Jahresendschließung der TU Berlin vom 23.12.2023 bis 7.1.2024

An alle Mitarbeiter*innen und Student*innen der TU Berlin

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Zeit der Feiertage naht. Die TU Berlin hat aus Gründen der Energieeinsparung beschlossen, die Gebäude der Universität zum Jahresende zu schließen und energetisch herunterzufahren. Damit leisten wir alle gemeinsam einen weiteren signifikanten Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise und zum aktiven Klimaschutz.

Für Ihre Mitarbeit, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung dankt Ihnen das Präsidium der TU Berlin schon jetzt ganz herzlich!

Konkret bedeutet das, dass der Zugang zu den Gebäuden in der Schließzeit

Von Samstag, 23. Dezember 2023 bis einschließlich Sonntag, 7. Januar 2024

in der Regel nicht möglich sein wird.

Informationen zum Mobilen Arbeiten zu 100 Prozent während der Schließzeit entnehmen Sie der Dienstvereinbarung Jahresendschließung beziehungsweise der Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten (siehe Downloadbereich) und den Webseiten zum Thema Mobiles Arbeiten.

Lehrveranstaltungen, die auf den Zeitraum der Winterschließung fallen, sind grundsätzlich digital abzuhalten oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Bitte achten Sie als Lehrende darauf, keine Prüfungsleistungen oder Leistungsnachweise innerhalb der Schließzeit vorzusehen.

Wen betrifft die Schließzeit?

Die Schließung der Gebäude betrifft alle Beschäftigten und Studierenden der TU Berlin sowie den Publikumsverkehr. Der Zugang während der Schließzeit (vom 23. Dezember 2023 bis zum 7. Januar 2024) ist in der Regel nicht möglich.

Über die für den Gebäudezugang im Notfall aufgestellten Regelungen für die Jahresendschließung werden die Fachgebietsleitungen und Führungskräfte gesondert von der Task Force Energie informiert.

In einigen Ausnahmefällen kann die Anwesenheitspflicht aus zwingenden dienstlichen Gründen von der Führungskraft angeordnet werden beziehungsweise eine Ausnahmeregelung nach vorheriger Beteiligung der Personalvertretungen getroffen werden. Füllen Sie bitte dafür das Dokument „Anmeldung Zugangsberechtigung Ausnahmegenehmigung“ (steht Ihnen ab dem 10. November im Downloadbereich dieser Website zur Verfügung) aus und senden sie es via Mail an die Task Force Energie. Die Regelungen für den Zugang von ausgewählten Personen in besonders begründeten Ausnahmefällen werden hier innerhalb der nächsten zwei Wochen eingestellt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Aktuellen Mitteilung Jahresendschließung 2023/2024 und §1 Abs. 2 der DV Jahresendschließung (siehe Downloadbereich).

Wie gestaltet sich die Schließung zum Jahresende?

Es ist vorgesehen, die Gebäude der TU Berlin während der Winterschließzeit energetisch herunterzufahren, analog zu letztem Jahr. Dies bedeutet, dass die Gebäude in dem genannten Zeitraum nur begrenzt beheizt, anderweitig klimatechnisch betrieben oder beleuchtet werden. Die Stromversorgung bleibt bestehen.

Die Organisation des energetischen Herunterfahrens erfolgt ebenfalls analog zur Jahresendschließung 2022/23. Sollten sich die Anforderungen bezüglich Temperatur und Lüftung für die Jahresendschließung,  zum Beispiel durch neue Versuchsstände, Labore etc. oder das Wegfallen derselben, bei Ihnen erheblich verändert haben, melden Sie sich bitte bei energie(at)tu-berlin.de.

Ab dem 8. Januar 2024 können die Gebäude zu den regulären Öffnungszeiten wieder wie gewohnt genutzt werden.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es auch in den kommenden Jahren Jahresendschließungen geben wird und in die Zeit der Jahresendschließungen (das heißt die vorlesungsfreie Zeit über Weihnachten und zwischen den Jahren) keine Events, Großversuche oder Ähnliches geplant werden sollten.

Ist die Universitätsbibliothek auch geschlossen?

Die Zentralbibliothek in der Fasanenstraße 88 schließt am 22. Dezember 2023 um 24 Uhr und öffnet wieder am 2. Januar 2024 um 9:00 Uhr. Im Anschluss gelten die regulären Öffnungszeiten.

