Universitätsbibliothek

Ausleihen verlängern

Leihfristen

Was?Wie lange?
Monografien4 Wochen (außer Präsenzbestand)

TU-/UdK-Studierende und Externe: max. 50 Ausleihen gleichzeitig
Zeitschriften (Einzelhefte und gebundene Bände)nicht ausleihbar
Präsenzbestand (nicht-ausleihbarer Bestand)Genehmigung von Ausleihen durch Infotheken: Ausleihe frühestens 2 Stunden vor Schließung der Leihstelle in der Leihstelle, Rückgabe am nächsten Öffnungstag bis 12 Uhr.
Medien in BereichsbibliothekenBB Physik: Präsenzbestand: Ausleihe 2 Stunden vor Bibliotheksschließung, Rückgabe am nächsten Öffnungstag bis 12 Uhr. Sonst keine abweichenden Regelungen.

BB Architektur und Kunstwissenschaft: Die Medien sind 14 Tage ausleihbar. Ausnahme: Die Bände der Lehrbuchsammlung sind 28 Tage ausleihbar.

Leihfristen verlängern

Sie können Ihre Leihfristen beliebig oft verlängern bis die maximale Leihfrist von 180 Tagen erreicht ist. Leihfristverlängerungen sind möglich:

In diesen Fällen sind keine Verlängerungen möglich:

  • Das Medium, das Sie verlängern möchten, ist vorgemerkt.
  • Die maximale Leihfrist von 180 Tagen ist erreicht. Für eine Neuausleihe muss das Medium an der Ausleihtheke vorgelegt werden. 
  • Ihr Bibliotheksausweis ist abgelaufen
  • Das Medium wurde über die Fernleihe bestellt.
  • Ihr Konto ist gesperrt. 

Erinnerungsmails vor Ablauf der Leihfrist

  • Kurz vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine kostenfreie Erinnerung per E-Mail. Sollte sich Ihre E-Mailadresse geändert haben, bitten wir um kurze Mitteilung an leihstelle(at)ub.tu-berlin.de.
  • Bitte überwachen Sie dennoch immer die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien. Sollten Sie ggf. kein Erinnerungsschreiben bekommen haben, begründet das keinen Anspruch auf Erlass evtl. anfallender Mahngebühren.

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