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Fair Open Access

Die Technische Universität Berlin unterstützt eine nachhaltige Umsetzung von Open Access. Zu diesem Zwecke fördert die Universität innovative Publikationsmodelle und Open-Science-Strukturen, die kostspielige gewinnorientierte Geschäftsmodelle vermeiden, wissenschaftliche Qualität gewährleisten und die Interessen von Autor*innen und Leser*innen in den Mittelpunkt stellen.

Was ist Fair Open Access?

Fair Open Access kann als konsequente Erweiterung der Grundidee von Open Access verstanden werden. Diese Art des wissenschaftlichen Publizierens strebt eine nicht gewinnorientierte, unmittelbare, vollständige und transparente Umsetzung von Open Access an und vermeidet ein gewinnorientiertes und an Article Processing Charges (APC) gebundenes Geschäftsmodell. Durch den Aufbau und die Unterstützung wissenschaftseigener Infrastrukturen für das wissenschaftliche Publizieren wird die Kontrolle über den Publikationsprozess in die Hände der wissenschaftlichen Gemeinschaft gelegt.

Das Bild zeigt eine weiße Schablone mit dem Schriftzug 'Open Access'. Links in der Ecke ist ein geöffnetes Vorhangeschloss (das offizielle Zeichen für Open Access) zu sehen. © UB TU Berlin, CC BY, 4.0

Faire Publikationsinitiativen und Infrastruktur

Die TU Berlin unterstützt eine Reihe von Publikationsinitiativen und -Infrastrukturen, die sich für einen gemeinnützigen Ansatz in der wissenschaftlichen Kommunikation einsetzen.

Welche Kriterien gelten für Fair Open Access?

Die Fair Open Access Alliance (FOAA) hat für die Umsetzung von Fair OA-Leitlinien formuliert, an die sich die folgenden fünf Kriterien anlehnen:

  • Wissenschaftsgeleitet: Der Verlag / die Zeitschrift hat eine transparente Eigentümerstruktur, wird von der wissenschaftlichen Gemeinschaft kontrolliert und ist ihr gegenüber reaktionsfähig. 
  • Autor*innen behalten die Rechte an ihren Werken: Bei traditionellen Publikationsmodellen treten die Autor*innen die Rechte an ihren Werken häufig an die Verlage ab. Mitunter werden sie dadurch darin eingeschränkt, ihre eigene Arbeit ohne weiteres zu teilen oder weiterzuverwenden. Fair Open Access zielt darauf ab, dass alle Rechte bei den Autor*innen verbleiben.
  • Open Access: Die Publikationen werden vollständig und unmittelbar frei zugänglich veröffentlicht. Die Nachnutzung wird durch die Vergabe freier Lizenzen sichergestellt.
  • Keine Gebühren für Autor*innen: Veröffentlichungen sollten möglichst durch Universitäten oder Forschungsförderern finanziert werden. Das Publizieren sollten keinesfalls von der Zahlung einer Gebühr (Article Processing Charges, APC) durch die Autor*innen oder die beschäftigende Institution oder von der Mitgliedschaft in einer Institution oder Gesellschaft abhängig gemacht werden.
  • Kostentransparenz: Alle Gebühren, die an Verlage gezahlt werden sind transparent und stehen in einem angemessenen Verhältnis zu der geleisteten Arbeit.

Leitlinien und Empfehlungen

Die Notwendigkeit wissenschaftseigener Infrastrukturen für das wissenschaftliche Publizieren und die Neuausrichtung der Wissenschaftsbewertung spiegeln sich auch in den Leitlinien und Empfehlungen der verschiedenen Forschungsförderer wider: 

  • Das EU-Ratspräsidium fordert in der Ratsschlussfolgerung "High-quality, transparent, open, trustworthy and equitable scholarly publishing" (2023) EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Maßnahmen für Open Science auf. Unter anderem sollen Forschungsergebnisse, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, unmittelbar Open Access publiziert werden. Gleichermaßen werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, den Aufbau einer gemeinnützigen und an der Wissenschaft ausgerichteten Publikationsinfrastruktur zu befördern. Kostenintensive, auf Article Processing Charges (APC) basierende Publikationsmodelle und Sperr- oder Embargofristen sind zu vermeiden. (Kurzzusammenfassung in der EU-Pressemitteilung)
  • In ihrer Pressemitteilung befürwortet die DFG den EU-Beschluss und veröffentlicht parallel eine ausführliche Stellungnahme, in der sie die Empfehlungen des EU-Ratspräsidiums für das wissenschaftliche Publikationssystem unterstützt.
  • Mit dem Positionspapier "Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ benennt die DFG zudem die Notwendigkeit einer Reform der Wissenschaftsbewertung zur Sicherstellung eines wissenschaftsadäquaten Publikationswesens. Notwendige alternative, nicht auf bibliometrischen Kennzahlen basierende Bewertungsverfahren sind dabei nur vor dem Hintergrund einer wissenschaftsangepassten oder -eigenen Publikationsinfrastruktur möglich. (Zusammenfassung des Positionspapiers)
  • Die TU Berlin hat auf Beschluss des Präsidiums das Agreement on Reforming Research Assessment unterzeichnet und ist somit nun Mitglied der internationalen Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA). Kernanliegen der Reform ist es, die Vielfalt der Forschungsergebnisse und -tätigkeiten anzuerkennen. (Pressemitteilung)
  • Der Wissenschaftsrat spricht sich in den "Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access" (2022) u.a. für die Förderung von neuen, verlagsunabhängigen Publikationsmodellen aus.
  • Die gemeinsam von Bund und Ländern verfasste Leitlinie zu "Open Access in Deutschland" spricht sich gezielt gegen die stärker werdende Kommerzialisierung von öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Publikationen aus. Sie würdigt die Vielfalt im wissenschaftlichen Publikationssystem, betont die wichtige Rolle kleiner und mittlerer Wissenschftsverlage und ermutigt zum Aufbau bzw. Ausbau wissenschaftsgeleiteter Infrastrukturen in akademischer Trägerschaft.

Open-Access-Team

Open-Access-Team

openaccess@ub.tu-berlin.de

Michaela VoigtTel.: +49 30 314-76130
Jana SchildhauerTel.: +49 30 314-76067
Katharina DrescherTel.: +49 30 314-76457
Elena Di RosaTel.: +49 30 314-76132

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