Die Bereichs- und Fachbibliotheken, die in verschiedenen Gebäuden der TU Berlin untergebracht sind, sind während der Schließzeit vom 23. Dezember 2023 bis 7. Januar 2024 nicht zugänglich.

Was bedeutet die Schließzeit für die Beschäftigten und für das mobile Arbeiten?

Ein Arbeiten vor Ort in den Räumen der TU Berlin ist in dieser Zeit generell nicht möglich.

Während der Schließzeit erbringen die Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen und Auszubildenden ihre Arbeit zu 100 Prozent mobil, damit gilt die übliche 40-Prozent-Grenze für das Mobile Arbeiten in dem genannten Zeitraum nicht. Einzelne definierte Ausnahmen gelten für bestimmte Beschäftigte etwa in den Bereichen Gebäudebetrieb und -sicherheit sowie Personal und Finanzbuchhaltung.

Das Mobile Arbeiten während der Schließzeit muss nicht individuell beantragt oder von der Führungskraft genehmigt werden und gilt auch für Beschäftigte, die bisher das Mobile Arbeiten nicht beantragt haben. Führungskräfte sind angehalten, mit ihren Mitarbeiter*innen Arbeitsaufgaben abzustimmen, die für das Mobile Arbeiten geeignet sind. Ausnahmen werden gelten für die im vorherigen Absatz erwähnten Beschäftigungsgruppen. Diese werden mit der jeweiligen Führungskraft abgestimmt.

Alle Details zum Mobilen Arbeiten während der Jahresendschließung können Sie in der DV Jahresendschließung nachlesen (siehe Downloadbereich).

Was bedeutet die Schließzeit für die Beschäftigten, die nicht mobil arbeiten möchten / können bzw. deren Aufgaben kein mobiles Arbeiten zulassen?

Wenn Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt kein Gleitzeitguthaben oder Erholungsurlaub für diesen Zeitraum zur Verfügung steht, ist Ihnen ein Freizeitausgleich in diesem Zeitraum dennoch möglich und Sie können das erforderliche Gleitzeitguthaben bis zum 31.03.2024 nacharbeiten. Für Bereiche und Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten wird es nach dienstlichen Gegebenheiten durch Anpassung der festen Arbeitszeiten ebenfalls ermöglicht, entsprechende Zeitguthaben zu erwirtschaften (siehe Aktuelle Mitteilung Jahresendschließung 2023/2024 im Downloadbereich).

Wo können Rechner für das mobile Arbeiten während der Schließzeit ausgeliehen werden?

Sollten Sie nicht über ein Endgerät verfügen, dass es Ihnen ermöglicht, während der Schließzeit mobil zu arbeiten, haben Sie als TU-Beschäftigte*r die Möglichkeit, ein Endgerät auszuleihen. Bei den Leihgeräten handelt es sich um Lenovo E14 Gen 4 mit Windows.

Eine vorherige Anmeldung zur Ausleihe ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich hierfür bis zum Ende der KW50 (bis spätestens 17. Dezember 2023) unter technikverleih(at)innocampus.tu-berlin.de. Die Rechner werden dann in der KW51 ausgegeben. Weitere Informationen zu Ihrem Termin entnehmen Sie bitte Ihrer persönlichen Terminbestätigung.

Gibt es Kurse und Weiterbildungen während der Winterschließzeit?

Für die Winterschließzeit 2023/2024 bietet die TU Berlin Ihnen ausgewählte Weiterbildungen an. Melden Sie sich bei Interesse bitte für alle gewünschten Schulungen separat an. Hier finden Sie eine Übersicht über die Veranstaltungen:

Weiterbildungen Winterschließzeit TU Berlin

Außerdem können Sie weiterhin die regulären E-Learning-Angebote nutzen, sowie Brandschutz- und Erste-Hilfe-Kurse belegen.

Auch der Hochschulsport der TU Berlin bietet Kurse während der Winterschließzeit an. Hier finden Sie das Neujahrsangebot für Beschäftigte.

Die Angebote werden in den kommenden Wochen noch um weitere Veranstaltungen ergänzt. Schauen Sie also gern regelmäßig einen Blick auf die Webseiten.

Was bedeutet die Schließung für Lehrveranstaltungen?

Lehrveranstaltungen während der Jahresendschließung (23. Dezember 2023 bis 7. Januar 2024) sind grundsätzlich digital abzuhalten oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Bitte achten Sie als Lehrende darauf, keine Prüfungsleistungen oder Leistungsnachweise innerhalb der Schließzeit vorzusehen.

