Wenn Sie nach Ihrem 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. abgeschlossener Bachelor) in einem anderen Studiengang an der TU Berlin oder einer anderen Hochschule (Deutschland oder Ausland) immatrikuliert sind oder waren, dann sind Sie Quereinsteiger*in. Als Quereinsteiger*in haben Sie die Möglichkeit sich für das 1. oder für ein höheres Fachsemester zu bewerben. Die Bewerbung zum höheren Fachsemester ist nur innerhalb der Regelstudienzeit und nach Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums (meistens Bachelor) möglich.
Bedenken Sie bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester in einen zulassungsbeschränkten Studiengang bitte, dass eine Zulassung nur möglich ist, wenn die Einstufung durch den Prüfungsausschuss vorliegt und es auch freie Studienplätze gibt. Ob freie Plätze vorhanden sind, können wir in der Regel erst zum Semesterbeginn feststellen.
Welche Bewerbungsunterlagen Sie einreichen müssen, können Sie der Checkliste für eine Bewerbung zum Masterstudium entnehmen. Sollten Sie sich als Quereinsteiger*in für ein höheres Fachsemester bewerben, müssen Sie die Leistungen der Vorsemester erbracht haben und benötigen eine entsprechende Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Reichen Sie die Anträge auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein und beantragen Sie die Fachsemestereinstufung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Sie die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen können.
Den durch den Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen - Teil A laden Sie bitte mit Ihren restlichen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist über das Upload-Formular (Direktbewerbung) oder bei uni-assist (Bewerbung mit ausländischem Abschluss) hoch.
Ohne die Fachsemestereinstufung durch den Prüfungsausschuss inkl. der Unterschrift wird Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester aus formalen Gründen abgelehnt. Der Servicebereich Master leitet keine Anträge ohne Einstufung und Unterschrift an die Prüfungsausschüsse weiter.
Der Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen - Teil B verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsamt der TU Berlin. Bitte reichen Sie diesen nicht im Servicebereich Master ein.
NC-Studiengänge | NC-freie Studiengänge | |
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Einreichung der Bewerbungsunterlagen bis | siehe Bewerbungsfristen | siehe Bewerbungsfristen |
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A mit Einstufung spätestens | siehe Bewerbungsfristen | siehe Bewerbungsfristen |
Wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an der TU Berlin oder einer deutschen Hochschule erworben haben, bewerben Sie sich direkt an der TU Berlin beim Servicebereich Master. Haben Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich über uni-assist.
Über eine Bewerbung zum höheren Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen kann in der Regel frühestens zu Semesterbeginn (Mitte Oktober bzw. Mitte April) entschieden werden, da i.d.R. erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, ob freie Studienplätze in dem entsprechenden Semester vorhanden sind.
Servicebereich Master
Einrichtung | Studierendensekretariat |
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Sekretariat | IA 1 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | 0048a-0050 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |