I A - Studierendensekretariat

Checkliste zur Immatrikulation

Nachfolgend finden Sie eine nach Abschlüssen getrennte Übersicht der hochzuladenden Unterlagen für die Immatrikulation. Anhand dieser Übersicht können Sie sich bereits im Vorfeld orientieren und auf den Immatrikulationsprozess vorbereiten.

Die Einreichung der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erfolgt über Ihren persönlichen TUB-Account (tuPORT). Für den Zugang zu diesem Portal erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine E-Mail. Wenn der Immatrikulationsprozess für Sie beginnt, finden Sie in tuPORT folgende Apps:

  • "Zahlungsübersicht"
    Die Höhe des zu zahlenden Semesterbetrages, der Verwendungszweck und die Bankverbindung der TU Berlin sind der App „Zahlungsübersicht“ zu entnehmen. WICHTIG: Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt. Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
     
  • "Immatrikulation und Rückmeldung"
    Dieser App sind die von Ihnen zur Immatrikulation hochzuladenden Unterlagen zu entnehmen. Der Upload der einzelnen Unterlagen erfolgt direkt über diese App und muss frist- und formgerecht in tuPORT erfolgen, andere Wege der Einreichung sind nicht zulässig. 


So helfen Sie uns, Ihre Dokumente schneller zu prüfen:
Bitte halten Sie die nachfolgend aufgeführte Form für die Uploads in tuPORT ein. Abweichungen hiervon führen zum Abweisen von Dokumenten und verlängern die Bearbeitungszeit erheblich.

  • Scanner bzw. kostenlose Scan-Apps: Für eine hochwertige Qualität der hochzuladenden Unterlagen verwenden Sie ausschließlich Scanner bzw. kostenlose Scan-Apps für Android bzw. iPhone (z.B. CamScanner, Adobe Scan, Scanbot usw.).
  • VOR dem Scan: Dokument glätten.
  • Mehrseitige Dokumente: Mehrseitige Dokumente, wie z.B. die Hochschulzugangsberechtigung, sind in der richtigen Seiten-Reihenfolge und im Hochformat (DIN A4) in eine PDF-Datei zu konvertieren.
  • Formulare unterschreiben: Formulare sind händisch oder über die Freihand-Funktion in PDF-Readern zu unterschreiben. Digitale Signaturen werden nicht akzeptiert.
  • Datenverluste vermeiden: Um nach dem Ausfüllen und Unterschreiben eines interaktiven Formulars Datenverluste zu vermeiden, drucken Sie vor dem Upload in tuPORT den Antrag erneut als PDF-Datei (unveränderlich) und speichern Sie ihn anschließend lokal auf Ihrem Endgerät ab.
  • NACH dem Scan: Dokument auf Qualität und Ausrichtung prüfen und ggf. drehen damit es nach dem Upload in tuPORT auch richtig herum angezeigt wird.
  • PDF-Format (andere Format werden nicht akzeptiert).
  • Max. 4 MB pro Datei.
  • Max. 40 Zeichen für den Dateinamen (keine Umlaute, keine Sonderzeichen).
  • Eine PDF-Datei pro hochzuladendes Dokument.

Bitte beachten Sie, dass die TU Berlin es sich vorbehält, stichprobenartig oder in begründeten Zweifelsfällen die Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien Ihrer hochgeladenen Dokumente zu verlangen.

Hinweis zum Datenschutz: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.tu.berlin/go194788/

Hinweis: Minderjährige Studierende sowie Studienbewerber und Studienbewerberinnen sind in allen das Studium an der jeweiligen Hochschule betreffenden Angelegenheiten selbständig handlungsfähig, soweit sie das 16. Lebensjahr vollendet haben (Berliner Hochschulgesetz §9 (4)).

Checkliste für die Aufnahme in das Studienkolleg und Propädeutikum

Studienkolleg und Propädeutikum

  1. Antrag auf Aufnahme in das Studienkolleg und Propädeutikum: vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
  2. Gültiges Personaldokument: z.B. Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
  3. Zahlung der Semesterbeträge
    • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
    • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.

