Die Technische Universität Berlin wurde Opfer eines IT-Angriffs der Hackergruppe Conti. Festgestellt hat ihn die Universität in den frühen Morgenstunden des 30. April 2021. Daraufhin wurden Server der zentral verwalteten Windows-Umgebung aus Sicherheitsgründen vorsorglich heruntergefahren. Seither kam es zu Einschränkungen der IT-Services an der gesamten Universität. Betroffen waren unter anderem Services wie WLAN, das TU-Portal (tuPort) und VPN-Clients oder SAP-Anwendungen. Ebenfalls gab es keinen Zugriff auf den E-Mail-Dienst und die tubCloud. Alle genannten Dienste wurden zwischenzeitlich wiederhergestellt.
Die TU Berlin hatte unter Leitung des Präsidenten der TU Berlin einen IT-Notfallstab einberufen und einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen IT-Krisendienstleister engagiert, um bei der Aufklärung (sogenannte „Forensik“) und der Bewältigung des IT-Sicherheitsvorfalls zu unterstützen.
Im Rahmen der abgeschlossenen forensischen Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass das Active Directory (zentrales Verzeichnis) durch die Angreifer*innen kopiert wurde und abgeflossen ist. Außerdem wurden Dateien im Darknet veröffentlicht. Vertreter*innen der Universitätsleitung, der Zentraleinrichtung Campusmanagement, der Abteilung Studierendenservice, des Datenschutzes sowie innoCampus informierten unter anderem in zwei Informationsveranstaltungen die Angehörigen der TU Berlin im Detail.
Auf diesem Portal wird kontinuierlich über die Entwicklungen und Fortschritte berichtet. Wir bitten alle TU-Angehörigen dringend darum, sich regelmäßig auf dieser Webseite zu informieren. Weitere Informationen finden Sie zudem in der Dienste-Ampel zum Status von IT-Services.
Aktuelles finden Sie im News-Bereich, übergreifende Service-Informationen zu Studium, Forschung und Verwaltung finden Sie in den FAQs. Diese werden regelmäßig ergänzt. Bitte beachten Sie das Aktualisierungsdatum.
BITTE BEACHTEN SIE: DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT.
Betriebszeiten der Telefon-Hotline: | Mo–Fr 9.00–16.00 Uhr |
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Studieninfoservice
Virtuelle Sprechstunde | Mo und Do, jeweils 9-11 Uhr |
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An
alle Beschäftigten
alle Student*innen
Betreff: IT-Angriff: Information zum Sicherheitsvorfall an der TU Berlin nach Art. 34 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der Universität,
aufgrund der uns vorliegenden Informationen aus den Analysen des IT-Angriffs wissen wir, dass Daten abgeflossen sind. Hiermit möchten wir alle Mitglieder der Technischen Universität Berlin über den Sachverhalt informieren. Damit kommen wir unserer Informationspflicht laut Art. 34 DSGVO nach.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der TU Berlin, Annette Hiller und Mattis Neiling, erreichbar unter info(at)datenschutz.tu-berlin.de oder Tel. 030 314-21784/-28973, wurden eingebunden und stehen auch für Sie für Rückfragen zu Ihren abgeflossenen Daten zur Verfügung.
Was ist passiert?
Die TU Berlin ist Opfer eines Verschlüsselungs-Trojaners geworden. In den frühen Morgenstunden des 30. April 2021 entdeckten wir auf Windows-Systemen der TU Berlin verschlüsselte Dateien. Daraufhin begannen wir sofort damit, alle Systeme der zentralen Windows-Umgebung herunterzufahren und vom Netz zu nehmen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hat sich der Angreifer seit dem 26. April 2021 ausgehend von den dezentralen IT-Systemen manuell über das Netzwerk bis in die zentrale IT der TU Berlin bewegt. Ermöglicht wurde dies durch die Ausnutzung einer Sicherheitslücke in Kombination mit mehreren verketteten Schwachstellen in der IT-Infrastruktur und IT-Organisation. Über diesen Angriffspfad hat der Hacker administrative Rechte im zentralen Active Directory der TU Berlin erlangt und damit die zentrale Windows-Umgebung kompromittiert. Mit diesen administrativen Rechten wurde anschließend die Verschlüsselung diverser Windows-Systeme gestartet.
Was bedeutet das für Sie?
Im Rahmen der forensischen Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass das Active Directory durch den Angreifer kopiert wurde und abgeflossen ist. Weitere Datenabflüsse konnten in der noch andauernden forensischen Untersuchung bisher nicht nachgewiesen werden.
Das Active Directory als zentraler Verzeichnisdienst enthält von allen Nutzer*innen der IT-Systeme der TU Berlin:
Möglicherweise sind in dezentralen Bereichen (Fakultäten, Institute, Fachgebiete etc.) weitere Informationen im Active Directory gespeichert worden. Solche Informationen können z.B. die IP-Adresse und Inventarnummer des Dienstrechners der*des betroffenen Beschäftigten sein, aber auch seine*ihre dienstliche oder private Telefonnummer, wenn diese der*dem Admin als Kontakt angegeben wurde.
Was müssen Sie nun unternehmen?
Nach der Wiederherstellung bzw. dem Neuaufbau der IT-Umgebung der TU Berlin werden wir Sie erneut auffordern, ein neues Passwort zu setzen.
Was unternimmt die TU Berlin?
Alle potentiell betroffenen Systeme bleiben abgeschaltet und dürfen nicht wieder hochgefahren werden. Parallel zur forensischen Analyse wurde unter Hochdruck damit begonnen, die zentrale IT-Infrastruktur der TU Berlin vollständig neu aufzusetzen. Die im Zuge des Vorfalls gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen des IT-Krisendienstleisters werden dabei gleich in der neuen Sicherheitsarchitektur umgesetzt. Dies bedeutet sowohl technische als auch organisatorische Änderungen. Der Wiederaufbau erfolgt in Etappen und wird priorisiert erfolgen. Bis zur vollständigen Wiederherstellung und der Überführung aller IT-Systeme kann es noch mehrere Monate dauern.
Es wurde Anzeige beim Landeskriminalamt, Abteilung Cyber-Kriminalität, erstattet. Gleichzeitig engagierten wir einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen IT-Krisendienstleister, um bei der Aufklärung (sogenannte „Forensik“) und der Bewältigung des IT-Sicherheitsvorfalls zu unterstützen. Weiterhin haben wir den Vorfall der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BBDI) gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet.
Informationsveranstaltung für Beschäftigte und Student*innen
Auf einer Informationsveranstaltung am 21. Mai 2021, von 11.00 bis 12.00 Uhr für TU-Beschäftigte und am 25. Mai 2021, von 16.00 bis 17.00 Uhr für Student*innen können auch zu diesem Sachverhalt Fragen gestellt werden. Die Einladungen erfolgen in Kürze per E-Mail. Die Fragen und Antworten, die auf diesen Veranstaltungen besprochen werden, fließen in die FAQ-Liste auf der Homepage der TU Berlin ein.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Christian Thomsen
Präsident der TU Berlin
Nach einem Angriff der Hackergruppe Conti auf verschiedene IT-Systeme der TU Berlin wurden am Morgen des 30. April 2021 die Server der zentral verwalteten Windows-Umgebung aus Sicherheitsgründen heruntergefahren.
Nach derzeitigem Kenntnisstand haben sich die Angreifer*innen seit dem 26. April 2021 ausgehend von den dezentralen IT-Systemen manuell über das Netzwerk bis in die zentrale IT der TU Berlin bewegt. Über diesen Angriffspfad haben die Angreifer*innen administrative Rechte im zentralen Active Directory der TU Berlin erlangt und damit die zentrale Windows-Umgebung kompromittiert. Mit diesen administrativen Rechten wurde anschließend die Verschlüsselung diverser Windows-Systeme gestartet.
Die TU Berlin hat unter Leitung des Präsidenten der TU Berlin einen IT-Notfallstab einberufen und einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen IT-Krisendienstleister engagiert, um bei der Aufklärung (sogenannte „Forensik“) und der Bewältigung des IT-Sicherheitsvorfalls zu unterstützen.
Im Rahmen der bisherigen forensischen Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass das Active Directory durch die Angreifer*innen kopiert wurde und abgeflossen ist. Außerdem wurden TU-Dateien wurden im Darknet angeboten. In zwei Informationsveranstaltungen wurden die Angehörigen der TU Berlin darüber informiert.
Die TU Berlin hat beim Landeskriminalamt, Abteilung Cyber-Kriminalität einen Strafantrag gestellt. Sie hat den Vorfall zudem der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BBDI) gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet und ihre Mitglieder im Sinne des Gesetzes im Detail informiert.
Allen TU-Mitgliedern steht eine sogenannte „Dienste-Ampel“ zur Verfügung. Auf den ersten Blick ist damit erkennbar, welche IT-Services nach dem IT-Sicherheitsvorfall bereits verfügbar sind, welche Einschränkungen es dabei ggf. zu beachten gibt und welche Dienste in den nächsten Schritten wieder angeboten werden sollen. Die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) veröffentlicht sie auf ihrer Website. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.
Seit dem 9. September 2021 akzeptieren alle IT-Services der TU Berlin nur noch Passwörter, die seit dem 23. Juni 2021 unter https://pw-neu.tu-berlin.de aktualisiert wurden gemäß der gültigen Passwortrichtlinie der TU Berlin.
Dies betrifft zum Beispiel auch MOSES/ISIS, das kostenlose WLAN eduroam, den Portaldienst tuPORT, die tubCloud, den VPN-Dienst oder auch die Video-Konferenzplattformen Zoom oder Webex.
Der Lehr- und Forschungsbetrieb findet statt. Betroffen sind jedoch Prozesse wie Prüfungsan- und abmeldungen. Hierfür wird an Zwischenlösungen gearbeitet.
Wichtig: Am 9. September 2021 tauscht die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) den Dienst zur Authentisierung für IT-Services aus. Ab diesem Zeitpunkt akzeptieren alle IT-Services der TU Berlin nur noch Passwörter, die seit dem 23. Juni 2021 unter https://pw-neu.tu-berlin.de aktualisiert wurden gemäß der gültigen Passwortrichtlinie der TU Berlin.
Dies betrifft zum Beispiel auch MOSES/ISIS, das kostenlose WLAN eduroam, den Portaldienst tuPORT, die tubCloud, den VPN-Dienst oder auch die Video-Konferenzplattformen Zoom oder Webex.
Anhand dieser Handreichung erfahren Sie, ob und wie Sie Ihren Rechner (wieder) nutzen dürfen.
Ab Mitte Mai bis 16.August wurde von der Zentraleinrichtung Campusmanagement der TU Berlin ein temporärer E-Mail-Dienst ("Notmail") betrieben, über den auf die persönlichen TU-Postfächer und die TU-Teammailboxen zugegriffen werden konnte. Im temporären Postfach standen alle E-Mails seit dem 30.04.2021 zur Verfügung.
Die Exchange-Server der TU Berlin sind seit dem 16. August 2021 wieder in Betrieb. Diese bieten neben E-Mailfunktionen auch Kalender, Termine, Kontakte und Notizen.
Am 1. November 2021 werden die Notmail-Server der TU Berlin endgültig abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können E-Mails aus dem Zeitraum vom 1. Mai bis 16. August 2021 nicht mehr über die „Notmail“-Server abgerufen werden.
Die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) ruft TU-Angehörige auf, alle relevanten E-Mails aus dieser Zeit auf die nun wieder funktionierenden Exchange-Server zu migrieren.
Weiterführende Informationen:
Für den Austausch zwischen TU-Mitgliedern stehen weiterhin einige Dienste zur Verfügung, beispielsweise E-Mail oder Webex Teams. Für die Kommunikation mit Externen kann ebenfalls wieder auf E-Mail zurückgegriffen werden. Einige zentrale Services ISIS und Moses stehen weiter zur Verfügung, auch eine Authentifizierung mit dem TU-Account ist zumeist möglich.
Telefon
Die Telefonanlage funktioniert weiterhin. Die Hotline der ZECM sind wieder erreichbar.
Die Exchange-Server der TU Berlin sind seit dem 16. August 2021 wieder in Betrieb. Diese bieten neben E-Mailfunktionen auch Kalender, Termine, Kontakte und Notizen.
Chat
Videokonferenzen
Von allen zentral durch die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) betriebenen Diensten existieren Datenbackups auf Bandlaufwerken, die nach Aussage der Expert*innen in gutem Zustand und nicht vom Angriff betroffen sind. Eine kurzzeitige Lücke zwischen dem jeweils letzten Backup und der Abschaltung der betroffenen Systeme am Morgen des 30. April 2021 kann vorhanden sein.
Die Gefahr ist nach aktuellem Stand nicht höher als gewöhnlich. Es gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, wie beispielsweise zeitnahe Updates der Betriebssysteme und Software, der Einsatz eines Virenscanners sowie weiterer Maßnahmen. Hierzu können Sie sich auf den Webseiten des Bundesinstituts für Sicherheit in der Informationstechnik informieren.
Die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) veröffentlicht aktuelle Informationen auf ihrer Website. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.
Für Pressevertreter*innen: Journalist*innen senden bei Presseanfragen bitte eine E-Mail an pressestelle(at)tu-berlin.de oder melden sich per Telefon unter: +49 (0)30 314-23922.
Das Studierendensekretariat und der Studieninfoservice sind über ein Kontaktformular zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Angriffes auf die IT-Systeme der TU Berlin weiterhin nur eingeschränkten Zugriff auf die SAP-Systeme gibt, die für die Verwaltung von Studierendendaten notwendig sind. Dementsprechend können auch individuellen Anfragen teilweise nur eingeschränkt beantwortet werden. Bitte lesen Sie sich zunächst die FAQ - Studienorganisation sorgfältig durch - gegebenenfalls finden Sie schon dort die Antwort auf Ihre Frage.
Bei Fragen zu den IT-Services der TU Berlin - beispielsweise zum Setzen eines neuen Passworts oder der Notmail der TU Berlin - wenden Sie sich bitte an die ZECM-Hotline.
Virtuelle Sprechstunde
Der Studieninfoservice bietet virtuelle Sprechstunden über Zoom an. Die Sprechstunden findet zu folgenden Zeiten statt:
Virtuelle Sprechstunde Servicebereich Bachelor / Bachelor International
Um an der virtuellen Sprechstunde teilzunehmen folgen Sie bitte diesem Link:
https://tu-berlin.zoom.us/j/63556703293?pwd=bElKSmR2UXp2cFIxdE9EZk5mVk85Zz09
Meeting-ID: 635 5670 3293
Kenncode: 445566
Einwahl nach aktuellem Standort
+49 69 7104 9922 Deutschland
+49 695 050 2596 Deutschland
Ortseinwahl suchen: https://tu-berlin.zoom.us/u/cerBQcfHNx
Über SIP beitreten
sip:63556703293.445566(at)fr.zmeu.us
Virtuelle Sprechstunde Servicebereich Master
Um an der virtuellen Sprechstunde teilzunehmen folgen Sie bitte diesem Link:
https://tu-berlin.zoom.us/j/2668302561?pwd=N2dmU29lYWhTTmhNOFZtVmpJNVVXUT09
Meeting-ID: 266 830 2561
Kenncode: 778899
Einwahl nach aktuellem Standort
+49 69 7104 9922 Deutschland
+49 695 050 2596 Deutschland
Ortseinwahl suchen: https://tu-berlin.zoom.us/u/cbPtvrMKGb
Über SIP beitreten
sip:2668302561.778899(at)fr.zmeu.us
Wir werden Sie von einem Online-Warteraum einzeln in einen Vorraum bitten. Dort werden Sie zuerst auf eine/n Kolleg*in treffen, der/die als "Moderator*in" kurz Ihr Anliegen mit Ihnen bespricht. Sie werden dann in ein Gespräch mit der zuständigen Stelle weitergeleitet, sollte sich dort heraus stellen, dass Sie ein längeres individuelles Gespräch benötigen.
Es kann bei hoher Nachfrage zu kurzen Wartezeiten kommen, sowohl im Warteraum als auch im Vorraum. Wir bemühen uns diese so kurz wie möglich zu halten!
Weitere Ansprechpartner*innen
Die Online-Sprechstunde der Allgemeinen Studienberatung ist erreichbar. Zur Psychologischen Beratung kann wie gewohnt Kontakt aufgenommen werden. Das Referat Studierendenmobilität und Internationale Studierende ist über die regulären E-Mail-Adressen und per Telefon erreichbar. Informationen rund ums Auslandsstudium sind auf der Webseite und im ISIS-Kurs "International Week 2021" zu finden.
Alle Bescheinigungen über tuPORT sind wieder regulär verfügbar. Dies betrifft insbesondere Studienbescheinigungen.
Die Rückmeldung zum Wintersemester 2021/2022 ist seit Anfang August möglich. Das Ende der Rückmeldefrist verschiebt sich auf den 31. August 2021. Eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 € wird erst ab dem 15. September 2021 fällig.
Bitte loggen Sie sich für Ihre Rückmeldung in Ihren Account in tuPORT ein. Dort finden Sie alle Informationen, insbesondere Ihren individuellen Verwendungszweck und die Höhe des Semesterbeitrags. Alle Informationen zur Rückmeldung finden Sie unter https://www.tu.berlin/go197/
Einmalige kulante Ausnahmeregelung: Student*innen, die im Sommersemester 2021 im 2. Fachsemester unter Widerrufsvorbehalt eingeschrieben sind, dürfen einmalig einen weiteren (zweiten) begründeten Antrag auf Verlängerung der Mastereinschreibung unter Widerrufsvorbehalt stellen. Aus der Begründung muss klar hervorgehen, dass der Nachweis situationsbedingt nicht erbracht werden kann. Bitte stellen Sie die Gründe daher ausführlich und plausibel dar. Fügen Sie Ihrer Begründung, falls möglich, auch entsprechende Nachweise hinzu. Diese Kulanzregelung gilt nur für die Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22.
Ihren Abschluss können Sie mit Ihrer Rückmeldung (im August möglich) zum Wintersemester 2021/22 über Ihren TUB-Account (tuPORT) als "Masterzugangsberechtigung" hochladen. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier.
TU-Studierende im Bachelor Physik, die sich auf einen Master an der TU bewerben wollen, informieren sich bitte hier über die Bewerbung.
Wir bitten Sie noch um etwas Geduld, das Verfahren wird aktuell noch abgestimmt. Wir informieren rechtzeitig auf unserer Webseite darüber, wie Sie sich registrieren können.
Ab sofort können Sie im Zuge der Aktivierung Ihres IT-Kontos wieder Ihren Studierendenausweis (Campuskarte) inkl. Semesterticket (VBB-Ticket ABC) beantragen und ein Foto für Ihren Studierendenausweis hochladen. Dies war wegen eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme der Universität vorübergehend nicht möglich.
Damit es beim Druck Ihres Studierendenausweises nicht zu Fehlermeldungen oder Verzögerungen kommt, achten Sie bitte in tuPORT auf die Vorgaben zum Foto. Das Foto soll einen neutralen Hintergrund haben. Bitte nutzen Sie daher ein Foto, das auch für einen Personalausweis geeignet wäre. Sollten Sie kein aktuelles Foto haben, dann können Sie auch ein mit Ihrem Smartphone aufgenommenes Selfie verwenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gesicht nicht durch Gegenstände oder Ähnliches verdeckt wird.
Sobald Ihr Studierendenausweis inkl. Semesterticket (VBB-Ticket ABC) zur Abholung an der Universität bereitliegt, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Sollte Ihr Studierendenausweis mit dem VBB-Ticket ABC bis zum 1. Oktober 2021 (Gültigkeitsbeginn Ihres Fahrtickets) noch nicht zur Abholung bereitstehen, gibt es die Möglichkeit, eine vorläufige Fahrtberechtigung zu erstellen.
Bitte drucken Sie hierfür über tuPORT das Formular „Vorläufige Fahrtberechtigung“ aus. Dieses erlangt erst mit einem entsprechenden Aufkleber Gültigkeit. Den Aufkleber müssen Sie vor Ort an der Universität abholen. Aufgrund der geltenden Coronaschutzmaßnahmen bitten wir Sie, für die Abholungvorab einen Termin zu machen.
Bitte vergessen Sie nicht, am Tag Ihres Termins das ausgedruckte Formular „Vorläufige Fahrtberechtigung“ mitzubringen.
Sie sind Student*in an der TU Berlin und haben Ihren aktuellen Studierendenausweis verloren? Auch Sie können die Option der vorläufigen Fahrtberechtigung nutzen. Die vorläufige Fahrtberechtigung ist vier Wochen gültig. Hinweis: Student*innen mit einem aktuellen Studierendenausweis brauchen den Aufkleber für die vorläufige Fahrtberechtigung nicht. Das VBB-Ticket wird automatisch nach der Überweisung der Rückmeldegebühren aktualisiert. Sie müssen keinen Abholungstermin buchen.
Die Abholung des Studierendenausweises für Neuimmatrikulierte sowie des Aufklebers für die vorläufige Fahrtberechtigung findet über eine Terminvergabe zu folgenden Zeiten statt:
Abholort: TU Berlin, Hauptgebäude, Garderobe gegenüber dem Audimax, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
Sie bekommen nach Anmeldung ein elektronisches Einlassticket und zeigen es bitte am Eingang vor.
Es können wieder alle Anträge über tuPORT gestellt und bearbeitet werden. Da im Studierendensekretariat nur ein begrenzter Zugriff auf SAP möglich ist, kann die Bearbeitung etwas länger dauern als üblich. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Erstattungen sind ab sofort wieder möglich und können über tuPORT beantragt werden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise zur Erstattung von Gebühren und Beiträgen.
Ab sofort darf für die Echtzeitkommunikation Matrix@innoCampus von allen Mitarbeiter*innen der TU Berlin genutzt werden. Bisher war die Nutzung nur für Studierende zugelassen, nun haben auch Lehrende Zugriff. Es können darüber auch Dokumente bis zu einer Größe von 20 MB ausgetauscht werden. Außerdem können TU-Externe eingeladen werden. Matrix kann für die schnelle Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden sowie untereinander genutzt werden, die Integration von Matrix in ISIS wird geprüft. Für alle Lehrveranstaltungen wird empfohlen, einen ISIS-Kurs anzubieten.
Alle Einschreibungen zum Sommersemester 2021 wurden an die gesetzlichen Krankenkassen gemeldet. Da aktuell kein Zugriff auf die Studierendendatenbank besteht, kann jedoch keine Auskunft an die gesetzlichen Krankenkassen über einzelne Studierende erteilt werden. Bei etwaigen Anfragen werden die Krankenkassen über die aktuelle Situation an der TU Berlin informiert.
Bis ISIS wieder E-Mails verschicken kann, werden Sie vorerst via Systemnachrichten auf ISIS (Glockensymbol oben rechts neben dem eigenen Namen) über neue Forenbeiträge informiert.
Wichtig: Am 9. September 2021 tauscht die Zentraleinrichtung Campusmanagement (ZECM) den Dienst zur Authentisierung für IT-Services aus. Ab diesem Zeitpunkt akzeptieren alle IT-Services der TU Berlin nur noch Passwörter, die seit dem 23. Juni 2021 unter https://pw-neu.tu-berlin.de aktualisiert wurden gemäß der gültigen Passwortrichtlinie der TU Berlin.
Dies betrifft zum Beispiel auch MOSES/ISIS, das kostenlose WLAN eduroam, den Portaldienst tuPORT, die tubCloud, den VPN-Dienst oder auch die Video-Konferenzplattformen Zoom oder Webex.
Das Referat Prüfungen ist wieder per E-Mail erreichbar. Ab dem 25.10.2021 wird es dienstags und donnerstags von 10-12 Uhr eine Sprechstunde per WebEx geben. Den Link dazu finden Sie auf der Webseite des Referats Prüfungen.
Es gibt mittlerweile Zugriff auf POS (Bescheinigungen, Abschlussdokumente, Auskünfte usw.). Bitte geben Sie bei allen Anfragen Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, Ihren Studiengang und Ihr Abschlussziel an.
Die Prüfungsausschüsse, Prüfer*innen, Fachgebiete können E-Mails mit Anträgen, Notenlisten, Gutachten o.ä. zur weiteren Bearbeitung senden.
Mit der Erreichbarkeit von tuPORT können Studierende der Physik und Historischen Urbanistik Notenbescheinigungen im Selfservice erstellen.
Zur Prüfungsanmeldung soll für alle in HISPOS verwalteten Studiengänge (alle außer Physik und Historische Urbanistik) die Funktion in MTS genutzt werden. Die Anmeldungen dort sind verbindlich. (für Details siehe: Wie können Prüfer*innen Prüfungsanmeldungen und Notenverbuchung in Moses verwalten?)
Ein Übergang zu Prüfungsanmeldungen in QISPOS im Laufe des Semesters wird nicht erfolgen, um durch die parallele Nutzung von zwei Systemen entstehenden Rückfragen/Unklarheiten zu vermeiden.
Prüfende, die vor allem Wahlmodule anbieten, haben alternativ die folgenden Möglichkeiten, um Anmeldungen zu erfassen. Es ist zwingend erforderlich, die Form der Anmeldung zu Beginn der Lehrveranstaltungen an die Studierenden zu kommunizieren. Anmeldungen nach diesen Vorgaben sind verbindlich.
Die Abmeldung ist bis spätestens drei Tage vor der Prüfung / einen Tag vor der ersten Portfolioteilleistung ohne Angabe von Gründen möglich. Student*innen informieren die Prüfer*innen oder melden sich elektronisch ab.
Nach Ende der Abmeldefrist ist der Rücktritt bis zum Tag der Prüfung möglich. Rücktritte sind den Prüfer*innen umgehend mitzuteilen, d.h. in der Regel am Tag der Prüfung. Eine Begründung ist erforderlich. Ihrem Prüfungsteam im Referat Prüfungen senden Sie bitte in diesem Fall das Rücktrittsformular inklusive Nachweisen zu.
Wenn Sie an Prüfungen teilnehmen, dann ist das erzielte Ergebnis bindend. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen können erstellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.tu.berlin/go2963/.
Ja, das Referat Prüfungen kann aktuell auf Dokumente und die POS-Datenbank zugreifen, d.h. der Status von Studierenden kann verifiziert werden und es können unter anderem Leistungsübersichten, Bescheinigungen ausgestellt werden.
Seit dem 8. November 2021 ist QISPOS wieder über das Portal für Studierende und Lehrende erreichbar, d.h. Studierende können ihre Konten einsehen und selbst Notenbescheinigungen erstellen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten den Prüfungsamts.
Student*innen in den SAP-Studiengängen Physik und Historische Urbanistik können über tuPORT im Selfservice Notenbescheinigungen herunterladen. Beachten Sie bitte, dass ggf. noch nicht alle Noten der letzten Wochen verbucht sind.
Für die SAP-Studiengänge (Physik und Historische Urbanistik) ist die Notenverbuchung seit der Erreichbarkeit von tuPORT wieder möglich (durch die Lehrenden).
Seit dem 8. November 2021 ist QISPOS wieder über das Portal für Studierende und Lehrende erreichbar, d.h. Lehrende können Noten - auch aus dem Sommersemester - verbuchen (ggf. mit Unterstützung des QISPOS-Teams).
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten den Prüfungsamts.
Die Prüfungsausschüsse sind wieder erreichbar und bearbeiten Anträge.
Ja, das Referat Prüfungen kann Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde sowie Diploma Supplement auf Deutsch und Englisch) erstellen. Bereits vollständige Dokumente werden versendet, sofern die Anschriften der Studierenden vorliegen. Übersetzungen von deutschen Unterlagen ins Englische sind noch nicht möglich.
Verifizierungen sind wieder möglich. ECTS-Rankings können leider noch nicht erstellt werden.
Zur Unterstützung und Entlastung von Prüfenden wurde vom innoCampus-Team eine Möglichkeit geschaffen, die Verwaltung von Prüfungsanmeldungen und die Notenverbuchung direkt in Moses durchzuführen. Es ist mit dieser Lösung u.a. möglich,
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sind auf der Webseite des Referats Prüfungen erhältlich: www.innocampus.tu-berlin.de/ar/service/pruefungsanmeldung. Bei technischen Fragen zur Prüfungserstellung oder -anmeldung wenden sich Prüfer*innen bitte per E-Mail an das MTS-Team: mts(at)innocampus.tu-berlin.de
Aktuelle Informationen aus den Fakultäten finden Sie auf folgenden Seiten:
Auch nachdem SAP wieder zum Teil zur Verfügung steht, ändert sich für Sie an der Rechnungsbearbeitung durch die FIBU zunächst nichts. Sie können weiterhin Rechnungen in der gewohnten Form übersenden.
Die Rechnungen werden jetzt wieder, wie sonst auch, gleich in SAP erfasst, gebucht und zahlbar gemacht.
Rechnungen, die die FIBU zwischen dem 30. April 2021 bis 9. Juli 2021 erhalten hat und die sie nicht gleich in SAP bearbeiten konnte, werden nun nachbearbeitet, also in SAP eingelesen und danach gebucht. Die Zahlbarmachung entfällt, da sie ja bereits erfolgt.
Erst wenn alle Rechnungen der letzten Monate, das sind ca. 10.000 Belege, in SAP fehlerfrei übernommen wurden, ist ein vollständiger Überblick über alle Zahlungen möglich. Fehlerfrei heißt, dass die Buchung ausgeführt werden kann und nicht aufgrund von fehlendem Budget, geschlossenen PSP-Elementen, etc. abgebrochen werden muss. Es wird eingeschätzt, dass dieser Prozess Mitte November bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen sein wird.
Wir danken weiterhin für Ihr Verständnis und danken für Ihre Unterstützung.
Für den Bereich III PW gilt, dass Mittelfreigaben für die nicht budgetierten Bereiche wie ZUV, ZE, UB sowie für zentrale Finanzierungen und aus Sondermitteln wieder möglich sind. Bewertungen von Aufgabengebieten sind nur sehr eingeschränkt möglich. Aktuell sind die beiden Arbeitsgebiete nicht besetzt.
Die Kolleg*innen der Forschungsabteilung (Abteilung V) sind derzeit grundsätzlich telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Wiederherstellung der Homeoffice-Notebooks der Zentralen Universitätsverwaltung und PCs in den Büros wurde begonnen. Der Zugriff auf die IT-Systeme ist aber weiterhin stark eingeschränkt.
Personalverlängerungen haben weiterhin höchste Priorität. Da die Präsenz in der Forschungsabteilung aufgrund von Corona weiterhin eingeschränkt ist, wird auch Briefpost nur unregelmäßig durch die jeweils verantwortlichen Kolleg*innen gesichtet werden können.
Unter Einhaltung der allgemein geltenden Corona-Einschränkungen sind die Mitarbeiter*innen wechselweise vor Ort, um eingehende Post zu bearbeiten. In diesem Rahmen werden auch Verträge zur Prüfung entgegengenommen. Für bereits geprüfte Verträge kann telefonisch ein Termin zur Abholung vereinbart werden.
Die Forschungsabteilung nimmt für die in nächster Zeit anfallenden Abrechnungsfälle zu den jeweiligen Mittelgeber*innen und externen Partner*innen Kontakt auf und wird um Fristverlängerungen bitten.
Elektronische Projektanzeigen (ePA) sind derzeit nicht möglich. Für Vorgänge, für die eine ePA als zwingende Voraussetzung definiert wurde (z.B. Arbeitgeber*innenbescheinigungen für sogenannte "Eigene Stelle" der DFG und anderer Mittelgeber*innen) kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Ansprechpartner*innen in der Forschungsabteilung. Bitte beachten Sie ferner, dass die Projektleitungen die Erstellung einer ePA werden nachholen müssen, sobald die Systeme wieder zugänglich sind, da die ePA die Grundlage für Projekteinrichtungen im SAP-System bilden.
Die Jurist*innen führen allgemeine Beratungen durch und prüfen und verhandeln Verträge, die neu per Post oder E-Mail eingehen. Durch den fehlenden Zugriff auf die Server ist es derzeit leider nicht möglich, Auskunft über den letzten Verhandlungsstand bei Verträgen oder generell zu Projekten zu geben; ferner besteht kein Zugriff auf die Vorlagen und Vertragsmuster der TU Berlin, so dass neue Verträge derzeit nur sehr eingeschränkt erstellt werden können. Laufende Vertragsverhandlungen sind wieder aufgenommen worden, es kommt hier aber zu Verzögerungen, da es keinen Zugriff auf die notwendigen Unterlagen gibt und der aktuelle Vertragsstand somit beim Verhandlungspartner erfragt werden muss.
Im Team 1 (Bewirtschaftung von Aufträgen, Kooperationen, Dienstleistungen) ist neben der allgemeinen Beratung die Vorprüfung von Verträgen aus Bewirtschaftungssicht, die Prüfung von Angeboten (bzgl. Kosten, AVB etc.) und – eingeschränkt – die Prüfung von Kalkulationen (ohne Zugriff auf die Gemeinkostenliste) und Projektabrechnungen auf Umwegen möglich. Ferner können händisch Rechnungen erstellt werden, allerdings nur bei Festpreisen (nicht bei Abrechnung nach IST-Kosten), die auch auf externe Rechnungsportale hochladbar sind. Personalvorgänge (Verlängerungen und Neueinstellungen, Forschungszulagen, Prämien etc.) können händisch bearbeitet werden. Dies erfolgt in Absprache mit und im Vertrauen auf die Aussage des Fachgebiets, dass ausreichende finanzielle Mittel im Projekt vorhanden sind; bei noch nicht eingerichteten Projekten wird das Restekonto als Interimslösung verwendet.
Durch einen sehr eingeschränkten Zugriff auf SAP können derzeit für Buchungen von Rechnungen und Personal Projekte eingerichtet, verlängert sowie Ausgabearten zur Verfügung gestellt werden.
Auf die EPA und das Berichtswesen kann weiterhin nicht zugegriffen werden. Aus diesem Grund sind Mittelabrufe nach Ist-Kosten nicht möglich.
Ferner ist es weiterhin nicht möglich, Personalabfragen bei Projekten durchzuführen, auf Konten zuzugreifen, und Auskunft über laufende Projekte zu geben.
Im Team 2 (Schutzrechte und Technologietransfer) werden Erfindungsmeldungen entgegengenommen und bearbeitet. Die generelle Beratung zu Fragen das geistige Eigentum betreffend, war und ist zu jeder Zeit möglich. Auch die zentrale Kontaktadresse des Zentrums für geistiges Eigentum (E-Mail: kontakt(at)zfge.tu-berlin.de) ist wieder erreichbar und wird regelmäßig abgerufen, so dass alle Service-Leistungen für Interessierte erbracht werden können. Die Kommunikation mit den Patentanwält*innen ist wieder gewährleistet.
Durch den fehlenden Zugriff auf die Server und internen Datenbanken, insbesondere Patricia, ist es aber leider nicht möglich, Auskunft über bereits laufende Projekte zu erteilen, Personalabfragen bei Erfindungsmeldungen zu machen oder das Fristencontrolling durchzuführen. Hier sind wir auf die Zuarbeit der vertretenden Anwaltskanzleien angewiesen und bitten daher bei Anfrage um ein wenig Geduld bei deren Beantwortung. Auch können derzeit noch keine Rechnungen an Lizenznehmer oder Patentkäufer aus der Datenbank Patricia gestellt werden und somit auch noch keine Erfindervergütung ausgezahlt werden.
Neue ProTUTec-Anträge können inzwischen auch wieder bearbeitet werden.
Die Vertragsverhandlungen laufen, es kommt hier aber zu Verzögerungen, da der Zugriff auf die notwendigen Unterlagen/technischen Informationen zu den Erfindungen nicht gegeben ist und der aktuelle Vertragsstand ggf. wieder beim Verhandlungspartner erfragt werden muss.
Das EU-Büro verfolgt alle Fristen hinsichtlich Reporting und Vertragsunterzeichnungen und leitet gegebenenfalls Fristverschiebungen ein.
Ja, die Gehälter wurden und werden auch weiterhin fristgemäß ausgezahlt.
Infolge des IT-Hackerangriffs konnten die Gehaltszahlungen für alle Beschäftigten der TU Berlin für die Monate Mai und Juni 2021 im Wesentlichen nur auf Basis der Aprilzahlungen erfolgen. Für neueingestellte Beschäftigte wurden Abschlagszahlungen geleistet. Entsprechend fanden anschließend die Bereinigungen der Gehalts- und Abschlagszahlungen für die Monate Mai und Juni 2021 statt. Aufgrund dieser Bereinigungen, z.B. Verrechnung der überzahlten Corona-Pauschale im Monat Mai, fallen Gehaltszahlungen im Juni geringer aus als im Vergleichsmonat März.
Bei dringendem Bedarf (z. B. Wohnungsmiete, Elterngeld) werden auch Gehaltsbescheinigungen ausgestellt.
Aufgrund der IT-Situation und der entsprechend weiterhin nur rudimentären Arbeitsfähigkeit des Servicebereichs Personal kann dieser bis auf weiteres nur einzelne Personalvorgänge, „Notvorgänge" (Folgebeschäftigungen zum 1. August 2021, Einstellungsvorgänge, Beendigung von Arbeitsverhältnissen) bearbeiten. Hiervon sind alle Statusgruppen umfasst.
Diese prioritären Einzelfälle sind auch weiterhin zwischen den Fakultätsverwaltungsleitungen für die Fakultäten und den zuständigen Personalreferent*innen beim Servicebereich Personal (II T) abzustimmen. Bitte übersenden Sie Ihre Personalvorgänge daher auch weiterhin an die Fakultätsverwaltungsleitung.
Es werden nur Vorgänge angenommen, die vollständig sind (inkl. Mittelfreigabe, Zustimmung Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung), die zur Verhinderung von existenziellen Notlagen notwendig sind, insbesondere im Bereich der zeitnahen Vertragsverlängerungen (aktuell 1. August 2021) oder unabdingbaren Besetzungen von Schlüsselfunktionen für die jeweilige Fakultät. Es ist im Einzelfall zwischen den Fakultätsverwaltungsleitungen und den Personalreferent*innen abzustimmen, ob und ggf. wie der betreffende Einzelfall realisiert werden kann.
Von einer direkten Übersendung von Vorgängen aus den Fachgebieten an den Servicebereich Personal (II T) ist abzusehen. Bitte senden Sie diese an die Fakultätsverwaltungsleitungen. Vorgänge, die den Personalteams direkt zugeleitet werden, werden an die Fachgebiete zurückgeschickt.
Derzeit ist eine Bearbeitung von neuen Personalvorgängen nicht möglich. Entsprechend wird darum gebeten, von der Übersendung neuer Personalvorgänge bis auf Weiteres abzusehen. Aktuell konzentriert sich der Servicebereich Personal auf die Bearbeitung der bereits vorliegenden Personalvorgänge, sofern dies ohne eine IT-Unterstützung möglich ist. Sobald die IT-Systeme wieder zur Verfügung stehen, können neue Personalvorgänge auf den bekannten Wegen übersendet werden. Bitte sehen Sie aktuell von Sachstandsanfragen via WebEx Teams ab, da aufgrund der technischen Ausstattung dieser Dienst in den Personalteams nicht zur Verfügung steht und darüber hinaus ein Zugriff auf in der Regel notwendige SAP-Daten derzeit nicht gegeben ist.
Stellenausschreibungen können auch in der aktuellen Situation bearbeitet werden. Aufgrund zusätzlicher Arbeitsschritte kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Für Personaleinzelvorgänge (Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen, etc.), welche aus den Ausschreibungsverfahren resultieren, gilt die unter Personaleinzelvorgänge beschriebene Priorisierung.
Es wird darum gebeten, in Stellenausschreibungen den voraussichtlichen Einstellungszeitpunkt - der aktuellen Notsituation angepasst - angemessen festzulegen.
Ausschreibungen für studentische Beschäftigte können wieder veröffentlicht werden. Es kommt aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten. Aktuell können Anträge auf Stellenausschreibung nur in Papierform eingereicht werden. Sofern eine digitale Einreichung wieder möglich ist, werden wir Sie darüber informieren.
In der TU Berlin steht seit dem 14. Mai 2021 wieder ein E-Mail-Dienst zur Verfügung. Bewerbungen können wieder auf die in der Stellenausschreibungen veröffentlichten Mailadressen versandt werden.
Der Personalrat ist wieder wie gewohnt telefonisch und per E-Mail unter personalrat(at)tu-berlin.de zu erreichen. Es finden wöchentlich Sitzungen statt, in denen zu allen von der Abt. II eingereichten Vorgängen Beschlüsse gefasst werden. Wir bitten zu beachten, dass eine Bearbeitung nur im derzeit machbaren Umfang erfolgt.
Der Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRSB) tagt weiterhin wöchentlich und kann auf seinen Sitzungen Personalangelegenheiten beschließen. Erreichbar ist der PRSB derzeit über folgende Wege:
Es wird derzeit alles versucht den laufenden Betrieb der Gebäude aufrecht zu erhalten. Es kann jedoch zu Einschränkungen im Gebäudebetrieb kommen, da noch nicht die gesamte IT wiederhergestellt ist.
Ja, Rechnungen der Bauabteilung können wieder zeitnah bearbeitet werden. Die händische Nachpflege der bisher aufgelaufenen Rechnungen muss nunmehr im System erfolgen, dies bedarf einen erheblichen Zeitaufwand.
Baumaßnahmen, welche extern gesteuert werden, laufen weiter: u.a. Landesbaumaßnahmen (Math, IMoS, TC, im begrenzten Maß CIF). Baumaßnahmen, welche in der Ausführung bereits begonnen wurden und in TU-eigener Regie laufen, werden je nach vorhandenen Unterlagen und Kapazitäten bedingt weitergeführt. Es wird aber alles darangesetzt, Maßnahmen weiterzuführen.
Neue Bedarfsanmeldungen können derzeit nicht nur sehr begrenzt bearbeitet werden. Hierzu zählen unter anderem Umbau-, Ergänzungs- und Berufungsmaßnahmen, sowie Schönheitsreparaturen.
In erster Linie werden Baumaßnahmen zu Erhalt der Betriebsfähigkeit der Gebäude durchgeführt. Alle anderen Baumaßnahmen und Projekte müssen dieser Priorität nachgeordnet werden.
Miet- und Nutzungsvertragsverwaltung sind nur eingeschränkt möglich, solange dieses mit Papierakten möglich ist.
Die Bearbeitung von Schließberechtigungen ist wieder möglich. Aufträge werden ausschließlich per E-Mail schliessanlagen(at)facilities.tu-berlin.de angenommen. Neuausgaben, Verlängerungen oder Änderungen der Schließberechtigungen werden wie gewohnt über die Vorgesetzten bzw. Schlüsselverantwortlichen beauftragt. Es werden weiterhin angestauten Aufträge chronologisch abgearbeitet, neue Aufträge werden hinten angestellt. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungstand ab.
Wir bitten auch von nicht notwendigen Besuchen abzusehen. Die Sprechstunden (montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sind nur für Abholungen / Rückgaben und Reparaturen von Schlüsseln vorgesehen. Verlängerungen der Laufzeit oder Änderungen von Berechtigungen erfolgen ausschließlich über die Terminals bzw. bei älteren Schlüsseln werden diese durch das Team Schließanlagen gegen neue Schlüssel ausgetauscht.
Bitte beachten Sie die Corona-Hygienevorschriften.
Die Postverteilung in den Häusern erfolgt wie bisher.
Die Reinigung und Abfallentsorgung erfolgen planmäßig.
Der Sicherheitsdienst erbringt seine Leistungen ohne Einschränkungen.
Der Servicebriefkasten funktioniert seit dem 8. November 2021 wieder. Sämtliche Störungen melden Sie ab sofort bitte ausschließlich über den Servicebriefkasten. Die Abteilung IV bittet weiterhin, von der Anmeldung neuer Bedarfe an Baumaßnahmen/Anpassungen, Projekten usw. aus kapazitären Gründen abzusehen. Diese können nur nachrangig zu Störmeldungen bearbeitet werden.
Bei Havarien und bei dringenden Störungen wenden Sie sich bitte an die Störmeldestelle per Telefon: +49 (0)30 314-76000 oder per E-Mail an serviceleitstelle(at)facilities.tu-berlin.de.
Der Übersetzungs-Service ist wieder über die reguläre E-Mail-Adresse uebersetzung(at)international.tu-berlin.de erreichbar.
Auch in der momentanen Situation nimmt der Übersetzungs-Service Aufträge an. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Texte zum IT-Angriff und zur Corona-Pandemie Priorität haben. Alle anderen Texte werden nach verfügbarer Zeit und Kapazität und ohne eine verbindliche Frist bearbeitet.
Was ist mit Webrelaunch-Texten?
Die Übersetzung von Texten für den Webrelaunch haben momentan geringe Priorität. Bitte beachten Sie außerdem, dass zurzeit keine Übersetzung von XML-Dateien möglich ist, da kein Zugriff auf das Übersetzungsprogramm besteht.
Der Zugriff auf die "alte" TYPO3-Umgebung ist seit dem 1. November 2021 wieder wie gewohnt möglich. Sie finden den Zugang im TU-Portal (Link "Anmelden" im Kopfbereich der TU-Startseite) im Bereich "IT-Dienste".
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung bereits vor dem IT-Angriff die entsprechende Rolle erhalten haben müssen. Die Vergabe von Bearbeitungsrechten an neue Personen ist derzeit noch nicht möglich. Hierzu wird zunächst die ZECM-Rollenverwaltung benötigt, die noch im Aufbau ist.
Der Zugriff auf die "neue" TYPO3-Umgebung ist unter folgenden Voraussetzungen weiter möglich:
Bei Fragen zum neuen TYPO3 können Sie sich wie gewohnt an den Relaunch-Support wenden.
Das Eventmanagementsystem Congeno ist seit dem 21. September 2021 wieder normal verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung bereits vor dem IT-Angriff die Congeno-Rolle erhalten haben müssen. Die Vergabe von Bearbeitungsrechten an neue Personen ist derzeit noch nicht möglich. Hierzu wird zunächst die ZECM-Rollenverwaltung benötigt, die noch im Aufbau ist.
Die Medienverwaltung eyebase ist seit dem 16. November 2021 wieder normal verfügbar. Dateien können auch wieder auf dem gewohnten Weg nach TYPO3 importiert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung bereits vor dem IT-Angriff die entsprechende Rolle erhalten haben müssen. Die Vergabe von Bearbeitungsrechten an neue Personen ist derzeit noch nicht möglich. Hierzu wird zunächst die ZECM-Rollenverwaltung benötigt, die noch im Aufbau ist.
In seiner Sitzung vom 3. Juni 2021 hat der Zentrale Wahlvorstand beschlossen, die für Juni 2021 geplanten Gremienwahlen gemäß § 18a WahlO abzusagen. Als neue Wahltermine wurden der 7., 8. und 9. Dezember 2021 festgelegt.
Zur Begründung stellte der Zentrale Wahlvorstand fest, dass die ordnungsgemäße Durchführung der Gremienwahlen (AS, EAS, KU, Fakultätsräte, Frauenbeiräte, ZI SETUB) und die Nachwahlen der Institutsräte, ebenso die Wahl der NFA der ZUV und die NFA und die stv. NFA der ZECM durch den IT-Angriff weiterhin bedroht ist.
Beschluss des Zentralen Wahlvorstandes vom 03.06.2021 inkl. ausführlicher Begründung
Die Wahl zum Studierendenparlament findet weiterhin statt.
Briefwahl kann unter dem folgenden Link beantragt werden: https://briefwahl.innocampus.tu-berlin.de/
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an YouTube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.
Journalist*innen können die Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni der TU Berlin bei Presseanfragen unter folgendem Kontakt erreichen.
Einrichtung | TU Berlin |
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