Informationen zu Studium und Lehre

Das Wintersemester 2022/2023 findet in Präsenz statt. Es gelten in Hinblick auf Studium und Lehre an der TU Berlin die folgenden Regeln:

Rahmenbedingungen für das Studium

  • Alle Einrichtungen der TU Berlin sind offen und zugänglich.
  • Im Sinne des Infektionsschutzes bitte ich Sie als freiwillige Maßnahme um das Tragen von FFP2-Masken in geschlossen Räumen.
  • Das Testzelt vor dem Hauptgebäude von unserem Partner wird voraussichtlich bis zum Ende des Wintersemester geöffnet bleiben. Es wird auch wieder möglich sein, sich dort impfen zu lassen. Wir empfehlen allen eine Corona-Schutzimpfung. Die aktuellen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sehen vor, dass die Parlamente der Bundesländer einschränkende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei einer verschärften Lage beschließen können. Dazu gehören z. B. die Pflicht zum Tragen eine Masken in Stufe 1 oder auch Abstandsregelungen in Stufe 2. Die Aufkleber auf den Hörsaalstühlen könnten bei verschärften Maßnahmen wieder an Bedeutung gewinnen. Bitte nicht entfernen!
  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen sollen in Präsenzform durchgeführt werden. Bewährte digitale Lehrmaterialien dürfen unterstützend eingesetzt werden. Die Entscheidung über Umfang und Organisation der Präsenzlehre obliegt den für die Lehre zuständigen Bereichen. In den Lehrveranstaltungen entscheiden die Lehrenden nach den Gegebenheiten vor Ort.
  • Die Planung für die Raumvergabe der Lehrveranstaltungen erfolgte für eine Platzbelegung von 100%. In Moses können Räume selbständig gebucht werden.
  • Die TU Berlin muss mindestens 10-15% ihrer Energiekosten einsparen. Das Audimax (Raum H 0105) steht ab 31.10.2022 wegen deutlich erhöhter Energiekosten für regelmäßige Veranstaltungen leider nicht zur Verfügung. In der Prüfungsphase kann es aber genutzt werden.
  • Darüber hinaus wird es voraussichtlich eine Schließung der Gebäude der TU Berlin in der Nacht geben, ebenfalls um Energiekosten zu reduzieren. Zudem wird über eine (Teil-) Schließung der TU Berlin zwischen dem 16.12.2022 und dem 4.1.2023 diskutiert. Dieser Zeitraum liegt fast vollständig in der vorlesungsfreien Zeit. Präsenzlehre wäre dann erst wieder ab Mittwoch, dem 4.1.2023 möglich. Uns ist bewusst, dass dies zu Einschränkungen vor Ort bei Studierenden und Mitarbeiter*innen führen wird. Deshalb diskutiert die Taskforce Energie solche Fragen mit Augenmaß für alle Bereiche der TU Berlin, um notwendige und in der aktuellen Lage vertretbare Lösungen zu finden. Bitte beachten Sie auch in der Lehre (z.B. bei Fristsetzungen für Abgaben), dass den Studierenden während der Schließzeit nicht die gewohnte Infrastruktur zur Verfügung steht. Die jeweiligen beschlossenen Regelungen können Sie auf der Seite der Taskforce Energie einsehen, und wir werden darüber gesondert informieren

(Präsenz-)Lehre

  • Studium und Lehre lebt vom direkten Austausch miteinander und untereinander. Dies funktioniert vor allem in Präsenzformaten sehr gut. Trotzdem wird es auch im kommenden Semester aus verschiedenen Gründen Lehrformate oder einzelne Termine geben, die nicht in Präsenz stattfinden (können).
  • Präsenzlehre soll idealerweise durch Erfahrungen aus den letzten Jahren ergänzt werden. Viele Lehrende haben mit ausgesprochen hohem Engagement in den letzten Jahren gute digitale Lehrmaterialien erstellt. Nutzen Sie diese selbstverständlich weiter! Machen Sie neue Erfahrungen in Verbindung mit Präsenzlehre, um den Studierenden im Vergleich zu rein digitalen Inhalten noch bessere Lernergebnisse und Ihnen selbst gute Lehrerfahrungen zu ermöglichen. Hybride und digital unterstützte Lehrveranstaltungen können und sollen angeboten werden. Insbesondere sollte ein Teil der Lehrveranstaltungen, die mehrfach angeboten werden (z. B. Tutorien), auch digital zur Verfügung stehen bzw. digitale Materialien für das Selbstlernen bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines digitalen oder hybriden Angebots für eine in Präsenz stattfindende Lehrveranstaltung besteht nicht. Die Entscheidung über Umfang und Organisation der hybriden oder digital unterstützten Lehranteile obliegt in den Lehrveranstaltungen den Lehrenden.
    • Als hybride Lehre gilt in diesem Zusammenhang die synchrone Teilnahme an Lehrveranstaltungen von Studierenden, die einerseits physisch vor Ort in Räumlichkeiten der TU Berlin sind – bei gleichzeitig virtueller Teilnahme von anderen Studierenden „mobil“ über ein Videokonferenztool. Für dieses Lehrformat werden in der Regel mindestens zwei Personen (z. B. ein*e Professor*in und ein*e studentische*r Beschäftigte*r) und eine entsprechende technische Ausstattung benötigt (vorhanden z. B. in den Hörsälen H 104, H 107, H 110 und EW 201 oder mobile Konferenzgeräte). Dies wird nur in einem kleineren Teil unserer etwa 2.000 Lehrveranstaltungen möglich sein. Wo es aber möglich ist, soll dieses Format gerne eingesetzt und kreativ genutzt werden.
    • Digital unterstützte Lehrveranstaltungen werden durch Bereitstellung digitaler Elemente gestaltet. Hier bietet sich das Flipped bzw. Inverted Classroom Konzept besonders an: Asynchrone Elemente (z. B. in ISIS bereitgestellte Videos, Skripte, Aufgaben, etc.) müssen von den Studierenden vorab selbständig bearbeitet werden und werden anschließend im Rahmen von Question-and-Answer-Sessions in Hörsälen, Seminarräumen und ggf. digital miteinander diskutiert.
  • An der TU Berlin gibt es keine generelleAnwesenheitspflicht. In vielen Lehrveranstaltungen wie z. B. Laborpraktika und Seminaren mit aktiver Beteiligung müssen sich die Studierenden selbstverständlich einbringen. Auch in anderen Lehr- und Prüfungsformaten ist die Anwesenheit der Studierenden erforderlich; entsprechende Regelungen finden Sie jeweils in den Modulbeschreibungen. Aufgrund der noch anhaltenden Pandemie werden einzelne Studierende und Lehrende aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Risikogruppen oder Personen mit der Verpflichtung zu Kontaktverboten) nicht an (allen) Terminen der Präsenzveranstaltungen teilnehmen können oder wollen. Im Rahmen von Nachteilsausgleichen (siehe unten) muss es Angebote für Menschen geben, die nicht an den Veranstaltungen teilnehmen können. Achten Sie aufeinander, nehmen Sie Rücksicht und unterstützen Sie sich.

Lernräume

Die Hochschulbibliotheken und PC-Pools sind geöffnet. Auch stehen weiterhin die zentral und dezentral verwalteten Lernräume zur Verfügung. Seminarräume können, sofern sie nicht für Lehrveranstaltungen genutzt werden, ebenfalls zum selbstständigen Lernen genutzt werden. Mehr Informationen zu Lernräumen.