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Zusätzlich:

Sofern "APS / Nachzertifizierung" nicht erfüllt:

  • Studieninteressierte mit einem APS-Zertifikat, einer APS-Bescheinigung oder einer Nachzertifizierung müssen zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen:

    Technische Universität Berlin
    Servicebereich Bachelor International - IA 2
    Straße des 17. Juni 135
    10623 Berlin
     
  • Achtung: In bestimmten Fällen müssen Sie das APS-Zertifikat im Original in Papierform schon zum Aufnahmetest mitbringen! Nähere Informationen zur APS finden Sie hier.

Checkliste zur Immatrikulation für Bachelor, Staatsexamen und Orientierungsstudium Physik MINTgrün

Studieninteressierte mit deutschen Bildungsnachweisen

      1. Antrag auf Immatrikulation:

        -  ohne NC (zulassungsfreie Studiengänge und Orientierungsstudium Physik MINTgrün): Bewerbende für zulassungsfreie Studiengänge müssen die Online-Registrierung durchführen, um am Ende des Registrierungsprozesses den generierten Antrag auf Immatrikulation direkt auszudrucken, fertig auszufüllen, zu unterschreiben und anschließend in tuPORT hochzuladen. Weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.

        oder:

        -  mit NC (zulassungsbeschränkte Studiengänge): Bewerbende mit einem Zulassungsbescheid von Hochschulstart oder der TU Berlin füllen diesen Antrag auf Immatrikulation vollständig aus, unterschreiben ihn und laden ihn in tuPORT hoch.
        ACHTUNG: Vorübergehend ist dieses Formular aus technischen Gründen nicht online ausfüllbar - wir bitten um Verständnis. Bitte füllen Sie das Formular handschriftlich aus und laden es unterschrieben, gescannt als PDF in tuPORT hoch.
         
      2. Zulassungsbescheid, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und dafür eine Zulassung erhalten haben.
         
      3. Gültiges Personaldokument
        Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
        • z.B. Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
        • Im Falle der Zulassung innerhalb der Minderjährigenquote (Rangliste 24): z.B. Personalausweis (Vor- und Rückseite) mit Wohnsitzangaben oder Pass (Seite mit den persönlichen Daten) in Kombination mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als zwei Monate)
           
      4. Hochschulzugangsberechtigung
        (Hinweis für Beruflich Qualifizierte: Haben Sie gemäß §11 BerlHG eine Zulassung zum Studium erhalten, laden Sie als Hochschulzugangsberechtigung den Zulassungsbescheid der TU Berlin hoch.)
         
      5. Krankenversicherungsnachweis
         
      6. Zahlung der Semesterbeträge
        • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
        • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
        • Wenn Sie sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben möchten und in Ihrem tuPORT zur Zahlung des Semesterbetrags aufgefordert werden, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist per E-Mail mit dem Servicebereich Bachelor in Verbindung.

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      Zusätzlich:

      Sofern Sie bei der Bewerbung die Ableistung eines Dienstes angegeben haben:

      • Bescheinigung des Dienstes mit Nachweis des Zeitraums.

      Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:

      • Bitte informieren Sie sich, welches Zweitfach mit Ihrem Kernfach kombiniert werden kann. Dann füllen Sie den Antrag auf Zuweisung eines Zweitfachs aus und laden ihn hoch. Nach erfolgter Zuweisung des Zweitfachs und der Immatrikulation an der TU Berlin müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule, an der Ihnen das Zweitfach zugeteilt wurde, immatrikulieren (FU Berlin oder HU Berlin). Die Zuteilung der Zweitfächer sowie die Immatrikulation an der TU Berlin erfolgt erst nach dem 31. August eines Jahres für ein Wintersemester und nach dem 28. Februar eines Jahres für ein Sommersemester.

      Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

      • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.
      • Eine aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester wird nur für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) akzeptiert ODER für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), sofern Sie nachweisen, dass der bisherige Studiengang keine Zulassungsbeschränkung/keinen NC hat.
      • Eine Exmatrikulationsbescheinigung der TU Berlin muss nicht hochgeladen werden.
      • Handelt es sich bei der TU Berlin NICHT um Ihre Ersthochschule und Sie möchten sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation bei uns einschreiben, dann laden Sie bitte eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule in Berlin oder Brandenburg hoch, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

      Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:

      • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen.

        Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

        Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

      Sofern Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen:

      "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)".  Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung über die Fachsemestereinstufung vorlegen.

      Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

      Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

      Die Immatrikulation kann nur erfolgen, sofern die Aufnahme des Studiums in höheren Fachsemestern zum beantragten Winter- bzw. Sommersemester zulässig ist und Sie ggf. eine Zulassung erhalten haben. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Studienangebot der TU Berlin.

      Hinweis zur Wiedereinschreibung an der TU Berlin:

      Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:

      • Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum 1. Fachsemester, ist eine Immatrikulation nur mit einer Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester möglich. Die Fachsemestereinstufung müssen Sie erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation ausgeschlossen und die Zulassung wird unwirksam.
      • Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum höheren Fachsemester, müssen Sie die Fachsemestereinstufung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

      Sofern Sie bereits ein Studium (oder mehrere Studiengänge) an einer Hochschule in Deutschland, in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben:

      • Zeugnisse über alle erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, Magister), zusammengefasst zu einer PDF Datei

      Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen

      1. Antrag auf Immatrikulation: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
      2. Gültiges Personaldokument: z.B. Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
        Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
      3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse
      4. Zahlung der Semesterbeträge
        • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
        • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
        • Wenn Sie sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben möchten und in Ihrem tuPORT zur Zahlung des Semesterbetrags aufgefordert werden, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist per E-Mail mit dem Servicebereich Bachelor in Verbindung.

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        Zusätzlich:

          Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

          • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.
          • Eine aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester wird nur für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) akzeptiert ODER für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), sofern Sie nachweisen, dass der bisherige Studiengang keine Zulassungsbeschränkung/keinen NC hat.
          • Eine Exmatrikulationsbescheinigung der TU Berlin muss nicht hochgeladen werden.
          • Handelt es sich bei der TU Berlin NICHT um Ihre Ersthochschule und Sie möchten sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation bei uns einschreiben, dann laden Sie bitte eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule in Berlin oder Brandenburg hoch, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

          Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:

          • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen.

            Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

            Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

          Sofern "APS / Nachzertifizierung" nicht erfüllt:

          • Studieninteressierte mit einem APS-Zertifikat, einer APS-Bescheinigung oder einer Nachzertifizierung müssen zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen:

            Technische Universität Berlin
            Servicebereich Bachelor International - IA 2
            Straße des 17. Juni 135
            10623 Berlin

          Wiedereinschreibung an der TU Berlin:

          • Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich zum 1. Fachsemester für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung über uni-assist beworben haben, dann müssen Sie den "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)", inklusive Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester, in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation ausgeschlossen und die Zulassung wird unwirksam.

          Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:

          • Bitte informieren Sie sich, welches Zweitfach mit Ihrem Kernfach kombiniert werden kann. Dann füllen Sie den Antrag auf Zuweisung eines Zweitfachs aus und laden ihn hoch. Nach erfolgter Zuweisung des Zweitfachs und der Immatrikulation an der TU Berlin müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule, an der Ihnen das Zweitfach zugeteilt wurde, immatrikulieren (FU Berlin oder HU Berlin). Die Zuteilung der Zweitfächer sowie die Immatrikulation an der TU Berlin erfolgt erst nach dem 31. August eines Jahres für ein Wintersemester und nach dem 28. Februar eines Jahres für ein Sommersemester.

              Sofern Sie bei der Bewerbung die Ableistung eines Dienstes angegeben haben:

              • Bescheinigung des Dienstes mit Nachweis des Zeitraums.

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              Zusätzlich, wenn Sie eine Zulassung OHNE Bewerbung über uni-assist erhalten haben:

              1. Nachweis über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung für den aktuell beantragten Studiengang
                (Alle ausländischen Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung hochgeladen werden.)
              2. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse  auf dem erforderlichen Niveau

              Mehrfachimmatrikulation: Zweitfach Arbeitslehre an der TU Berlin (Bachelor Lehramt)

              Sie wurden an der UdK oder an der HU Berlin im Kernfach eines Bachelorstudienganges mit Lehramtsoption immatrikuliert und haben eine Zuweisung für das Zweitfach Arbeitslehre an der TU Berlin erhalten? Dann müssen Sie sich für das Zweitfach Arbeitslehre im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben:

