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Informationen zur Energiepreispauschale für Studierende

Am 21.12.2022 ist das sogenannte Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben unter anderem Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro (Energiepreispauschale - www.einmalzahlung200.de/). 

Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie am 1. Dezember 2022 

  • an einer Hochschule eingeschrieben waren und 
  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.

Studierende der TU Berlin, die sich im Auslandssemester befanden, sind antragsberechtig und ebenso Austauschstudierende, die im Wintersemester 2022/2023 hier studiert haben. Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.

Studierende eines Studienkollegs sind NICHT antragsberechtigt. 

Antragsberechtigte erhalten am 15.03.2023 eine Mail mit den entsprechenden Informationen zur Beantragung der Energiepreispauschale.

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Antragsprozess NICHT an den Studieninfoservice der TU Berlin – wir können Ihnen leider keine Fragen rund um Ihren Antrag beantworten.