Hygieneregeln der TU Berlin

Corona-Infektionsschutz im Universitätsbetrieb

Die folgenden Hygieneregeln der TU Berlin sind von allen Personen zu beachten und umzusetzen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der TU Berlin aufhalten. Dies gilt auch für externe Personen und Unternehmen.

Sie dienen dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der TU Mitglieder und Besuchenden zu schützen. Diese Hygieneregeln bilden die Basisschutzmaßnahmen zum Corona-Infektionsschutz für den Dienstbetrieb der TU Berlin auf Grundlage der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung für die TU Berlin.

Notwendige Spezifizierungen aufgrund von bereichsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen sind von den Führungskräften festzulegen.

Folgende Regeln sind zu beachten

Persönliche Mitwirkung

Bitte tragen Sie durch Ihr eigenes Verhalten weiterhin dazu bei, das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten und beachten Sie bitte folgende Hygiene- und Schutzregelungen. Die Kombination von diesen Schutz- und Hygienemaßnahmen reduziert deutlich das Infektionsrisiko.

Abstand halten

Halten Sie gegenüber anderen Personen, sofern dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Betätigung möglich ist, immer einen Abstand. Dies gilt auch für Prüfungssituationen, die Arbeit im Labor und in Werkstätten, in Büros, in Wartebereichen, auf Fluren und Wegen, in Aufzügen usw.

In Bereichen mit erheblichem Publikumsverkehr, beispielsweise Bibliotheken, sollten die bewährten Einbahnstraßensysteme möglichst beibehalten werden.

Mehrfachbelegung von Büros und Arbeitsräumen

Eine Mehrfachbelegung von Büros und Arbeitsräumen ist möglich. Ordnen Sie das Mobiliar möglichst so an, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Überlappungszeiten können – bzw. im Rahmen der DV Flex oder durch mobiles Arbeiten und unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation – beispielsweise durch einen entsprechend frühen oder späten Arbeitsbeginn gering gehalten werden. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Team. Die*der Vorgesetzte entscheidet. Es ist zwingend auf ausreichende, möglichst dauerhafte, mindestens regelmäßige (alle 15 Minuten, Stoßlüftung) Belüftung zu achten.

Für Beschäftigte, die zu einer Risikogruppe gehören, kann die Beratung des Betriebsärztlichen Dienstes (BÄD) zur Bewertung gegebenenfalls notwendiger spezieller Schutzmaßnahmen eingeholt werden.

Der Betriebsärztliche Dienst (BÄD) steht für Beratungen gern zur Verfügung. Die Personalräte und der Betriebsärztliche Dienst erhalten die Möglichkeit, die Räumlichkeiten bei Bedarf nach terminlicher Absprache zu begehen.

 

Dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der TU Berlin

Das Tragen einer Maske ist eine hochwirksame Maßnahme zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Deshalb empfiehlt die TU Berlin weiterhin das Tragen von mindestens einer medizinischen Maske (besser FFP2-Maske) in ihren Gebäuden.

 

Wichtige Hinweise zum richtigen Tragen von Masken und zur Beschaffung

Öffnen von Türen

Fassen Sie beim Betreten von Gebäuden oder Räumen Türklinken, Türknäufe oder Türöffner nicht an, sondern versuchen Sie, wenn möglich, die Türen mit dem Ellenbogen oder Unterarm zu öffnen. 

Händepflege

Waschen Sie sich regelmäßig, häufig und ausgiebig (mindestens 30 Sekunden lang) die Hände mit Seife und cremen Sie sich danach die Hände ein, um den Schutz der Haut zu gewährleisten.

Nies- und Hustetikette

Beachten Sie die Nies- und Hustetikette. Niesen und husten Sie in Ihre Armbeuge, auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Lüften

Lüften Sie Räume regelmäßig (mindestens alle 15 Minuten) ausgiebig über Stoßlüften. Das gilt insbesondere für Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Die Benennung eines Lüftungsscouts zum Öffnen der Fenster in Räumen mit vielen Nutzer*innen (zu Besprechungen, Sitzungen, Seminaren z.B.) wird als weitere Präventionsmaßnahme empfohlen.

Verhalten bei Krankheitszeichen

Wenn Sie Krankheitszeichen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit oder allgemeine Schwäche haben, kann dies auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen. Auch wenn Ihnen nicht bekannt ist, dass Sie Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, können Sie sich unwissentlich angesteckt haben. Denn eine infizierte Person kann das Coronavirus schon Tage vor Krankheitsbeginn übertragen oder auch gar keine Krankheitszeichen entwickeln.

Bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können, sollten Sie wichtige Verhaltensregeln beachten:

  • Bleiben Sie zu Hause und schränken Sie Ihre direkten Kontakte ein. Beachten Sie die AHA+L-Regel!
  • Lassen Sie sich telefonisch beraten: Rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Diese Kontaktstellen informieren über das weitere Vorgehen. Falls Sie einer Risikogruppe angehören, weisen Sie darauf hin. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die Notfallnummer 112 anrufen. Um sich und andere zu schützen, sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen.

Unterweisung

Vorgesetzte sind verpflichtet, die Regelungen an die Gegebenheiten ihrer Bereiche anzupassen, d.h. notwendige Schutzmaßnahmen in ihren einrichtungsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen festzulegen, zu dokumentieren und ihre Beschäftigten über alle Punkte zu unterweisen (eine Dokumentation ist zudem gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz erforderlich). Entsprechendes gilt für Lehrende insbesondere von Praxisformaten. Das heißt die Studierenden sind nachweislich zu unterweisen.

Hygienematerial

Desinfektionsmittel sowie Tücher, die für das Auftragen des Desinfektionsmittels genutzt werden, sind selbstständig unter Vorlage des TU-Mitarbeiter*innen- oder TU-Studierendenausweises beim Hygienelager abzuholen. Leere Desinfektionsmittelflaschen sind zurückzubringen.

Hinweise zum Gebrauch von Desinfektionsmitteln

Das Hygienelager ist montags bis freitags von 7 bis 15 Uhr besetzt. Sie finden das Hygienelager im Gebäude EW über den Haupteingang im Erdgeschoss, Raum 001b.

Alle anderen Hygienematerialien, insbesondere auch FFP2-Masken, sind über den Direktabruf des Landesverwaltungsamtes selbstständig anzufordern. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zentralen Beschaffung, dort unter „Erste Hilfe“ – Verbandmaterial und -kästen.

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie zusätzlich die laufend vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aktualisierten Empfehlungen, und beachten Sie, dass neue Erkenntnisse sowie Entscheidungen der Berliner Senatsbehörden zu einer Anpassung der Vorgaben und Empfehlungen führen können und den vorliegenden gegenüber dann vorrangig sind.

Sollten Sie Verstöße gegen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bemerken, dann wenden Sie sich bitte an ihre*n Vorgesetzte*n. Für eine Beratung stehen den Vorgesetzten der Betriebsärztliche Dienst (BÄD) der TU Berlin sowie die Stabsstelle Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz (SDU) jederzeit zur Verfügung, ebenso die Personalräte.

Krisenstab der TU Berlin
30. Mai 2022