
Im Zusammenhang mit der weltweiten Coronavirus-Pandemie gibt es zahlreiche neue Regelungen und aktuelle Informationen für Angehörige der Universität. Auf dieser Webseite informiert der Krisenstab der TU Berlin kontiniuerlich über die aktuellsten Entwicklungen. Sie wird fortlaufend aktualisiert.
Damit der Hochschulstandort Berlin auf ein sich veränderndes Infektionsgeschehen in der Stadt zügig und angemessen reagieren kann, hat die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung in Abstimmung mit der Berliner Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP) den Berliner Stufenplan für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen entwickelt.
Auf dessen Basis hat der Krisenstab der TU Berlin universitätsspezifische Details zur Umsetzung und konkrete Maßnahmen definiert, welche im Folgenden dargestellt werden.
Der Stufenplan der TU Berlin tritt ab dem 19. Oktober 2020 mit Dienstbeginn in Kraft. Der Plan sieht drei Stufen innerhalb des Universitätsbetriebs unter Pandemiebedingungen vor.
Seit dem 19. Oktober 2020 befinden wir uns bis auf Weiteres in Stufe 2.
Wichtig: Für alle Stufen gelten die Hygieneregeln der TU Berlin. Auf Weisung des Landes gilt bis auf Weiteres, dass in allen geschlossenen Räumlichkeiten, in denen sich mehrere Personen gleichzeitig aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt. Dies gilt bspw. für Lehrveranstaltungen, Prüfungen, mehrfach belegte Büros, Bibliotheken auch am Platz ebenso wie für alle dienstlichen Meetings, Gremiensitzungen usw.
Mitglieder des Krisenstabs:
Krisenstab der TU Berlin