Universitätsbibliothek

Allgemeine rechtliche Hinweise zum Publizieren

Beachten Sie bitte, dass die dargestellten Inhalte der allgemeinen Information dienen. Für eine rechtsverbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für geistiges Eigentum der TU Berlin oder an auf urheberrechtliche Fragen spezialisierte Jurist*innen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Bitte halten Sie sich beim Anfertigen einer wissenschaftliche Publikation an die "Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Berlin" (08.03.2017) und an den von der DFG verfassten Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (01.07.2019).

Urheberrechtliche Vereinbarung / Vertrag

Bei einer Veröffentlichung auf dem institutionellen Repositorium oder im Universitätsverlag der TU Berlin sichern Sie der Universität mit Ihrer Unterschrift auf dem Veröffentlichungsvertrag Folgendes zu: Sie verfügen über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen Teilen des Werkes und mit der Veröffentlichung werden die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter, nicht verletzt.

Häufig gestellte Fragen

Zu Zitaten

  • Ein Zitat ist die unveränderte Übernahme fremden Geistesgutes in den Grenzen des § 51 UrhG mit vollständiger Quellenangabe.
  • Die Übernahme fremder Inhalte (Text, Grafik, Foto etc.) als Zitat ist nach § 51 UrhG gestattet, wenn der sog. Zitatzweck erfüllt ist, d. h. wenn eine geistige Auseinandersetzung mit dem Inhalt stattfindet. Zitate sind immer Erörterungsgrundlage oder Beleg für die eigenen Ausführungen.
  • Übernahmen fremder Inhalte zum Zweck der Illustration, der Information oder um sich eigene Ausführungen zu ersparen, sind vom Zitatrecht nicht gedeckt. 
  • Geht die Übernahme fremder Inhalte über den vom Zitatrecht gedeckten Zitatzweck hinaus, sind bei den jeweiligen Verlagen bzw. Autor*innen Nutzungsrechte einzuholen. Meist wird der Bitte unkompliziert stattgegeben.
  • Sofern die Publikation unter einer Creative-Commons-Lizenz steht, haben Autor*innen mit der Vergabe der Lizenz bereits das Nutzungsrecht eingeräumt. Unter der Bedingung, dass die Autor*innen, die Quelle und die Lizenz genannt werden, darf der Inhalt genutzt werden.

Zu Karten

  • Wenn Sie Kartenausschnitte einfügen wollen, verwenden Sie vorzugsweise Karten von Open Street Map. Bei der Nutzung von Kartenmaterial anderer Dienstleister (Google etc.) holen Sie sich bitte immer das Nutzungsrecht ein. In jedem Fall ist die Quelle zu nennen.
    Open Street Map

Zu Fotos, Bildern, Grafiken

  • Möchten Sie Abbildungen zur Illustration verwenden, so holen Sie sich entweder das Nutzungsrecht ein oder greifen Sie auf unter Creative-Commons-Lizenzen stehende Abbildungen zurück. Es gibt zahlreiche Datenbanken, die CC-lizenzierte Fotos verzeichnen (z. B. Wikimedia Commons, OpenVerse, Flickr u.a.) oder nutzen sie die erweiterte Bildersuche von Suchmaschinen (z. B. Google Bildersuche u.a.). Geben Sie in jedem Fall die Quelle, die Urheber*innen und die Lizenz korrekt an.
  • Vor der Veröffentlichung von eigenen Bildern oder Grafiken, empfehlen wir Ihnen genau zu prüfen, welche Rechte an Ihren Werken Sie unter Umständen an den Verlag abtreten. Eine Möglichkeit der problemlosen Wieder- oder Weiterverwendung von eigenen Bildern oder Grafiken ist die Vorabveröffentlichung dieser unter einer freien Lizenz auf Plattformen wie figshare oder Zenodo. Mehr Informationen dazu.

Weitere Informationen

Michaela VoigtTel.: +49 30 314-76130
Elena Di RosaTel.: +49 30 314-76132
Jana SchildhauerTel.: +49 30 314-76067
Katharina DrescherTel.: +49 30 314-76457

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