligten mit mehreren Aspekten von Urheberrechtsfragen befasst und sind u.a. zu dem Schluss gekommen, dass Studierende bzw. Nutzende zwar eine Urheberschaft an KI-gestützten Texten beanspruchen können, sofern sie dafür ein "signifikantes Maß an geistiger Eigenleistung" (https://www.forschung-und-lehre.de/recht/rechtsgutachten-klaert-umgang-mit-chatgpt-an-hochschulen-5457) eingesetzt haben.
Es wird ausdrücklich von einem Verbot von KI-Tools sowie von entsprechenden Änderungen in Hochschulgesetzen abgeraten und stattdessen für hochschulspezifische (Einzelfall-) Regelungen plädiert. Das Team kündigt weitere Untersuchungen u.a. zu einem konstruktiven Umgang mit den Tools etwa in Prüfungsformaten an.
Quelle: Info Ticker No. 11, https://rfii.de/de/start/