Die Hochschulbibliotheken und PC-Pools sind geöffnet. Auch stehen weiterhin die zentral und dezentral verwalteten Lernräume zur Verfügung. Seminarräume können, sofern sie nicht für Lehrveranstaltungen genutzt werden, ebenfalls zum selbstständigen Lernen genutzt werden. Mehr Informationen zu Lernräumen.
- Zusätzlich zur bestehenden Praxis gemäß AllgStuPO § 67 sollen folgende pandemiebedingte Konstellationen als „triftiger Grund“ im Sinne des Nachteilsausgleichs angesehen werden:
Studierende, die - einer Quarantäne- oder Isolationspflicht unterliegen oder ein Kind oder pflegebedürftige Angehörige unter Quarantäne- bzw. Isolationspflicht betreuen müssen;
- die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen aus medizinischen Gründen kein ausreichender Impfschutz besteht;
- die auf Assistenz oder Dolmetscher*innen angewiesen sind und deren Assistenzpersonen einer behördlichen Quarantäne- oder Isolationspflicht unterliegen;
- für die aufgrund vorgeschriebener Hygienemaßnahmen keine barrierefreien Bedingungen hergestellt werden können.
- Ist aus den vorgenannten oder weiteren pandemiebedingten Gründen keine Teilnahme an Präsenzformaten möglich, sind von den verantwortlichen Lehrenden mit den betroffenen Studierenden angemessene Ersatzstudienleistungen zu vereinbaren. Beim Finden von Alternativen zur Studien- und Prüfungsteilhabe in Präsenz kann bei Bedarf vorrangig die Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sowie ggf. das Referat für Studium und Lehre der jeweiligen Fakultät unterstützen.
- Soweit Präsenzprüfungen betroffen sind, an denen Studierende aus einem der oben genannten Gründe nicht teilnehmen können, obliegt es dem zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag zu gestatten, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form, an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen.
- Alle Lehrenden, Prüfenden und Bereiche sind nachdrücklich gebeten, in Bezug auf die Anwesenheit der Studierenden in reinen Präsenzlehrveranstaltungen kulant und situationsangemessen umzugehen und pandemiebedingte Gründe im Interesse der Studierenden angemessen zu berücksichtigen.
Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten der TU Berlin zum Studienstart im Wintersemester finden Sie auf folgender Seite: https://www.tu.berlin/studienberatung/studienstart
Nutzen Sie die Angebote!
Digital unterstützte Lehre und digitale Prüfungen
Weitere Hinweise der ZEWK zu digital unterstützter Lehre und digitalen Prüfungen:
Mit „Emergency Remote Teaching“ haben Sie nun Erfahrung: Die kurzfristige Umstellung auf die Online-Lehre hat uns durch die Pandemie gebracht und nebenbei viele Erkenntnisse beschert, wie digital erfolgreich unterrichtet werden kann (und auch, wie nicht).
Diese Erfahrungen können uns in den nächsten Semestern einen neuen Schub Richtung nachhaltiger, moderner und guter Hochschullehre geben, wenn Sie erstellte Materialien (Videos, Podcasts usw.) und erprobte Online-Methoden weiter mit der Präsenzlehre verbinden.
Zum Start des Wintersemesters unterstützen wir Sie dabei mit folgenden Angeboten:
Aktuelles, Tipps und Anleitungen zu allen Themen rund um die digitale Lehre an der TU Berlin finden Sie außerdem im [Digitale Lehre]-Wiki der ZEWK.
Für Rückfragen steht Christian Schröder, Vizepräsident für Studium und Lehre, Lehrkräftebildung und Weiterbildung, unter der Mailadresse vp-sl(at)tu-berlin.de und dem Betreff „WiSe22-23“ zur Verfügung.