Diese Informationen gelten nur für eine Bewerbung zum Masterstudium.
Masterbewerber*innen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben bzw. abschließen werden und sich mit einer ECTS-Bescheinigung bewerben, reichen ihre Bewerbung direkt bei der TU Berlin ein.
Wenn Sie ein*e Bewerber*in mit einem ausländischen ersten Abschluss (z.B. Bachelor) sind, bewerben Sie sich bitte über uni-assist e.V.
Bitte beachten Sie, dass Sie pro Semester nur einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium stellen dürfen. Dies gilt auch nach der Ablehnung des ersten Antrags. Ein zweiter eingereichter Antrag findet keine Berücksichtigung.
Grundsätzlich müssen Sie alle geforderten Dokumente fristgerecht einreichen. Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Checkliste. Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbungsunterlagen so früh wie möglich einzureichen. So können wir Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen gegebenenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist eine Nachreichung ermöglichen.
Mehrfachstudierende in Kooperationsstudiengängen oder lehramtsbezogenen Studiengängen (Kernfach an anderer Hochschule + Zweitfach an der TU Berlin), die bereits als Haupthörer*innen an einer anderen Berliner oder Brandenburger Partnerhochschule (Ersthochschule) immatrikuliert sind, lesen bitte die Informationen zur Mehrfachimmatrikulation an der TU Berlin.
Bitte beachten: Für ein grundlegendes Beratungsgespräch zur Bewerbung und Einschreibung steht Ihnen der Studieninfoservice zur Verfügung. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dort keine verbindliche Prüfung Ihrer Unterlagen stattfinden kann. Falls Sie noch nicht wissen, welcher Studiengang für Sie der richtige ist oder bei allgemeinen Fragen zum Studium, wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.
Bitte reichen Sie als Direktbewerber*in an der TU Berlin Ihre Bewerbung mit den dazugehörigen Unterlagen nur noch online als PDF bei uns ein. Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Schritt 1 und Schritt 2 ausgeführt haben. Bitte nutzen Sie keine alten Bewerbungsnummern und registrieren sich für jedes Verfahren neu. Sollten Sie Schritt 1 nicht durchführen, führt dies zu einer formalen Ablehnung Ihrer Bewerbung. Wenn Sie nur Schritt 1 durchführen, gilt Ihre Bewerbung als nicht gestellt und wird nicht weiter bearbeitet.
Schritt 1
Bitte registrieren Sie sich zunächst über das Online-Portal für Ihre Masterbewerbung. Registrieren Sie sich pro Bewerbungsverfahren bitte nur einmal, da wir fehlerhafte Eingaben korrigieren können. Als Art der Registrierung wählen Sie bitte „konsekutiver Master“. Am Ende der Online-Registrierung erhalten Sie Ihre Bewerbungsnummer. Bitte notieren Sie sich die Nummer, da Sie diese für Schritt 2 benötigen. Sie erhalten noch keine Bestätigung.
Bitte folgen Sie jetzt den Anweisungen in Schritt 2, um Ihre Bewerbung abzuschließen und eine Bestätigung zu erhalten.
Schritt 2
Laden Sie über das Upload-Formular unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer sowie der geforderten persönlichen Angaben die in der untenstehenden Checkliste genannten Unterlagen hoch. Sie erhalten eine Bestätigungsemail, wenn Ihre Dokumente bei uns eingegangen sind.
ACHTUNG: Falls Sie keine Bestätigungsemail über den Eingang Ihrer Bewerbungsdokumente erhalten haben, sollten Sie den Upload der Dokumente wiederholen. Auch der unverhältnismäßig lange Bearbeitungsstand "Antrag ungeprüft" kann darauf hinweisen, dass der Upload nicht funktioniert hat.
Die Unterlagen sind vollständig als eine zusammengefasste PDF-Datei hochzuladen. Die Gesamtgröße der Datei darf 20 Megabyte nicht überschreiten. Achten Sie bitte auf die Lesbarkeit der Unterlagen. Andere Datei-Formate, Cloud-Links oder ähnliches werden nicht akzeptiert. Bitte fügen Sie wegen der besseren Lesbarkeit Ihre Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen am Ende der PDF-Datei ein.
Mit Ihrer Bewerbungsnummer können Sie den Status Ihrer Bewerbung einsehen. Nach der formalen Prüfung sind dort auch eventuell fehlende Unterlagen einzusehen.
Wenn Sie Unterlagen scannen müssen und keinen Scanner zu Hause haben, können Sie alternativ auch eine kostenlose Scanner-App auf Ihrem Smartphone benutzen.
Die TU Berlin behält es sich vor, stichprobenartig oder im Zweifelsfall amtlich beglaubigte Kopien zur Immatrikulation nachzufordern.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung erst ab, wenn sie vollständig ist und sehen Sie von Nachreichungen ab.
Sollte die Nachreichung von Unterlagen zwingend zur Erfüllung formaler oder inhaltlicher Zugangsvoraussetzungen notwendig sein, haben Sie dafür folgende Möglichkeit:
1. Die Bewerbungsfrist ist noch nicht abgelaufen: In diesem Fall schicken Sie die nachzureichenden Unterlagen auch über das Upload-Formular unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer.
2. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen: Eine Nachreichung ist nicht möglich.
Bitte schicken Sie die Unterlagen nicht zusätzlich in Papierform an uni-assist oder die TU Berlin.
Alle Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Unterlagen, die nach dieser Frist hochgeladen/eingereicht werden, können nicht akzeptiert und nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie sich sehr spät oder kurz vor Ende der Frist bewerben, kann die Prüfung Ihrer Unterlagen unter Umständen erst nach der Bewerbungsfrist erfolgen. In diesem Fall sind Nachreichungen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie sich wenige Tage vor Ende der Bewerbungsfrist bewerben.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung erst ab, wenn sie vollständig ist. Eine Nachreichung von Dokumenten innerhalb der Bewerbungsfrist kann die Bearbeitung Ihrer Bewerbung verzögern.
Sollte Ihre Bewerbung nach der Bewerbungsfrist nicht vollständig sein, wird diese aus formalen Gründen abgelehnt.
Ab dem Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2023/24 folgen Sie bitte dem oben angegebenen Ablauf der Bewerbung und registrieren sich erst im Online-Portal (Schritt 1) und laden dann über das Upload-Formular (Schritt 2) die benötigten Dokumente hoch. Sie finden alle weiteren Informationen zur Bewerbung auf der Webseite des Studiengangs Design and Computation.
Bitte gehen Sie die Checkliste durch und prüfen Sie, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind.
Bitte laden Sie den Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der TU Berlin herunter und füllen Sie ihn aus.
Fehlerhafte oder fehlende Angaben können zu einer Ablehnung führen.
vollständiger Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses, bestehend aus
oder bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium
Bitte laden Sie, falls vorhanden, die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Deutsch oder Englisch) hoch, wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an der TU Berlin erwerben oder erworben haben. Dies ermöglicht eine korrekte Prüfung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen. Markieren Sie hier bitte die Bereiche, die für die Erfüllung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzung relevant sind. Damit unterstützen Sie den Prüfungsausschuss in seiner Arbeit und helfen dabei, dass dieser zu einem schnelleren und eindeutigeren Ergebnis bezüglich Ihrer inhaltlichen Eignung kommt.
Weiterhin bitten wir Sie, diese Unterlagen wegen der besseren Lesbarkeit am Ende der Bewerbungsdatei einzuordnen.
Für einige Masterstudiengänge sind ggf. weitere studiengangspezifische Nachweise, z.B. ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse, erforderlich. Ob dies auch Ihren Wunschstudiengang betrifft, können Sie auf unserer Webseite und in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs nachlesen. Sollten Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesen Nachweisen haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung des Studiengangs.
Werden Arbeitsproben von Ihnen gefordert, wie z.B. im Master Architektur, dann schicken Sie uns diese bitte ebenfalls digital mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen zu.
Ggf. werden diese Nachweise gemäß der ZZO als Originale oder einfache Kopien angefordert. Auch diese Nachweise sind nur als PDF einzureichen.
Der Nachweis ist für für alle deutschsprachigen Studiengänge erforderlich.
ACHTUNG: Ab einer Bewerbung zum Sommersemester 2022 benötigen auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz mit einer ausländischen Masterzugangsberechtigung einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reicht als Sprachnachweis NICHT aus!
Details siehe https://www.tu.berlin/go2960/
Bitte reichen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, oder die aktuellste Exmatrikulationsbescheinigung, wenn Sie zurzeit nicht eingeschrieben sind. Diese muss alle Hochschulsemester beinhalten, die Sie in Deutschland eingeschrieben waren.
Bitte beachten Sie: Der fehlende Nachweis über Ihre Hochschulsemester führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden. Dies bedeutet, Sie werden im Ranking mit 0 Wartesemestern berücksichtigt.
Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden.
Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Wartezeitquote haben Bewerberinnen und Bewerber Vorrang, die die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Personaldokument als Kopie kennzeichnen. Nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Relevant sind mindestens Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum und Ihr Geburtsort.
Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinschreiber*in benötigen Sie auch für eine Bewerbung ins 1. Fachsemester eine entschiedene Fachsemestereinstufung zum 1. Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester sind zusätzlich folgende Unterlagen in der geforderten Form und Frist mit genehmigter Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss einzureichen.
oder
Für ein grundlegendes Beratungsgespräch zur Bewerbung und Einschreibung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dort keine verbindliche Prüfung Ihrer Unterlagen stattfinden kann.
Falls Sie noch nicht wissen, welcher Studiengang für Sie der richtige ist oder bei allgemeinen Fragen zum Studium, wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung.