Die Universitätsbibliothek nimmt Abschlussarbeiten nur in Einzelfällen in den Bestand auf. Die Kriterien hierfür lauten:
Die Initiative muss von der Verfasser*in der Arbeit kommen. Eine in der Arbeit ersichtliche Einverständniserklärung ist für eine Aufnahme in den Bibliotheksbestand immer erforderlich.
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