I A - Studierendensekretariat

Bescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung

Sollten Sie noch Zugriff auf Ihren TUB-Account (tuPORT) haben, können Sie Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung erneut selbst über tuPORT ausdrucken. Diese Bescheinigung wird von der Rentenversicherung als Nachweis akzeptiert. tuPORT steht Ihnen bis 6 Monate nach erfolgter Exmatrikulation zur Verfügung.

Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf tuPORT haben, erhalten Sie beim Studierendensekretariat der TU Berlin eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über die Zeiten des Hochschulbesuchs.

Hierfür reichen Sie bitte das entsprechende Antragsformular unterschrieben beim Servicebereich Bachelor bzw. beim Servicebereich Master des Studierendensekretariats ein.

Bitte beachten Sie, dass es auf Grund erhöhter Anfragen aktuell zu Verzögerungen im Bearbeitungsprozess kommt. Wir bitten Sie, von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für die Antragstellung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:

Antragstellung per E-Mail (Ihre E-Mail soll mindestens folgende Angaben und Anhänge enthalten):

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Personalausweis/Pass (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis als Kopie kennzeichnen. Sie können alle Daten schwärzen, außer Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum.)

 

Antragstellung per Post an den Servicebereich Bachelor (inkl. Diplom und Magister) oder Master (inkl. Promotion):

Senden Sie uns bitte das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben in Papierform per Post zu. Die Anschrift der Servicebereiche können Sie dem Antrag entnehmen.

 

Sollten Sie den Antrag per Post gestellt haben, reichen Sie diesen bitte nicht zusätzlich per E-Mail ein.

Hinweis:
Haben Sie einen Antrag auf Halbwaisenrente oder Waisenrente, der von der TU Berlin ausgefüllt werden muss? Dann klicken Sie bitte hier.