Liebe Menschen der TU Berlin,
um einen gewichtigen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, hat das Präsidium mit Zustimmung der Personalräte für Beschäftigte sowie für studentische Beschäftigte am 15.11.2022 beschlossen, die Öffnungszeiten der Gebäude der TU Berlin anzupassen. Im Vorfeld gab es eine detaillierte Befragung der Fachgebiete.
Die neue Regelung gilt ab 25.11.2022 bis einschließleich 16. April 2023.
Alle TU-Gebäude bleiben wochentags von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet.
Die Gebäude werden nicht geöffnet:
Die zentrale Universitätsbibliothek (Fasanenstr. 88) bleibt weiterhin zu den bisherigen Öffnungszeiten (wochentags 9.00 -24.00 Uhr, samstags 10.00-24.00 Uhr) offen und soll vor allem Studierenden die Möglichkeit bieten, vor Ort arbeiten zu können. Dort stehen rund 1500 Arbeitsplätze zu Verfügung.
Das EB-Gebäude bleibt für universitäre Zwecke durchgehend geöffnet, d.h. 24 Stunden, 7 Tage die Woche und bietet den Studierenden damit die Möglichkeit, gemeinsamem zu lernen und zu arbeiten.
Auch die Sporteinrichtungen im EB-Gebäude bleiben zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich.
Die Sportstättenin Waldschulallee und Dovestraße sind von den geänderten Öffnungszeiten betroffen. Am Wochenende bleiben sie jedoch teilweise geöffnet, bitte informieren Sie sich beim Hochschulsport.
Um unseren Studierenden besonders im Prüfungszeitraum rund um die Uhr mehr Räume zum Lernen zur Verfügung zu stellen, werden die Öffnungszeiten folgender Gebäude wie folgt angepasst:
Ab dem 17. April 2023, 5 Uhr morgens werden alle TU-Gebäude wieder regulär zugänglich sein, das heißt ohne allgemeine Beschränkungen der Öffnungszeiten.
Arbeiten Sie bisher wochentags zwischen 5.00 Uhr und 22.00 Uhr in den Räumlichkeiten an der TU Berlin, dann ändert sich für Sie nichts.
Arbeiten Sie bisher im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr oder an den Wochenenden und können Ihre Tätigkeit zeitlich und örtlich verlegen, dann bitten wir Sie, dahin auszuweichen.
Müssen Sie aus technisch zwingenden Gründen (aufgrund eines durch die Führungskraft begründeten / genehmigten Ausnahmefalls) das Gebäude nachts oder an den Wochenenden kurzzeitig betreten, so können Sie Zutritt für das entsprechende Gebäude für den notwendigen Zeitraum bekommen. (Informationen siehe unten.)
Ab 21.00 Uhr werden wochentäglich die Gebäude heruntergefahren, die Beleuchtung in den zentralen Bereichen, d.h. Fluren, Treppenhäusern und Foyers, ausgeschaltet (wo dies nicht ohnehin schon durch die Mitarbeiter*innen geschehen ist) und um 22.00 Uhr die Eingangstüren der Gebäude abgesperrt. Alle weiteren Medien wie Lüftung, Strom etc. bleiben verfügbar. Sollten Sie Rechner oder andere Geräte über Nacht für ein Experiment laufen lassen müssen, so ist das auch weiterhin möglich.
Bitte wählen Sie 21.00 Uhr als Veranstaltungsende und als Ende Ihrer Arbeitstätigkeit vor Ort. Bitte beachten Sie die Änderungen in den Gebäuden für Ihre künftige Projekt- und Veranstaltungsplanung sowie Ihre Anwesenheit.
Die TU Berlin muss Sorge dafür tragen, dass auf den Verkehrsflächen aus Sicherheitsgründen ausreichend Beleuchtung gegeben sein muss. Das Licht wird jedoch ausgeschaltet, sobald die Abend-, die Wochenendschließung bzw. die Jahresendpause greift.
Die Führungskraft stellt sicher, dass der Zugang nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ist. Grundlage hierfür sind die im Rahmen der durchgeführten Befragung der Fachgebiete erfolgten Rückmeldungen und die Meldungen aus den zentralen Universitätseinrichtungen. Auf deren Grundlage erstellen die Fachgebiete und die Zentrale Listen, die zum kurzzeitigen Betreten des Gebäudes in den dargelegten Ausnahmefällen berechtigen. Diese Listen werden von den zutrittsberechtigten Personen beim jeweiligen Pförtner vorgelegt.
Bei Gebäuden ohne Pförtner ist das die nächstgelegene Pförtnerloge (im Fall des Zentralcampus im Hauptgebäude für das Süd- und Ostgelände, im Architekturgebäude für das Nordgelände). Personen, die Zutritt zu Gebäuden benötigen, melden sich jeweils dort unter Hinterlegung des Dienstausweises und einer Angabe der voraussichtlichen Dauer ihrer Tätigkeit im Gebäude.
Zutrittsberechtigte Personen werden, falls zum Betreten des Gebäudes notwendig, von einem Pförtner bzw. einer Ordnungskraft begleitet, die das jeweilige Gebäude auf- und wieder zuschließt. Bitte beachten Sie auch, dass bei Arbeitsvorgängen, für die aufgrund von Bestimmungen der Arbeitssicherheit mehrere Personen gleichzeitig anwesend sein müssen, diese aus Ihrem Fachgebiet zu stellen sind, da die Pförtner bzw. die Ordnungskräfte dafür in der Regel nicht zur Verfügung stehen.
Wurden Sie von Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten noch nicht gemeldet, dann kann das in begründeten Fällen noch erfolgen. Das betrifft bspw. auch neu eingestellte Mitarbeiter*innen. Die Liste wird von der Fachgebietsleitung oder dem*der Verantwortlichen in zentralen Universitätseinrichtungen entsprechend erweitert.
In Gebäuden in den Außenstellen, in denen keine Pförtnerloge existiert, z.B. Dahlem, müssen sich die Personen bei der Führungskraft an- und abmelden und durch diese selbst eine Schließmöglichkeit bekommen.
Es kann in einzelnen Bereichen der TU Berlin dazu kommen, dass die Gehweg- und Fluchtwegbeleuchtung eingeschränkt ist. Wir empfehlen daher die Mitnahme einer Taschenlampe, wenn Sie das Gelände/Gebäude betreten möchten, weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der geänderten Öffnungszeiten das Betreten des TU-Geländes/der TU-Gebäude auf eigene Gefahr erfolgt. Unbefugten ist der Zutritt verboten.
Gefährdungsbeurteilungen mit Beschreibung der Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren und können an die Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste (SDU) zur Beratung gesendet werden. Zur Unterstützung von Führungskräften für die Festlegung der Maßnahmen dient der „Leitfaden für allgemeine Schutzmaßnahmen in Gebäuden während der Nacht- und Wochenendzeiten – dezentrale Notfallorganisation insbesondere von Labor- und Forschungsanlagen“ von SDU.
Sicherzustellen ist unbedingt, dass Türen und Fenster während der Nacht- und Wochenendzeiten immer verschlossen gehalten werden, um z.B. Vandalismus zu vermeiden, und dass das Licht bei Verlassen der Gebäude unbedingt ausgeschaltet wird.
Die Infrastruktur aller Gebäude ist sehr unterschiedlich, dass generelle Handlungsanweisungen nur schwer zu formulieren sind und die beschriebenen Regelungen ein Höchstmaß an Verständnis und Mitwirkung erfordern.
Damit der Einsparerfolg während der Nacht- und Wochenendzeiten auch tatsächlich realisiert werden kann, ist die Mitwirkung aller TU-Mitglieder unabdingbar. Er kann nur durch folgende dezentrale Maßnahmen erreicht werden, die gerne noch durch eigene, bereichsspezifische Maßnahmen ergänzt werden können.
Die Regelung, dass die TU Berlin bisher ihre mehr als 100 Gebäude 24 Stunden pro Tag und das in jeder Woche des Jahres energetisch betrieben hat, soll unter den Aspekten des Klimaschutzes und der Energieeinsparung nicht fortgesetzt werden. Das beinhaltet auch, dass unter Umständen lieb gewonnene Routinen geändert werden müssen. Zunächst gilt diese Regelung bis einschließlich 16. April 2023. Deshalb bittet das Präsidium alle TU-Mitglieder die geänderten Öffnungszeiten zu beachten und ihr Handeln ggfls. anzupassen.
Die TU Berlin schafft die geforderten notwendigen Energieeinsparungen von 10-15% nicht allein durch zentrale energetische Steuerung, insbesondere nicht im Bereich des Stromverbrauchs. Um die daraus resultierenden haushalterischen Konsequenzen abzufedern und die Präsenzlehre aufrechterhalten zu können, bedarf es Ihrer maximalen Mitwirkung in allen Bereichen der Universität.
Vielen Dank!
Für Fragen, Hinweise, Anregungen etc. können Sie sich wenden an die Task Force Energie: energie(at)tu-berlin.de