I A - Studierendensekretariat

Bewerbung für einen Masterstudiengang mit einer ECTS-Bescheinigung

Für wen und wann gilt diese Regelung?

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben und kurz vor dem Bachelorabschluss stehen, diesen aber bis zum Bewerbungsschluss nicht nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer ECTS-Bescheinigung zu bewerben. Aus dieser müssen die bisher erreichten ECTS-Punkte und die Gesamt-ECTS-Punktzahl hervorgehen.

Für die Bewerbung wird vorausgesetzt, dass Sie Ihren Bachelorabschluss an einer Hochschule im Europäischen Hochschulraum absolvieren und Ihre Hochschule das European Credit Transfer System (ECTS) anwendet. Studieren Sie an einer Hochschule, die kein aktives Mitglied im Europäischen Hochschulraum ist oder das European Credit Transfer System (ECTS) nicht anwendet, dürfen Sie sich nur mit einem abgeschlossenen ersten berufsqualifizierenden Abschluss bewerben.

Alle Mitglieder des Europäischen Hochschulraumes finden Sie auf der Webseite des EHEA. Bitte beachten Sie, dass der Mitgliedsstatus aktiv sein muss.

Diese Regelung gilt nur für eine Masterbewerbung zum 1. Fachsemester. Für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester muss der Bachelorabschluss vorliegen.

Diese Regelung ist ein Entgegenkommen der TU Berlin, um einen reibungslosen Übergang zwischen einem Bachelor- und einem Masterstudium zu ermöglichen. Als Bewerber*in müssen Sie dann Ihren Bachelorabschluss innerhalb des 1. Fachsemesters des Masterstudiums nachweisen.

Weitere Informationen zur ECTS-Bescheinigung

Was ist eine ECTS-Bescheinigung und wo bekomme ich sie?

Eine ECTS-Bescheinigung ist in der Regel eine Übersicht über Ihre bisher erbrachten Studienleistungen inkl. der aktuellen ECTS-Gesamtpunktzahl und einer aktuellen vorläufigen Durchschnittsnote. Sie wird Ihnen in der Regel von Ihrem Prüfungsamt bzw. der jeweils zuständigen Stelle Ihrer bisher besuchten Hochschule ausgestellt und muss zwingend

  • von der offiziellen Stelle gestempelt und unterschrieben sein oder
  • einen Hinweis auf maschinelle Erstellung oder
  • einen Verifizierungscode enthalten.

Sollte Ihre aktuelle ECTS-Gesamtpunktzahl und/oder die vorläufige Durchschnittsnote auf dem Nachweis fehlen und nicht eine der oben genannten drei Verifizierungsarten enthalten, führt dies zu einer formalen Ablehnung Ihrer Bewerbung.

Bewerber*innen, die bereits an der TU Berlin studieren, reichen bitte nur einen QISPOS-Ausdruck mit Masterqualifikation ein. Nutzen Sie dazu bitte die entsprechende Funktion in Ihrem Online-Portal > QISPOS-Ausdruck „Übersicht über alle Leistungen“. Das Prüfungsamt der TU Berlin stellt Ihnen dazu keine Bescheinigung aus.

Fehlt die Masterqualifikation auf Ihrem QISPOS-Ausdruck, so führt dies zur formalen Ablehnung Ihrer Bewerbung.

Studierende der Pilotstudiengänge in SAP nutzen bitte die App "Bescheide und Bescheinigungen" in tuPORT, um sich eine Notenbescheinigung zu erstellen.

Was muss diese Bescheinigung beinhalten?

Die Bescheinigung muss in Form einer offiziellen Bestätigung Ihrer bisher besuchten Hochschule eingereicht werden und ist grundsätzlich mit einer offiziellen Fächer-/(Modul-) und Notenübersicht einzureichen. Die offizielle Bestätigung und die offizielle Fächer-/(Modul-) und Notenübersicht werden von der jeweils zuständigen Stelle der Hochschule (z.B. Prüfungsamt) ausgestellt und müssen beide immer entweder

  • von der offiziellen Stelle gestempelt und unterschrieben sein oder
  • einen Hinweis auf maschinelle Erstellung oder
  • einen Verifizierungscode enthalten.

 Die Bescheinigung muss weiterhin die folgenden Angaben enthalten:

  1. Bisher erreichte Studienleistungen (ECTS-Gesamtpunkte) aus bestandenen/abgeschlossenen Modulen. Es muss eine Gesamtsumme ausgewiesen sein - es erfolgt keine Berechnung der Gesamtsumme aus Einzelpunkten durch die TU Berlin bzw. uni-assist.
  2. Die daraus resultierende Gesamtdurchschnittsnote.
  3. Die Angabe der Regelstudienzeit oder der maximal zu erreichenden ECTS-Gesamtpunkte Ihres Bachelorstudiengangs (Angaben können auch durch einen Auszug aus der Studienordnung nachgewiesen werden).

QISPOS-Ausdruck

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss an der TU Berlin erwerben, können Sie einen QISPOS-Ausdruck mit vermerkter Masterqualifikation vorlegen (ohne Bestätigung des Prüfungsamtes gültig). Wie bereits oben erwähnt, führt das Fehlen der Masterqualifikation auf Ihrem QISPOS-Ausdruck zu einer formalen Ablehnung Ihrer Bewerbung.

