Mit steigenden Infektionszahlen (Inzidenz) ist weiterhin damit zu rechnen, dass die Gesundheitsämter aus Kapazitätsgründen die Kontaktpersonennachverfolgung priorisieren, so dass vorrangig Situationen mit hohem Übertragungspotential und/oder mit Beteiligung von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf behandelt werden. Dies führt dazu, dass Situationen mit geringerem Übertragungsrisiko wie an der TU Berlin (z.B. Veranstaltungen mit umgesetzten Hygienekonzept und hohem Anteil an Geimpften/Genesenen) nachrangig oder auch nicht mehr von den Gesundheitsämtern behandelt werden.
Eigenverantwortlich handeln
Um Infektionsketten an der TU Berlin zu vermeiden, wird an alle ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Solidarität adressiert. Im Falle eines positiven Tests sind die Isolationsregeln für Infizierte zu beachten und für enge Kontaktpersonen entsprechende Quarantäneregeln einzuhalten, insbesondere da die Gesundheitsämter in der Regel Anordnungen nur noch nach Priorität vornehmen können.
Zur Risikobewertung im Hinblick auf „enge Kontaktpersonen“ sollen die Hinweise „Direkter Kontakt (enge Kontaktperson)“ in der Rubrik für Vorgesetzte dienen. Bis zur Klärung sollten Beschäftigteihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, sofern die ausgeübte Tätigkeit dies ermöglicht, bzw. Studierende, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, für siebenTage (nach Kontakt) nicht an Lehrveranstaltungen in Präsenz teilnehmen. Vor Wiederaufnahme der Tätigkeit in Präsenz bzw. der Teilnahme an Präsenzlehre sollte freiwillig ein Corona-Selbst- oder Schnelltest durchgeführt werden.
Laut Robert Koch-Institut sind die am häufigsten genannten Symptome beziehungsweise Manifestationen folgende:
Bei Vorliegen eines oder mehrerer o.g. Symptome werden betroffene Beschäftigte dringend gebeten, den Arbeitsplatz auf dem Campus der TU Berlin zu verlassen und einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren.
Sollte sich der Verdacht bestätigen und tatsächlich eine COVID-19-Erkrankung ärztlich festgestellt werden, informiert die*der Beschäftigte unverzüglich ihre*n Vorgesetzte*n und ihre*seine Beschäftigungsstelle.
Zur Einschätzung des Risikos möglicherweise enge Kontaktperson gewesen zu sein, können folgende Hinweise des RKI hilfreich sein. Klären Sie mit Ihrer*m Vorgesetzen ggf. mit Unterstützung durch BÄD oder SDU den jeweiligen Fall.
Für Kontaktpersonen, die nicht unter die Einstufung als enge Kontaktperson fallen und somit nicht in Quarantäne müssen, ist die Durchführung von Selbsttests in den nächsten 7 Tagen zu empfehlen.
Risikobewertung - Direkter Kontakt (enge Kontaktperson):
Relevantes Zeitintervall enger Kontaktpersonen:
Kontakt hat stattgefunden in einem Zeitraum ab 2 Tage vor Auftreten der ersten Symptome bzw. ab 2 Tage vor Probenahme-Datum des positiven Corona-Tests (bei Symptomlosen).
Informieren Sie als enge Kontaktperson Ihre*n Vorgesetzte*n oder Ihre*n Dozent*in, damit diese*r weitere Maßnahmen des Infektionsschutzmanagements einleiten können.
Bei Fragen und Hinweisen zum Impfschutz oder bei COVID-19-typischen Symptomen steht Ihnen der Betriebsärztliche Dienst (BÄD) beratend zur Verfügung.
Die von der Bundesregierung kostenfrei zur Verfügung gestellte Corona-Warn-App ist bei privaten Mobiltelefonen freiwillig. Die TU Berlin empfiehlt die aktive Verwendung dieser App. Alle Nutzer*innen eines TU-Diensthandys werden gebeten, diese Warn-App, sofern es technisch möglich ist, auf dem Diensthandy zu installieren.
Informationen zu Testmöglichkeiten für TU-Mitglieder finden Sie hier.
Stand: 14. Oktober 2022