Abbildung Coronavirus © Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAM

Informationen zum Coronavirus für Angehörige der TU Berlin

Universitätsbetrieb unter Pandemiebedingungen

Zur Bekämpfung der weltweiten Coronavirus-Pandemie gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen und aktuelle Informationen für Angestellte und Student*innen der TU Berlin. Auf dessen Basis hat die Universitätsleitung der TU Berlin universitätsspezifische Details zur Umsetzung und konkrete Maßnahmen definiert.

Diese werden im Folgenden dargestellt und fortlaufend aktualisiert. Bitte informieren Sie sich kontinuierlich.

Welche Regelungen gelten zurzeit an der TU Berlin?

Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 26. Mai 2022 tritt eine weitere Lockerung in Kraft. Die Entspannung im Umgang mit und im Kampf gegen Corona ist in diesem Frühjahr weiter deutlich spürbar – die Pandemie ist aber auch leider noch nicht vorbei. Im Rahmen einer gemeinsamen Presseerklärung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) ist hierzu Stellung genommen worden. Ab 26. Mai 2022 gelten an der TU Berlin folgende Regeln:

Dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in den Gebäuden der TU Berlin

Das Tragen einer Maske ist eine hochwirksame Maßnahme zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Deshalb empfiehlt die TU Berlin weiterhin das Tragen von mindestens einer medizinischen Maske (besser FFP2-Maske) in ihren Gebäuden.

Masken und andere Hygieneartikel können über den Direktabruf des Landesverwaltungsamtes durch die Bereiche selbstständig angefordert werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Zentralen Beschaffung.

 

Überarbeitete Hygieneregeln

Diese Hygieneregeln bilden die Basisschutzmaßnahmen zum Corona-Infektionsschutz für den Dienstbetrieb der TU Berlin auf Grundlage der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung für die TU Berlin. Diese sind im Hinblick auf die nun geltenden Regeln erneut überarbeitet worden. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und anzuwenden.

Corona-Krisenstab wird aufgelöst

Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beendet auch der Krisenstab seine Arbeit. Er wurde vom Präsidium am Anfang der Pandemie eingesetzt und hat in mehr als 100 Sitzungen wichtige Entscheidungen mit dem Ziel getroffen, die TU Berlin nicht zu einem Hot Spot für das Virus werden zu lassen. Dies ist auch gelungen. Das Präsidium dankt den Mitgliedern und den beratenden Personen für ihre Arbeit.

Das Präsidium bewertet das Pandemiegeschehen weiterhin und prüft in regelmäßigen Abständen, ob die gemeinsam vereinbarten Grundsätze aufgrund der aktuellen Situation Änderungen bedürfen.

Wissenschaftliche Veranstaltungen und Events

Die aktualisierten Regeln entnehmen Sie bitte dieser Webseite.

Hochschulangehörige und Studierende werden darüber hinaus nachdrücklich gebeten:

  • die Hygieneregeln stets anzuwenden,
  • bei Erkältungssymptomen nicht auf dem Campus zu erscheinen,
  • sich regelmäßig zu testen (dies gilt auch für die Geimpften und Genesenen),
  • unmittelbare Kontakte zu vermindern.
Icon Impfung Coronavirus © Janine Rülicke

Impfung gegen das Coronavirus

Beschäftigte und Student*innen der TU Berlin können sich in einer Berliner Praxis gegen das Coronavirus impfen lassen.

Icon Infektionskettenmanagement © Janine Rülicke

Infektionskettenmanagement

Das Infektionskettenmanagement soll Transparenz geben in Meldeabläufen bei dem Vorliegen eines positiven Corona-Tests und gleichzeitigem Kontakt mit TU-Beschäftigten beziehungsweise Student*innen. Es werden mehrere Szenarien aufgeführt, die helfen sollen, schnell und richtig zu agieren.

Icon Person mit Mund-Nasen-Schutz © Janine Rülicke

Hygieneregeln

Die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen der TU Berlin sind von allen Personen zu beachten und umzusetzen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der TU Berlin aufhalten. Dies gilt auch für externe Personen und Unternehmen.