Prüfungen

  • Für die Prüfungen des Wintersemesters ab dem 17.10.22 gibt es KEINE generelle Freiversuchsregelung mehr. Für alle Bachelorstudierenden im ersten Fachsemester gibt es Freiversuche gemäß Absatz 3 in § 70 der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPO).
  • Prüfungen können in Präsenz oder in digitalen Prüfungsformaten durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Art der Prüfungsdurchführung obliegt den Prüfenden.
  • Zu digitalen Prüfungen stehen Informationen für Lehrende und Studierende in dem ISIS-Kurs zu digitalen Prüfungen und Weiterbildungsangebote in der ZEWK und dem BZHL bereit. 
  • Die Prüfungsanmeldung und Notenerfassung für alle in QISPOS verwalteten Studiengänge (alle außer Physik und Historische Urbanistik; diese laufen über SAP/tuPORT) erfolgt weiterhin über Moses.
  • Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Referats Prüfungen.

Nachteilsausgleiche

  • Zusätzlich zur bestehenden Praxis gemäß AllgStuPO § 67 sollen folgende pandemiebedingte Konstellationen als „triftiger Grund“ im Sinne des Nachteilsausgleichs angesehen werden:
    Studierende, die
    • einer Quarantäne- oder Isolationspflicht unterliegen oder ein Kind oder pflegebedürftige Angehörige unter Quarantäne- bzw. Isolationspflicht betreuen müssen;
    • die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen aus medizinischen Gründen kein ausreichender Impfschutz besteht;
    • die auf Assistenz oder Dolmetscher*innen angewiesen sind und deren Assistenzpersonen einer behördlichen Quarantäne- oder Isolationspflicht unterliegen;
    • für die aufgrund vorgeschriebener Hygienemaßnahmen keine barrierefreien Bedingungen hergestellt werden können.
  • Ist aus den vorgenannten oder weiteren pandemiebedingten Gründen keine Teilnahme an Präsenzformaten möglich, sind von den verantwortlichen Lehrenden mit den betroffenen Studierenden angemessene Ersatzstudienleistungen zu vereinbaren. Beim Finden von Alternativen zur Studien- und Prüfungsteilhabe in Präsenz kann bei Bedarf vorrangig die Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sowie ggf. das Referat für Studium und Lehre der jeweiligen Fakultät unterstützen.
  • Soweit Präsenzprüfungen betroffen sind, an denen Studierende aus einem der oben genannten Gründe nicht teilnehmen können, obliegt es dem zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag zu gestatten, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form, an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen.
  • Alle Lehrenden, Prüfenden und Bereiche sind nachdrücklich gebeten, in Bezug auf die Anwesenheit der Studierenden in reinen Präsenzlehrveranstaltungen kulant und situationsangemessen umzugehen und pandemiebedingte Gründe im Interesse der Studierenden angemessen zu berücksichtigen.  

Weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten der TU Berlin zum Studienstart im Wintersemester finden Sie auf folgender Seite: https://www.tu.berlin/studienberatung/studienstart
Nutzen Sie die Angebote!

Digital unterstützte Lehre und digitale Prüfungen

Weitere Hinweise der ZEWK zu digital unterstützter Lehre und digitalen Prüfungen:

Mit „Emergency Remote Teaching“ haben Sie nun Erfahrung: Die kurzfristige Umstellung auf die Online-Lehre hat uns durch die Pandemie gebracht und nebenbei viele Erkenntnisse beschert, wie digital erfolgreich unterrichtet werden kann (und auch, wie nicht).
Diese Erfahrungen können uns in den nächsten Semestern einen neuen Schub Richtung nachhaltiger, moderner und guter Hochschullehre geben, wenn Sie erstellte Materialien (Videos, Podcasts usw.) und erprobte Online-Methoden weiter mit der Präsenzlehre verbinden.
Zum Start des Wintersemesters unterstützen wir Sie dabei mit folgenden Angeboten:

Aktuelles, Tipps und Anleitungen zu allen Themen rund um die digitale Lehre an der TU Berlin finden Sie außerdem im [Digitale Lehre]-Wiki der ZEWK.

Kontaktmöglichkeit

Für Rückfragen steht Christian Schröder, Vizepräsident für Studium und Lehre, Lehrkräftebildung und Weiterbildung, unter der Mailadresse vp-sl(at)tu-berlin.de und dem Betreff „WiSe22-23“ zur Verfügung.