I A - Studierendensekretariat

Formale Zugangsvoraussetzungen

Die formale Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (in der Regel ein Bachelorabschluss) von einer anerkannten Hochschule. 

Bitte beachten Sie:

Ob Sie mit Ihrem 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowohl die formalen als auch die inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, kann erst nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung geprüft werden. Sie müssen grundsätzlich eine aktuelle und vollständige Fächer-(Modul) und Notenübersicht einreichen.

Wir empfehlen Ihnen zudem eine Modulbeschreibung hochzuladen, da diese im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss hilfreich sein könnte.

Bitte laden Sie Ihre originalen Zeugnisse und Leistungsnachweise mit Universitätssiegel und Unterschrift hoch. Universitätszeugnisse mit Online-Verifikation werden ebenfalls anerkannt.

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben und bis zum Bewerbungsschluss keinen 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder ggf. keine entsprechende ECTS-Bescheinigung vorlegen, wird Ihre Bewerbung wegen Unvollständigkeit abgelehnt.

Bewerber*innen für den Masterstudiengang Computational Neuroscience beachten bitte die Sonderregelung zum Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses auf der Webseite des Studiengangs.

Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (grundständiges Studium)

Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (grundständiges Studium) mit Fächer- und Notenübersicht inkl. Angabe der einzelnen Leistungspunkte müssen Sie bis zum Bewerbungstermin nachweisen. Dabei handelt es sich in der Regel um den Abschluss eines Bachelor-, Diplom- oder Magisterstudienganges oder um den Abschluss Staatsexamen.

Ausnahme für Bachelorstudierende an Hochschulen, die das European Credit Transfer System (ECTS) anwenden:

  • Ein vorzeitiger Übergang in ein Masterstudium aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudium ist ersatzweise mit einer entsprechenden ECTS-Bescheinigung mit Fächer- und Notenübersicht inkl. der einzelnen Credits möglich, wenn der Bachelor dem European Credit Transfer System (ECTS) unterliegt; diese Regel gilt nur für eine Bewerbung zum 1. Fachsemester, für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester muss der Bachelorabschluss vorliegen. Bitte lesen Sie die Informationen und Voraussetzungen zur ECTS-Bescheinigung.

Für alle anderen Bewerber*innen, z.B. Bachelorstudierende einer Hochschule, die das European Credit Transfer System (ECTS) nicht anwenden oder Bewerber*innen mit einem nicht abgeschlossenen Diplom, Magister oder Staatsexamen, ist ein vorzeitiger Übergang unmittelbar in das Masterstudium ausgeschlossen, und zwar ganz unabhängig davon, ob diese Studiengänge auf ECTS umgestellt sind oder nicht. Ein abgeschlossenes Vordiplom ist ebenfalls nicht ausreichend.

Ein abgeschlossenes Masterstudium stellt keinen 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (grundständiges Studium) dar. Somit ist eine Masterbewerbung mit einem bereits zuvor abgeschlossenen Masterabschluss nicht möglich. Es muss ein 1. berufsqualifizierender Hochschulabschluss (grundständiges Studium) nachgewiesen werden.

Bei einem 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss von einer akkreditierten Berufsakademie aus Deutschland ist zusätzlich die Akkreditierung nachzuweisen durch:

Dabei muss die Akkreditierung schon zum Zeitpunkt des Erwerbes des Abschlusses von der Berufsakademie vorgelegen haben.

Dual-Degree-Studierende (Abschluss von deutscher und ausländischer Hochschule)

Als Dual-Degree-Studierende/r (Abschluss von einer deutschen und einer ausländischen Hochschule) können Sie sich mit einem Nachweis der deutschen und/oder der ausländischen Partnerhochschule bewerben: siehe oben "Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (grundständiges Studium)"

Wenn Sie sich mit einer ECTS-Bescheinigung von der deutschen Partnerhochschule bewerben wollen, dann muss diese auch die im Heimatland erworbenen Leistungen in ECTS-Credits umrechnen. Diese Umrechnung erfolgt weder von der Seite der TU Berlin noch von uni-assist. Sollte die von Ihnen derzeit besuchte Hochschule diese Umrechnung nicht vornehmen können oder wollen, muss für eine Bewerbung der 1. berufsqualifizierende Hochschulabschluss mit Fächer- und Notenaufstellung vorgelegt werden.

Informationen zu Hochschulen und Abschlüssen aus dem In- und Ausland

Mit Hilfe der folgenden Links erhalten Sie Informationen zu Hochschulen aus dem In- und Ausland und zu den dort verliehenen Abschlüssen.

Deutsches Hochschulwesen: 

Ausländisches Hochschulwesen: 

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zum Masterstudium

Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zum Masterstudium ist an der TU Berlin zurzeit noch nicht möglich. Bisher ist nach dem Berliner Hochschulgesetz (§11) für beruflich Qualifizierte nur der Zugang zum grundständigen Bachelorstudium möglich. Nach Abschluss dieses grundständigen Bachelorstudiums liegt dann auch ein formaler Zugang zum Masterstudium vor. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der folgenden Seite.

So erreichen Sie uns:

Servicebereich Master

Einrichtung Studierendensekretariat IA
Sekretariat IA1
Gebäude Hauptgebäude (H)
Raum 0048a-0050
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Virtuelle SprechstundeMo, Di und Do, jeweils 9-11 Uhr

Fristen für die Bewerbung & Immatrikulation: