Die folgenden Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen der TU Berlin sind von allen Personen zu beachten und umzusetzen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der TU Berlin aufhalten. Dies gilt auch für externe Personen und Unternehmen.
Sie ersetzen nicht die Eindämmungsverordnung des Landes Berlin und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie des Bundesgesundheitsministeriums, sondern konkretisieren diese für den Dienstbetrieb der TU Berlin unter Beachtung der SARS-COV2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen gelten grundsätzlich in allen Stufen des Universitätsbetriebs unter Pandemiebedingungen.
Bitte tragen Sie durch Ihr eigenes Verhalten weiterhin dazu bei, das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten und beachten Sie bitte folgende Hygiene- und Schutzregelungen.
Reduzieren Sie weiterhin die physischen Kontakte zu Kolleg*innen auf ein Minimum.
Halten Sie gegenüber anderen Personen, sofern dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Betätigung möglich ist, immer einen Mindestabstand von zwei Metern zueinander ein. Dies gilt auch für Prüfungssituationen, die Arbeit im Labor und in Werkstätten, in Büros, in Wartebereichen, auf Fluren und Wegen, in Aufzügen usw.
Vorgesetzte sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, beispielsweise durch Aufteilung der Beschäftigten in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten (Ein-Person-Büro) und/oder Festlegung eines Wechselbetriebs in Arbeitsbereichen mit mehreren Personen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
In Bereichen mit erheblichem Publikumsverkehr, beispielsweise Bibliotheken, sind in Absprache mit der Bauabteilung gegebenenfalls bauliche Schutzmaßnahmen einzurichten (z.B.Installation von Plexiglasscheiben zum Schutz).
Sollte sich in Mehrpersonenbüros eine Mehrfachbelegung nicht vermeiden lassen, so haben Vorgesetzte sicherzustellen, dass eine Mehrfachbelegung mit zwei Beschäftigten gleichzeitig nur in Büros mit mindestens 25 Quadratmeter Fläche realisiert wird. Für jeden weiteren besetzten Arbeitsplatz im Büro müssen Räume eine zusätzliche Fläche von mindestens 15 Quadratmeter pro Person aufweisen.
Überlappungszeiten sind - im Rahmen der DV Flex und unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation beispielsweise durch einen entsprechend frühen oder späten Arbeitsbeginn - möglichst kurz zu halten und in den Einsatzplänen festzuhalten.
Beschäftigte, die zu einer Risikogruppe gehören, dürfen nicht in Büros mit gleichzeitiger Mehrfachbelegung untergebracht werden. Es ist zwingend auf ausreichende, möglichst dauerhafte, mindestens regelmäßige (alle 15 Minuten) Belüftung zu achten.
Zwischen den Arbeitsplätzen ist zwingend auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten:
In Stufe 1 des Universitätsbetriebs unter Pandemiebedingungen ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auch dann, wenn der Mindestabstand erreicht wird, dringend empfohlen. Ab Stufe 2 des Universitätsbetriebs unter Pandemiebedingungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in zeitgleich mit mehreren Personen belegten Büros Pflicht.
Auf das wiederholte Durchmischen von Teams sollte verzichtet werden. Der Betriebsärztliche Dienst steht für Beratungen gern zur Verfügung. Die Personalräte und der Betriebsärztliche Dienst erhalten die Möglichkeit, die Räumlichkeiten bei Bedarf nach terminlicher Absprache zu begehen. Die Personalräte erhalten die Möglichkeit, die Einsatzpläne bei Bedarf einzusehen.
Fassen Sie beim Betreten von Gebäuden oder Räumen Türklinken, Türknäufe oder Türöffner nicht an, sondern versuchen Sie, wenn möglich, die Türen mit dem Ellenbogen oder Unterarm zu öffnen.
Waschen Sie sich regelmäßig, häufig und ausgiebig (mindestens 30 Sekunden lang) die Hände mit Seife und cremen Sie sich danach die Hände ein, um den Schutz der Haut zu gewährleisten.
Auf Weisung des Landes ist bis auf Weiteres das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtend, in denen sich mehrere Personen gleichzeitig aufhalten (z.B. Präsenzmeetings, bei Vorstellungsgesprächen, bei Beratungsgesprächen, in den Bibliotheken auch am Platz).
