Nachfolgend finden Sie eine nach Abschlüssen getrennte Übersicht der hochzuladenden Unterlagen für die Immatrikulation. Anhand dieser Übersicht können Sie sich bereits im Vorfeld orientieren und auf den Immatrikulationsprozess vorbereiten.
Die Einreichung der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erfolgt über Ihren persönlichen TUB-Account (tuPORT). Für den Zugang zu diesem Portal erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt eine E-Mail. Wenn der Immatrikulationsprozess für Sie beginnt, finden Sie in tuPORT folgende Apps:
So helfen Sie uns, Ihre Dokumente schneller zu prüfen:
Bitte halten Sie die nachfolgend aufgeführte Form für die Uploads in tuPORT ein. Abweichungen hiervon führen zum Abweisen von Dokumenten und verlängern die Bearbeitungszeit erheblich.
Bitte beachten Sie, dass die TU Berlin es sich vorbehält, stichprobenartig oder in begründeten Zweifelsfällen die Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien Ihrer hochgeladenen Dokumente zu verlangen.
Hinweis zum Datenschutz: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.tu.berlin/go194788/
Hinweis: Minderjährige Studierende sowie Studienbewerber und Studienbewerberinnen sind in allen das Studium an der jeweiligen Hochschule betreffenden Angelegenheiten selbständig handlungsfähig, soweit sie das 16. Lebensjahr vollendet haben (Berliner Hochschulgesetz §9 (4)).
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Zusätzlich:
Sofern "APS / Nachzertifizierung" nicht erfüllt:
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Zusätzlich:
Sofern Sie bei der Bewerbung die Ableistung eines Dienstes angegeben haben:
Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:
Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:
Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:
Sofern Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen:
"Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)". Diesen Antrag müssen Sie zusammen mit Teil B ausfüllen und dem Prüfungsausschuss des beantragten Studienganges an der TU Berlin zur Entscheidung über die Fachsemestereinstufung vorlegen.
Der entschiedene "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" muss mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen sein. Fehlt der Stempel des Prüfungsausschusses unter der Entscheidung im Antrag müssen Sie zur Verifizierung zusätzlich die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses in tuPORT hochladen. Wurde der Antrag mit einer digitalen Signatur durch den Prüfungsausschuss versehen, ist die Begleitmail oder das Anschreiben des Prüfungsausschusses nicht erforderlich.
Der "Antrag auf Überprüfung (Teil A)" mit der oben genannten Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss muss innerhalb der Immatrikulationsfrist in tuPORT hochgeladen werden.
Die Immatrikulation kann nur erfolgen, sofern die Aufnahme des Studiums in höheren Fachsemestern zum beantragten Winter- bzw. Sommersemester zulässig ist und Sie ggf. eine Zulassung erhalten haben. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das Studienangebot der TU Berlin.
Hinweis zur Wiedereinschreibung an der TU Berlin:
Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:
Sofern Sie bereits ein Studium (oder mehrere Studiengänge) an einer Hochschule in Deutschland, in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben:
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Zusätzlich:
Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:
Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:
Sofern "APS / Nachzertifizierung" nicht erfüllt:
Wiedereinschreibung an der TU Berlin:
Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:
Sofern Sie bei der Bewerbung die Ableistung eines Dienstes angegeben haben:
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Zusätzlich, wenn Sie eine Zulassung OHNE Bewerbung über uni-assist erhalten haben:
Sie wurden an der UdK oder an der HU Berlin im Kernfach eines Bachelorstudienganges mit Lehramtsoption immatrikuliert und haben eine Zuweisung für das Zweitfach Arbeitslehre an der TU Berlin erhalten? Dann müssen Sie sich für das Zweitfach Arbeitslehre im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin einschreiben:
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Zusätzlich:
Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:
Sie wurden als Haupthörer*in im Studiengang Medieninformatik/Bachelor an der FU Berlin immatrikuliert? Dann müssen Sie sich an der TU Berlin für den gleichen Studiengang im Rahmen der Mehrfachimmatrikulation einschreiben:
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Zusätzlich:
Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:
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Zusätzlich:
Sofern Sie sich in das Kernfach eines Studienganges mit Lehramtsoption an der TU Berlin immatrikulieren:
Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren:
Sofern Sie im bisherigen Studium eine "endgültig nicht bestandene" Prüfung haben:
Sofern Sie in ein höheres Fachsemester einsteigen:
Sofern Sie bereits ein Studium (oder mehrere Studiengänge) an einer Hochschule in Deutschland, in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben:
Sie haben sich mit einem APS-Zertifikat/Bescheinigung oder einer Nachzertifizierung beworben. Bitte reichen Sie das Original in Papierform persönlich oder per Post direkt beim Studierendensekretariat der TU Berlin - Servicebereich Master - ein.
Allgemeine Informationen zur Mehrfachimmatrikulation finden Sie auf der folgenden Seite.
Sofern Sie im bisherigen Studium eine endgültig nicht bestandene Prüfung haben:
Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren:
Sofern Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren: