Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich. Es gibt eine maximale Förderhöchstgrenze, von der in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
Antragsberechtigt sind Angehörige der TU Berlin (gemäß § 43 Berliner Hochschulgesetz). Die Person ist als Autorin/Autor oder Herausgeberin/Herausgeber für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
Open-Access-Publikationsfonds
Elena Di Rosa | Tel.: +49 30 314-76132 |
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Katharina Drescher | Tel.: +49 30 314-76457 |
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