Gibt es eine Fristverlängerung für studentische Abschlussarbeiten aufgrund der Schließung?

Falls Sie aufgrund der Schließung der Gebäude in der planmäßigen Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit eingeschränkt werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung für die Zeit der Schließung vom 23. Dezember 2023 bis 7. Januar 2024 zu beantragen.

Student*innen, deren Abgabedatum zwischen dem 23. Dezember 2023 und dem 7. Januar 2024 liegt, erhalten eine persönliche E-Mail. Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach regelmäßig. Ausführlichere Hinweise zur Fristverlängerung erhalten Sie auf den Seiten des Referats Prüfungen und hier Fristverlängerung aufgrund der Jahresendschließung.

Ich bin Vorgesetzter*r einer*s neu eingestellten Mitarbeiter*in. Was sollte ich zum Dienstantritt beachten?

Als Vorgesetzte*r sollten Sie frühzeitig mit Ihrer*m neuen Mitarbeiter*in besprechen, welche Form eines virtuellen Onboardings in den ersten Tagen des Jahres für die jeweilige Tätigkeit während der Schließzeit sinnvoll erscheint. Bitte beachten Sie dazu auch das Weiterbildungsangebot während der Winterschließzeit:

Weiterbildungen Winterschließzeit TU Berlin

Was passiert mit Post und Lieferungen in der Schließzeit?

Die Poststelle im Gebäude Z ist während der Schließzeit geöffnet (Bitte beachten: nicht das komplette Gebäude Z ist geöffnet, sondern nur die Poststelle). Ein entsprechender Aushang, dass die gesamte Post über die Jahresendschließung dort angenommen wird, erfolgt an allen Gebäuden. Während der Schließzeit erfolgt keine Hauspostverteilung.

Bitte beachten Sie: Alle Pakete und Lieferungen werden während der Schließzeit zentral in der Poststelle angeliefert, dort eingelagert und ab dem 8. Januar 2024 innerhalb der Universität an die Empfänger*innen verteilt. Nicht angenommen werden Pakete über 31,5 kg, Sperrgüter, Ware auf Paletten oder Speditionslieferungen.

Die Verteilung der eingelagerten Lieferungen wird bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Eine Abholung von Paketen oder Postsendungen ist unter Vorlage eines gültigen TU-Dienstausweises auch während der Schließzeit möglich. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten der Poststelle.

Bitte bestellen Sie nach dem 15. Dezember 2023 nach Möglichkeit keine Pakete oder Lieferungen mehr und bestellen Sie in keinem Fall verderbliche Ware oder Gefahrenstoffe.

Was ändert sich in den Gebäuden?

Während der Jahresendschließung werden Heizung und Lüftung auf ein Minimum (unter Beachtung des Frostschutzes und des Gefahrenschutzes) heruntergefahren, soweit nicht eine Ausnahmeregelung im Vorfeld vereinbart wurde. Die Beleuchtung wird ausgeschaltet, kann aber weiterhin über Lichtschalter an- (und wieder aus-)geschaltet werden. Die Stromversorgung wird nicht abgeschaltet.

Zugang zu den Gebäuden während der Jahresendschließung im Notfall (Infos für Führungskräfte)

Wie im vergangenen Jahr wird sichergestellt, dass ausgewählten Personen in besonders begründeten Ausnahmefällen Zutritt zu den TU Gebäuden auch während der Schließzeit gewährt werden kann.

Voraussetzung ist, dass zuvor eine Unterweisung in die besonderen Regelungen, Rahmenbedingungen und Gefährdungen der Jahresendschließung durch Sie als Führungskraft erfolgt ist und Bestätigung bei Ihnen vorliegt. Bitte beachten Sie hierzu die bereitgestellten „Informationen für Führungskräfte“ und den „Leitfaden für allgemeine Schutzmaßnahmenin Gebäuden zu Schließzeiten“. Beide Dokumente finden Sie im Downloadbereich am Anfang dieser Seite.

Es gelten dann folgende Regelungen:

  1. Die Personen Ihres Fachgebiets, die einen Zutritt für Notfälle benötigen, können hier angemeldet werden.
  2. Eine alphabetisch geordnete Liste mit zutrittsberechtigten Personen wird bei den Pförtner*innen hinterlegt. Personen, die von Ihnen begründet gemeldet und unterwiesen werden, haben Zutritt mit Dienstausweis.
  3. Falls Personen, die nicht auf der Liste stehen, dennoch ausnahmsweise und begründet Zutritt benötigen, ist dies mit einer Ausnahmegenehmigung (Dokumente siehe Dowloadbereich auf dieser Seite) der Führungskraft möglich. Diese muss beim Pförtner abgegeben werden und verbleibt dort.
  4. Bei Gebäuden ohne Pförtner*in ist die nächstgelegene Pförtnerloge zuständig (im Fall des Zentralcampus im Hauptgebäude für das Süd- und Ostgelände, im Architekturgebäude für das Nordgelände). Zutrittsberechtigte Personen werden, falls zum Betreten des Gebäudes notwendig, von einem/einer Pförtner*in beziehungsweise einer Ordnungskraft begleitet, die das jeweilige Gebäude auf- und wieder zuschließt.
    In jedem Fall bitte dem/der Pförtner*in den Dienstausweis vorlegen und die voraussichtliche Dauer der Tätigkeit im Gebäude angeben.
  5. In Gebäuden in den Außenstellen, in denen keine Pförtnerloge existiert, zum Beispiel Dahlem, müssen sich die Personen bei der Führungskraft an- und abmelden und durch diese selbst eine Schließmöglichkeit bekommen.

Was muss noch beachtet werden?

Sicherzustellen ist unbedingt, dass

  • Türen und Fenster während der Jahresendschließung immer verschlossen gehalten werden, um zum Beispiel Vandalismus zu vermeiden.
  • das Licht bei Verlassen der Gebäude unbedingt ausgeschaltet wird.
  • alle Jalousien nach oben gefahren werden.
  • Heizthermostate auf Stufe 1 gestellt werden, solange keine speziellen Raumbedingungen für die entsprechenden Räume vereinbart sind.  

Die Infrastruktur aller Gebäude ist sehr unterschiedlich, so dass generelle Handlungsanweisungen nur schwer zu formulieren sind und die beschriebenen Regelungen ein Höchstmaß an Verständnis und Mitwirkung erfordern.

Damit der Einsparerfolg während der Jahresendschließung auch tatsächlich realisiert werden kann, ist die Mitwirkung aller TU-Mitglieder von großer Bedeutung. So möchten wir an den Erfolg der letztjährigen Schließung anknüpfen, durch die in einigen Gebäuden wie A, C, HL, KL und TEL nahezu 60 Prozent des Stromverbrauchs im Vergleich zwischen Dezember 2019 und Dezember 2022 eingespart werden konnte beziehungsweise um die 50 Prozent des Wärmeverbrauchs in Gebäuden wie EMH, HE, HL und TC. Die volle Einsparung ist nur durch folgende dezentrale Maßnahmen, die gerne noch durch eigene, bereichsspezifische Maßnahmen ergänzt werden können, zu erreichen.

Sicherzustellen sind folgende Maßnahmen für die eigenen Bereiche:

  1. Um das Risiko von Schimmelbildung und Kondensat zu minimieren, unbedingt vor dem letztmaligen Verlassen der Räume etwa 10 Minuten Lüften (alle Fenster öffnen) und dann alle Fenster schließen.
  2. Einstellen der Heizthermostate auf Stufe 1.
  3. Ausschalten der Raumbeleuchtung.
  4. Herunterfahren der PCs, Bildschirme, Drucker und anderer elektronischer Geräte (Stecker ziehen).
  5. Wo möglich, bitte Netzteile aus der Steckdose ziehen.
  6. Dezentrale Warmwasserboiler ausschalten beziehungsweise ausstecken.
  7. Kühlschränke in Teeküchen und Büros leeren, ausschalten und die Türen einen Spalt offenlassen; ggf. Gefrierfach rechtzeitig vorher kontrolliert abtauen.
  8. Herunterfahren der Lüftungen (insbesondere Abschalten und Schließen der Digestorien, wenn dies dezentral möglich ist). Eine Lagerung von Chemikalien in Digestorien ist unzulässig.
  9. Sicheres Verschließen aller Chemikalienbehälter und Aufbewahrung an den vorgeschriebenen Orten.
  10. In-sicheren-Zustand-Versetzen von Forschungsanlagen und Geräten.

Die letzte Reinigung und Müllentleerung erfolgt am Morgen des 22. Dezember 2023. Verderbliche Lebensmittel sind bitte bis spätestens zum 21. Dezember 2023 zu entsorgen. Weitere Informationen: Energiesparen: TU Berlin informiert Beschäftigte und Studierende

Die genannte Regelung ist auch für Veranstaltungen und Events bindend.