Die Mund-Nasen-Bedeckung ersetzt nicht die Abstandsregelungen. Die Hände sollten die Maske möglichst wenig berühren, um sie nicht zu kontaminieren.
Beachten Sie die Nies- und Hustetikette. Niesen und husten Sie in Ihre Armbeuge, auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Lüften Sie Räume regelmäßig (mindestens alle 15 Minuten) ausgiebig über Stoßlüften. Das gilt insbesondere für Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Wenn Sie sich zu einem Treffen mit mehreren Personen zusammenfinden müssen, so ist zwingend eine Teilnehmer*innenliste zu führen und von der*dem Organisator*in* vier Wochen aufzubewahren.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnehmer*innen im Falle der Notwendigkeit einer Nachverfolgung kontaktierbar sind, Sie also von jeder*m Teilnehmer*in eine (dienstliche) Telefonnummer oder (dienstliche) E-Mail-Adresse o.ä. haben. Die Listen dienen ausschließlich der einfacheren Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt im Falle einer später festgestellten Infektion.
Arbeitsbereiche sollen nicht von mehreren Personen benutzt werden. Sollte dies nicht möglich sein (beispielsweise in Werkstätten mit gemeinsam genutztem Gerät, rotierend von mehreren Personen genutzten Büros, Prüfungssituationen etc.), sind die Bereiche (Oberflächen von Tischen z.B.) und Arbeitsmittel, die von mehreren Personen genutzt werden, entsprechend zu desinfizieren.
Beispiele:
Teeküchen sind jeweils nur von einer Person gleichzeitig zu nutzen, insbesondere dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auf Hygieneregelungen ist hier besonders zu achten. Flächen sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
Vorgesetzte sind verpflichtet, die Regelungen an die Gegebenheiten ihrer Bereiche anzupassen und ihre Beschäftigten über alle Punkte zu unterweisen (eine Dokumentation ist zudem gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz erforderlich).
Alle Vorgesetzten sind verpflichtet, einen aktuellen Einsatzplan für die Ausübung der Tätigkeit auf dem Campus mit den Beschäftigten abzusprechen, zu erstellen und zu dokumentieren. Die Personalräte erhalten die Möglichkeit, die Einsatzpläne bei Bedarf einzusehen.
Da eine Desinfektion je nach Arbeitsbereich oder Prüfungssituation mehrfach am Tag notwendig sein kann und entsprechend selbstständig durchzuführen ist, werden den Beschäftigten, Prüfungsausschüssen usw. Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
Desinfektionsmittel sowie Tücher, die für das Auftragen des Desinfektionsmittels genutzt werden, sind selbstständig unter Vorlage des TU-Mitarbeiter*innen- oder TU-Studierendenausweises beim Hygienelager abzuholen.
Leere Desinfektionsmittelflaschen sind zurückzubringen.
Das Hygienelager ist montags bis freitags von 7 bis 15 Uhr besetzt. Sie finden das Hygienelager im Gebäude EW über den Haupteingang im Erdgeschoss, Raum 001b.
Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls über das Hygienelager erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der pro Person ausgegebenen Hygienematerialien beschränkt ist.
Personen mit möglicherweise auf COVID-19 hinweisenden Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz beziehungsweise bleiben zu Hause, bis der Verdacht durch eine*n Arzt*Ärztin aufgeklärt ist, und treten in Kontakt zu ihrer*ihrem Vorgesetzten, um im Homeoffice zu arbeiten. Hier ist auch jede*r Einzelne gefragt, die eigene gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um Kolleg*innen sowie andere Menschen auf dem Arbeitsweg nicht in Gefahr zu bringen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die laufend vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aktualisierten Empfehlungen und beachten Sie, dass neue Erkenntnisse sowie Entscheidungen der Berliner Senatsbehörden zu einer Anpassung der Vorgaben und Empfehlungen führen können und den vorliegenden gegenüber dann vorrangig sind.
Sollten Sie Verstöße gegen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bemerken, dann wenden Sie sich bitte an ihre*n Vorgesetzte*n. Für eine Beratung stehen den Vorgesetzten der Betriebsärztliche Dienst der TU Berlin sowie die Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz jederzeit zur Verfügung, ebenso die Personalräte.
Krisenstab der TU Berlin
Oktober 2020