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Antrag für Energiepreispauschale nur noch bis 30. September 2023 möglich

Liebe Studierende,

aufgrund der hohen Anzahl der Studierenden, die bereits erfolgreich einen Antrag auf die Energiepreispauschale gestellt haben, besteht nur noch bis 30. September die Möglichkeit, diese zu beantragen.

Wer bekommt die Einmalzahlung?

Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind und ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Die Website

www.einmalzahlung200.de informiert über alle Fragen rund um die Auszahlung. Zudem gibt es auch eine Info-Hotline, bei der ganz individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist zu erreichen unter der Telefonnummer0800 2623 003, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Studierendensekretariat