Wenn Sie bereits Studienzeiten und Studienleistungen erworben haben, welche über Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss hinausgehen, dann liegt in Ihrem Fall entweder ein Quereinstieg, eine Wiedereinschreibung oder ein Hochschulwechsel (entfällt ab April 2020) vor. In jedem Fall muss jedoch frist- und formgerecht eine Bewerbung eingereicht werden, einen Antrag auf Studiengangswechsel gibt es für Masterstudiengänge nicht.
Einrichtung | Studierendensekretariat |
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Sekretariat | IA 1 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | 0048a-0050 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |