Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung dazu berechtigt sind und benötigen eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang, zum Beispiel das Abitur.
Generell wird zwischen der allgemeinen und der fachgebundenen HZB unterschieden. Eine allgemeine HZB berechtigt Sie zum Studium sämtlicher Studiengänge, eine fachgebundene HZB hingegen nur zur Aufnahme eines Studiums in bestimmten Studiengängen. Einen Hinweis darauf, ob Sie eine allgemeine oder eine fachgebundene HZB erworben haben, finden Sie auf Ihrem Zeugnis.
Achtung: Eine Fachhochschulreife (auch Fachabitur genannt) berechtigt nicht zum Studium an der TU Berlin.
Servicebereich Bachelor National
Einrichtung | Studierendensekretariat - IA |
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Sekretariat | IA 2 |
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, werden als deutsche Bildungsnachweise berücksichtigt:
Bei den folgenden Nachweisen handelt es sich NICHT um deutsche Bildungsnachweise:
An der TU Berlin ist Lehrsprache für alle grundständigen Studiengänge Deutsch.