
Zur Bekämpfung der weltweiten Coronavirus-Pandemie gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen und aktuelle Informationen für Angestellte und Student*innen der TU Berlin. Auf dessen Basis hat der Krisenstab der TU Berlin universitätsspezifische Details zur Umsetzung und konkrete Maßnahmen definiert.
Diese werden im Folgenden dargestellt und fortlaufend aktualisiert. Bitte informieren Sie sich kontinuierlich.
Im Hinblick auf das Präsenzsemester 2022 und um einen sicheren Arbeitsbetrieb auf dem Campus ab dem 01. April 2022 auch weiterhin zu gewährleisten, gelten ab diesem Tag an der TU Berlin folgende Regeln:
Das Tragen einer Maske ist eine hochwirksame Maßnahme zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Deshalb hält die TU Berlin an einer Pflicht zum Tragen von mindestens einer medizinische Maske (besser FFP2-Maske) in ihren Gebäuden fest. Wenn am Platz ein Mindestabstand von min. 1,5 Metern eingehalten werden kann, kann auf die Maske verzichtet werden. Für die Zentralbibliothek gilt ab 19. April 2022 die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Details entnehmen Sie bitte den Hygieneregeln.
Beschäftigte können Masken und andere Hygieneartikel übergangsweise weiterhin im Materiallager abholen oder über den Direktabruf des Landesverwaltungsamtes durch die Bereiche selbstständig angefordert werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Zentralen Beschaffung.
Diese Hygieneregeln bilden die Basisschutzmaßnahmen zum Corona-Infektionsschutz für den Dienstbetrieb der TU Berlin auf Grundlage der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung für die TU Berlin. Diese sind im Hinblick auf die nun geltenden Regeln erneut überarbeitet worden. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen (insbesondere die Regeln zur Mehrfachbelegung von Büros).
Keine 3G-Regel mehr
Die 3G-Nachweispflicht für Beschäftigte entfällt ersatzlos. Damit entfallen auch sämtliche Kontroll- und Dokumentationspflichten durch den*die Vorgesetzten. Die bisher geführten Listen sind datenschutzkonform zu vernichten.
Gleichzeitig entfällt auch die 3G-Regel in der Präsenzlehre. (Lehrbezogene) Veranstaltungen oder Räumlichkeiten wie PC-Pools, Bibliothek, Lernräume, Foyers können damit wieder ohne weitere Zugangsvoraussetzungen genutzt werden. Bitte beachten Sie jedoch die Maskenpflicht in den Gebäuden der TU Berlin (s.o.).
Keine Ausgabe von Impfstickern an Studierende
Wegen dem Wegfall der 3G-Regelung in der Präsenzlehre findet ab dem 04.04.2022 auch keine Ausgabe von Impfstickern statt. Sollte Berlin zu einem Hotspot erklärt werden, ist ein schnell umsetzbares Konzept für die Neuvergabe von Impfstickern vorhanden. Die Impfsticker aus dem Wintersemester 2021/2022 werden vermutlich wiederverwendet werden können. Bitte nicht entfernen!
Anwesenheitsdokumentation entfällt
Das Führen von Teilnehmerlisten bei Treffen mit mehreren Personen ist nicht mehr nötig. Die bisher geführten Listen müssen datenschutzkonform vernichtet werden.
Beendigung der Meldungen an die Coronafall-Mail
Die Pflicht zum Melden eines positiven COVID-19-Tests an die zentrale E-Mail-Adresse entfällt. Bitte melden Sie sich im Rahmen des Infektionskettenmanagement aber weiterhin umgehen bei Ihre*m Vorgesetzte*n.
Am 18. April 2022 läuft die aktuelle Homeoffice-Regelung der TU Berlin aus. Ab dem 19. April 2022 finden die Dienstvereinbarungen zum Mobilen Arbeiten und zur Telearbeit Anwendung. Dazu wird das TU-Präsidium rechtzeitig weitere Hinweise bereitstellen. Nähere Informationen finden Sie schon jetzt auf der Webseite "Mobiles Arbeiten".
Die aktualisierten Regeln entnehmen Sie bitte dieser Webseite.
Mitglieder des Krisenstabs:
Krisenstab der TU Berlin