Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinschreiber*in können Sie sich nur nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums (meistens Bachelor) und mit der entsprechenden Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin bewerben. Hinweis: Das höhere Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang der TU Berlin gültigen Regelstudienzeit liegen und in dem Semester, für das Sie sich bewerben möchten, auch angeboten werden.
Welche Bewerbungsunterlagen Sie einreichen müssen, können Sie der Checkliste für eine Bewerbung zum Masterstudium entnehmen. Sollten Sie sich für ein höheres Semester bewerben, müssen Sie die Leistungen der Vorsemester erbracht haben und Sie benötigen eine entsprechende Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Als Wiedereinschreiber*in benötigen Sie auch für eine Bewerbung ins 1. Fachsemester eine Fachsemestereinstufung zum 1. Fachsemester durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Reichen Sie die Anträge auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein und beantragen Sie die Fachsemestereinstufung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Sie die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen können.
Den durch den Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen - Teil A laden Sie bitte mit Ihren restlichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist über das Upload-Formular (Direktbewerbung) oder bei uni-assist (Bewerbung mit ausländischem Abschluss) hoch.
Ohne die Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss inkl. der Unterschrift wird Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester aus formalen Gründen abgelehnt. Der Servicebereich Master leitet keine Anträge ohne Einstufung und Unterschrift an die Prüfungsausschüsse weiter.
Der Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen - Teil B verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin bzw. muss nach erfolgreicher Immatrikulation im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte reichen Sie den Antrag nicht im Servicebreich Master ein.
NC-Studiengänge | NC-freie Studiengänge | |
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Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis | siehe Bewerbungsfristen | siehe Bewerbungsfristen |
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A mit Einstufung spätestens | siehe Bewerbungsfristen | siehe Bewerbungsfristen |
Wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an der TU Berlin oder eine anderen Hochschule in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich direkt an der TU Berlin beim Servicebereich Master. Haben Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich über uni-assist.
Über eine Bewerbung zum höheren Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen kann in der Regel frühestens zu Semesterbeginn (Mitte Oktober bzw. Mitte April) entschieden werden, da i.d.R. erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, ob freie Studienplätze in dem entsprechenden Semester vorhanden sind.
Servicebereich Master
Einrichtung | Studierendensekretariat IA |
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Sekretariat | IA1 |
Gebäude | Hauptgebäude (H) |
Raum | 0048a-0050 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Virtuelle Sprechstunde | Mo, Di und Do, jeweils 9-11 Uhr |