              1. Bitte füllen Sie die Online-Registrierung 1 der TU Berlin VOLLSTÄNDIG aus.
                ACHTUNG: Wählen Sie im Punkt 9 unter "Art der Registrierung" die "Mehrfachimmatrikulation" aus. Beantworten Sie im Punkt 12 ("Mehrfachimmatrikulation") bitte alle Fragen zu Ihrer Ersthochschule: Name der Hochschule (UdK oder HU Berlin), Angestrebter Abschluss, Studienform und Studienfach.
              2. Sie erhalten eine E-Mail mit den Login-Daten zu Ihrem persönlichen TUB-Account (tuPORT).
              3. Laden Sie bitte folgende Unterlagen in Ihrem tuPORT hoch:
              • Antrag auf Immatrikulation
              • Nachweis über die Zuweisung des Zweitfaches an der TU Berlin, z.B. Zulassungsbescheid der UdK bzw. der HU Berlin
              • Studienbescheinigung der UdK bzw. der HU Berlin, die mindestens folgende Angaben enthält: Kernfach, Zweitfach Arbeitslehre, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester
              • Gültiges Personaldokument: z.B. Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass (die Seite mit den persönlichen Daten)
                Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
              • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
                (Achtung: Ausländische Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung hochladen.)
              • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau, wenn Sie ausländische Bildungsnachweise erworben haben

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              Zusätzlich:

              Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:

              • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen.

                Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

                Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

              Mehrfachimmatrikulation: Medieninformatik/Bachelor (Ersthochschule FU Berlin)

              Sie wurden als Haupthörer*in im Studiengang Medieninformatik/Bachelor an der FU Berlin immatrikuliert? Dann müssen Sie sich an der TU Berlin für den gleichen Studiengang im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation einschreiben:

              1. Bitte füllen Sie die Online-Registrierung 1 der TU Berlin VOLLSTÄNDIG aus.
                ACHTUNG: Wählen Sie im Punkt 9 unter "Art der Registrierung" die "Mehrfachimmatrikulation" aus. Beantworten Sie im Punkt 12 ("Mehrfachimmatrikulation") bitte alle Fragen zu Ihrer Ersthochschule: Name der Hochschule (FU Berlin), Angestrebter Abschluss, Studienform und Studienfach.
              2. Sie erhalten eine E-Mail mit den Login-Daten zu Ihrem persönlichen TUB-Account (tuPORT).
              3. Laden Sie bitte folgende Unterlagen in Ihrem tuPORT hoch:
              • Antrag auf Immatrikulation
              • Studienbescheinigung der FU Berlin, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang Medieninformatik/Bachelor, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester
              • Gültiges Personaldokument: z.B. Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass (die Seite mit den persönlichen Daten)
                Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
              • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
                (Achtung: Ausländische Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung hochladen.)
              • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau, wenn Sie ausländische Bildungsnachweise erworben haben

              -----------------------

              Zusätzlich:

              Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:

              • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen.

                Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

                Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

              Beruflich Qualifizierte (Studieren ohne Abitur)

              1. Antrag auf Immatrikulation: vollständig ausgefüllt und unterschrieben
                Hinweis: Aus technischen Gründen ist der Antrag vorübergehend nicht online ausfüllbar - wir bitten um Verständnis. Bitte füllen Sie den Antrag handschriftlich aus und laden sie ihn unterschrieben, gescannt als PDF in tuPORT hoch.
              2. Gültiges Personaldokument
                Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
                • z.B. Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
              3. Hochschulzugangsberechtigung
                • Sie haben gemäß §11 BerlHG eine Zulassung zum Studium erhalten und laden als Hochschulzugangsberechtigung nur den Zulassungsbescheid der TU Berlin hoch.
              4. Krankenversicherungsnachweis
              5. Zahlung der Semesterbeträge:
                • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
                • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
                • Wenn Sie sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben möchten und in Ihrem tuPORT zur Zahlung des Semesterbetrags aufgefordert werden, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Immatrikulationsfrist per E-Mail mit dem Servicebereich Bachelor in Verbindung.

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              Zusätzlich:

              Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:

              • Bitte informieren Sie sich, welches Zweitfach mit Ihrem Kernfach kombiniert werden kann. Dann füllen Sie den Antrag auf Zuweisung eines Zweitfachs aus und laden ihn hoch. Nach erfolgter Zuweisung des Zweitfachs und der Immatrikulation an der TU Berlin müssen Sie sich zusätzlich an der Hochschule, an der Ihnen das Zweitfach zugeteilt wurde, immatrikulieren (FU Berlin oder HU Berlin). Die Zuteilung der Zweitfächer sowie die Immatrikulation an der TU Berlin erfolgt erst nach dem 31. August eines Jahres für ein Wintersemester und nach dem 28. Februar eines Jahres für ein Sommersemester.

              Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:

              • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.
              • Eine aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester wird nur für die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) akzeptiert ODER für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), sofern Sie nachweisen, dass der bisherige Studiengang keine Zulassungsbeschränkung/keinen NC hat.
              • Eine Exmatrikulationsbescheinigung der TU Berlin muss nicht hochgeladen werden.
              • Handelt es sich bei der TU Berlin NICHT um Ihre Ersthochschule und Sie möchten sich im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation bei uns einschreiben, dann laden Sie bitte eine das entsprechende Semester betreffende Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule in Berlin oder Brandenburg hoch, die mindestens folgende Angaben enthält: Studiengang, Abschlussziel, Anzahl der Fachsemester, Hochschulsemester und Urlaubssemester.

              Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:

              • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt, vorlegen.

                Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

                Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Entscheidung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

              Sofern Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen:

              • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung über die Fachsemestereinstufung vorlegen.

                Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.

                Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.

                Die Immatrikulation kann nur erfolgen, sofern die Aufnahme des Studiums in höheren Fachsemestern zum beantragten Winter- bzw. Sommersemester zulässig ist und Sie ggf. eine Zulassung erhalten haben. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Studienangebot der TU Berlin.

              Sofern Sie bereits ein Studium (oder mehrere Studiengänge) an einer Hochschule in Deutschland, in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben:

              • Zeugnisse über alle erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen (z.B. Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, Magister), zusammengefasst zu einer PDF Datei

              Checkliste zur Immatrikulation für Masterstudiengänge

              Masterstudiengänge: zulassungsbeschränkt (NC) und zulassungsfrei (ohne NC)

              1. Antrag auf Immatrikulation
              2. Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelorabschluss) oder Leistungsbescheinigung auf Deutsch oder Englisch
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine dt. gesetzliche Krankenkasse
              4. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • wenn keine Einschreibung an einer deutschen Hochschule vorlag, dann entweder nichts hochladen oder ein PDF, in welchem Sie uns mitteilen, dass Sie bisher an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Gerne können Sie auch unsere Musterbescheinigung nutzen.
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              5. Ausweis- oder Passkopie
              6. ggf. weitere studiengangsspezifische Nachweise
                • falls erforderlich, dann ist dies in Ihrem Zulassungsbescheid erwähnt
                • dieser Nachweis ist dann zusätzlich hochzuladen
              7. Zahlung der Semesterbeiträge
              • Sofern Sie im bisherigen Studium eine endgültig nicht bestandene Prüfung haben:
                • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)".  Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen und dann beim Prüfungsausschuss des beantragten Studiengangs an der TU Berlin die Entscheidung einholen (mit Stempel und Unterschrift), dass die endgültig nicht bestandene Prüfung keinen Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt. Dieser entschiedene Antrag (Teil A) muss zur Immatrikulation hochgeladen werden.
              • Sie haben sich mit einem APS-Zertifikat/Bescheinigung oder einer Nachzertifizierung beworben. Bitte reichen Sie das Original in Papierform persönlich oder per Post direkt beim Studierendensekretariat der TU Berlin - Servicebereich Master - ein.

                • APS (Akademische Prüfstelle)
                  • Haben Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Indien, der Mongolei, Vietnam oder der Volksrepublik China erworben, müssen Sie diesen bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der jeweiligen Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Die APS überprüft die Echtheit der ausländischen Bildungsnachweise und kann feststellen, ob eine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen nach den Bewertungsvorschlägen der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen (anabin) vorliegt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt. Reichen Sie das Original in Papierform persönlich oder per Post direkt beim Studierendensekretariat der TU Berlin - Servicebereich Master - ein.
                • Nachzertifizierung
                  • Wenn Sie das APS-Verfahren bereits durchlaufen haben und danach in Ihrem Heimatland studiert oder einen Hochschulabschluss erworben haben, gilt: Wenn sich durch Studienzeiten in Ihrem Heimatland bzw. durch einen Hochschulabschluss in Ihrem Heimatland Ihre Fachbindung erweitert und Sie erst dann berechtigt sind, ein Studium in Ihrem Wunschstudiengang an der TU Berlin aufzunehmen, müssen Sie die letzten Semester sowie das Hochschulabschlusszeugnis nachzertifizieren lassen. Reichen Sie das Original in Papierform persönlich oder per Post direkt beim Studierendensekretariat der TU Berlin - Servicebereich Master - ein.

              Masterstudiengänge (NC und NC-frei): Mehrfachimmatrikulation

              Allgemeine Informationen zur Mehrfachimmatrikulation finden Sie auf der folgenden Seite.

              1. Antrag auf Immatrikulation: zum Download
              2. Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelorabschluss) oder Leistungsbescheinigung auf Deutsch oder Englisch
              3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester.
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
                • Die TU Berlin ist Ihre Zweithochschule. Ihre Gebühren und Beiträge entrichten Sie an der Ersthochschule und üben auch dort Ihre Mitgliedschaftsrechte aus.
              4. Ausweis- oder Passkopie
              5. ggf. weitere Studiengangsspezifische Nachweise
                • falls erforderlich, dann ist dies in Ihrem Zulassungsbescheid erwähnt
                • dieser Nachweis ist dann zusätzlich hochzuladen

              Sofern Sie im bisherigen Studium eine endgültig nicht bestandene Prüfung haben:

              • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)".  Diesen Antrag müssen Sie ausfüllen und dann beim Prüfungsausschuss des beantragten Studiengangs an der TU Berlin die Entscheidung einholen (mit Stempel und Unterschrift), dass die endgültig nicht bestandene Prüfung keinen Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt. Der entschiedene Teil A muss zur Immatrikulation hochgeladen werden.

              Weiterbildende Masterstudiengänge

              1. Antrag auf Immatrikulation zum weiterbildenden Masterstudium: zum Download
              2. Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelorabschluss) auf Deutsch oder Englisch
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine dt. gesetzliche Krankenkasse
              4. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester:
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • wenn keine Einschreibung an einer deutschen Hochschule vorlag, dann entweder nichts hochladen oder ein PDF, in welchem Sie uns mitteilen, dass Sie bisher an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Gerne können Sie auch unsere Musterbescheinigung nutzen.
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              5. Ausweis- oder Passkopie
              6. Zahlung der Semesterbeiträge
              • Sofern Sie im bisherigen Studium eine endgültig nicht bestandene Prüfung haben:
                • "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)".  Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dann beim Prüfungsausschuss des beantragten Studiengangs an der TU Berlin die Entscheidung einholen (mit Stempel und Unterschrift), dass die endgültig nicht bestandene Prüfung keinen Hinderungsgrund für die Aufnahme des beantragten Studiums darstellt. Nur der entschiedene Teil A muss zur Immatrikulation hochgeladen werden.

              Checkliste zur Immatrikulation für die Promotion/Gastpromotion

              Promotionsstudium

              1. Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium: bitte herunterladen und vollständig ausfüllen und unterschreiben
              2. ein Nachweis über die Annahme der Promotionsabsicht durch die Fakultät mit dem Hinweis, in welcher Sprache die Promotion erfolgen soll (Fakultätsratsbeschluss)
              3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              4. Ausweis- oder Passkopie
              5. Zahlung der Semesterbeiträge

              Gastpromotion (ohne Abschluss an der TU Berlin)

              1. Antrag auf Immatrikulation für Gastpromovierende: bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben
              2. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              3. Ausweis- oder Passkopie
              4. Einladungsschreiben der Fakultät bzw. des Fachgebiets
              5. Zahlung der Semesterbeiträge

              Checkliste zur Immatrikulation für ein Austauschstudium und für eine befristete Immatrikulation

              Bachelorstudium: Austauschstudium

              1. Online-Immatrikulation für Austauschstudierende: Der Antrag auf Immatrikulation für Austauschstudierende ist fertig ausgefüllt aus dem Portal für die Online-Einschreibung auszudrucken, zu unterschreiben und dann in tuPORT hochzuladen
              2. Gültiges Personaldokument: z.B. Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
                Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse
              4. Zahlung der Semesterbeträge
                • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
                • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.

              Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren:

              • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
              • mit Angabe des Studienganges, der Hochschulsemester, Fachsemester und Urlaubssemester

              Bachelorstudium: Sonstige befristete Immatrikulation (ohne Abschluss an der TU Berlin)

              1. Antrag auf Immatrikulation: Der Registrierungsbogen ist fertig ausgefüllt aus dem Portal für die Online-Registrierung 2 auszudrucken, zu unterschreiben und dann in tuPORT hochzuladen
              2. Gültiges Personaldokument: z.B. Pass (Seite mit den persönlichen Daten)
                Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse
              4. Zahlung der Semesterbeträge
                • Die Zahlung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Konto der TU Berlin eingegangen sein. Beachten Sie unbedingt, dass der Zahlungsweg mindestens 2 Werktage beträgt.
                • Verwenden Sie für Ihre Überweisung immer den in tuPORT angegebenen Verwendungszweck - nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
              5. Einladungsschreiben der Fakultät (in tuPORT bitte unter dem Dokumententyp "Sonstiges" hochladen)

              Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren:

              • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
              • mit Angabe des Studienganges, der Hochschulsemester, Fachsemester und Urlaubssemester

              Masterstudium: Austauschstudium (ohne Abschluss an der TU Berlin)

              1. Antrag auf Immatrikulation: zum Download
              2. Krankenversicherungsnachweis oder Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (nur erforderlich, wenn das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist): Informationen zum Krankenkassennachweis
              3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              4. Ausweis- oder Passkopie
              5. Zahlung der Semesterbeiträge

              Masterstudium: Austauschstudium (Dual Degree, mit Abschluss an der TU Berlin)

              1. Antrag auf Immatrikulation: zum Download
              2. Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelor) auf Deutsch oder Englisch
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine dt. gesetzliche Krankenkasse
              4. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              5. Ausweis- oder Passkopie
              6. Zahlung der Semesterbeiträge

              Masterstudium: Sonderprogramme (z.B. Erasmus Mundus)

              1. Antrag auf Immatrikulation für Sonderprogramme: zum Download
              2. Hochschulabschlusszeugnis (z.B. Bachelorabschluss) auf Deutsch oder Englisch
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine dt. gesetzliche Krankenkasse
              4. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              5. Ausweis- oder Passkopie
              6. Einladungsschreiben der Fakultät
              7. Zahlung der Semesterbeiträge

              Masterstudium: Summer/Winter University

              Master - Summer/Winter University

              1. Antrag auf Immatrikulation für Sonderprogramme: zum Download
              2. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine dt. gesetzliche Krankenkasse
              3. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul-, Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              4. Ausweis- oder Passkopie
              5. Zahlung der Semesterbeiträge
                • die konkrete Höhe der zu zahlenden Semesterbeiträge erhalten Sie von den Koordinatoren Ihres Programms

              Masterstudium: sonstige befristete Immatrikulation (ohne Abschluss an der TU Berlin)

              1. Antrag auf Immatrikulation für Sonderprogramme: zum Download
              2. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule mit Angabe der Hochschul- , Fach- und Urlaubssemester
                • nur erforderlich, wenn Sie schon einmal an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sind
                • Wir benötigen unbedingt die Angabe über die Hochschul- und Urlaubssemester! Sollte diese Angabe auf Ihrer Bescheinigung fehlen, können Sie unsere Bescheinigung von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen und zusätzlich zu Ihrer Bescheinigung hochladen.
              3. Bestehen einer gültigen Krankenversicherung - Meldung durch eine dt. gesetzliche Krankenkasse
              4. Ausweis- oder Passkopie
              5. Einladungsschreiben der Fakultät
              6. Zahlung der Semesterbeiträge