ECTS-Musterbescheinigung der TU Berlin für Bewerber*innen von Hochschulen, welche aktive Mitglieder des Europäischen Hochschulraumes sind und das European Credit Transfer System (ECTS) anwenden

Wir empfehlen Ihnen, die Musterbescheinigung der TU Berlin von Ihrer Hochschule ausfüllen zu lassen und dieser eine offizielle Fächer-(Modul-) und Notenübersicht nach oben genannten Kriterien beizufügen. In der Musterbescheinigung sind alle zuvor genannten Angaben enthalten.

Damit Sie sich mit einer ECTS-Bescheinigung bewerben können, dürfen Ihnen maximal 30 ECTS-Punkte zum erfolgreichen Bachelorabschluss fehlen. Abweichende Regelungen gelten bei Dualen Studiengängen, wenn diese z.B. eine Regelstudienzeit von 6 Semestern bei max. 210 ECTS aufweisen. Dann dürfen Ihnen maximal 35 ECTS zum erfolgreichen Bachelorabschluss fehlen.

Sollten Sie die erforderliche ECTS-Gesamtsumme nicht bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) nachweisen, so wird Ihre Bewerbung nicht im Vergabeverfahren berücksichtigt.

Mit Hilfe der folgenden Tabelle können Sie feststellen, welche ECTS-Gesamtsumme Sie im Regelfall für eine Bewerbung zum Masterstudium an der TU Berlin, in der zuvor beschriebenen Form, nachweisen müssen.

Regelstudienzeit Ihres BachelorstudiengangsMindest ECTS-Gesamtsumme aus abgeschlossenen Modulen für eine Bewerbung an der TU Berlin
6 Semester150 Leistungspunkte
7 Semester180 Leistungspunkte
8 Semester210 Leistungspunkte
Regelstudienzeit und Mindest-ECTS-Punkte

Besonderheiten bei lehramtsbezogenen Masterstudiengängen

Bei lehramtsbezogenen Masterstudiengängen besteht die Besonderheit, dass die Bescheinigung in den gemäß Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Berlin erforderlichen Studienanteilen des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums

  • mindestens eine Gesamtsumme von 120 Leistungspunkten (ECTS) im Kernfach, Zweitfach und den Berufswissenschaften,
  • die Anmeldung zur Bachelorarbeit, 
  • einen Nachweis über das absolvierte Betriebspraktikum sowie
  • eine vorläufige Gesamtnote ausweisen muss.

Wenn Sie Ihr Kernfach im lehramtsbezogen Bachelor an der TU Berlin studieren, dann reichen Sie bitte einen QISPOS-Ausdruck zur Bewerbung ein, welcher mindestens eine Masterqualifikation von 120 ECTS-Punkten sowie die angemeldete Bachelorarbeit und das absolvierte Betriebspraktikum ausweist.

Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit bereits angemeldet haben und sie wird nicht auf dem QISPOS-Ausdruck ausgewiesen, dann reichen Sie bitte zusätzlich einen entsprechenden Nachweis über die Anmeldung ein oder wenden sich an das für Sie zuständige Prüfungsteam der TU Berlin.

Sollte Ihr absolviertes Betriebspraktikum nicht auf dem QISPOS-Ausdruck ausgewiesen sein, dann reichen Sie bitte zusätzlich einen entsprechenden Nachweis über das absolvierte Betriebspraktikum ein (vom zuständigen Prüfungsausschuss) oder wenden sich an das für Sie zuständige Prüfungsteam der TU Berlin.

Wenn Sie sich mit einem nicht lehramtsbezogenen Bachelorstudium für einen Quereinstiegsmaster (Lehramt) bewerben wollen, dann gelten die allgemeinen Regelungen zur ECTS-Bescheinigung.

Bitte unbedingt beachten!

  1. Sie müssen grundsätzlich eine offizielle (unterschrieben und gestempelt, verifizierbar oder maschinell erstellt) Fächer(Modul)- und Notenübersicht mit ausgewiesenen ECTS-Punkten einreichen.
  2. Die Regelstudienzeit oder die maximal zu erreichenden ECTS-Punkte müssen nachgewiesen werden. Als Nachweis genügt ein Auszug aus Ihrer Studienordnung. Die Regelstudienzeit kann auch mit einem Ausdruck der Seite der Hochschulrektorenkonferenz (Bundesland auswählen, eigenen Bachelorstudiengang auswählen und Seite ausdrucken) nachgewiesen werden.
  3. Die vorläufige Gesamtnote Ihres bisherigen Bachelorstudiums muss in jedem Fall ausgewiesen sein. Sie muss von Ihrer bisher besuchten Hochschule errechnet werden.
  4. Ein Übergang aus einem nicht abgeschlossenen Diplomstudiengang, Magisterstudiengang oder aus einem Studium mit Abschluss Staatsexamen unmittelbar in das Masterstudium ist ausgeschlossen.
  5. Sollten die zuvor genannten Kriterien nicht erfüllt sein, so ist Ihre Bewerbung unvollständig und wird abgelehnt.
  6. Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben und bis zum Bewerbungsschluss weder über einen 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen noch die zuvor beschriebene ECTS-Bescheinigung vorlegen können, müssen wir Ihre Bewerbung aus formalen Gründen ablehnen.

Was muss ich im Falle einer Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung zum Masterstudium ohne einen abgschlossenen Bachelor beachten?

Sollten Sie eine Zulassung zum Masterstudium an der TU Berlin erhalten und zum Zeitpunkt der Immatrikulation Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, dann erfolgt zunächst eine Immatrikulation unter Widerrufsvorbehalt. Was dies genau für Sie bedeutet erfahren Sie auf der folgenden Seite.