I A - Studierendensekretariat

Zugangsvoraussetzungen für Studieninteressierte mit deutschen Bildungsnachweisen

Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung dazu berechtigt sind und benötigen eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang, zum Beispiel das Abitur.

Generell wird zwischen der allgemeinen und der fachgebundenen HZB unterschieden. Eine allgemeine HZB berechtigt Sie zum Studium sämtlicher Studiengänge, eine fachgebundene HZB hingegen nur zur Aufnahme eines Studiums in bestimmten Studiengängen. Einen Hinweis darauf, ob Sie eine allgemeine oder eine fachgebundene HZB erworben haben, finden Sie auf Ihrem Zeugnis.

Achtung: Eine Fachhochschulreife (auch Fachabitur genannt) berechtigt nicht zum Studium an der TU Berlin.

Servicebereich Bachelor National

Einrichtung Studierendensekretariat - IA
Sekretariat IA 2

Deutsches Abitur, Europäisches Abitur, AbiBac und erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule

Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, werden als deutsche Bildungsnachweise berücksichtigt:

  • Abitur, das in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurde (Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht)
  • Europäisches Abitur mit einer Bescheinigung zur Umrechnung in das deutsche Notensystem gemäß Anlage des KMK-Beschlusses vom 14.06.2018. In diesem Fall zusätzlich Nachweis über die erfolgreich absolvierte Prüfung im Fach Deutsch als erste oder zweite Sprache (L1 oder L2) oder ein Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse.
    Achtung: Das "Europäische Abitur" ist nicht ein Schulabschluss aus Europa, sondern ein spezielles Zeugnis, das "Europäisches Abitur" heißt.
  • AbiBac (deutsch-französischer Doppelabschluss), das französische Baccalaureat zusammen mit der „Bescheinigung über den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife“ mit deutscher Durchschnittsnote, ausgestellt durch den Prüfungsbeauftragten der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
  • erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule (Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht) in deutscher Sprache oder in Kombination mit einem Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse.

Achtung: IB Diploma und Zeugnis über die Feststellungsprüfung

Bei den folgenden Nachweisen handelt es sich NICHT um deutsche Bildungsnachweise:

  • das IB Diploma wird als ausländischer Bildungsnachweis berücksichtigt und gilt NICHT als deutsche Hochschulzugangsberechtigung.
  • Mit dem Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland haben Sie KEINE deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren.
  • In diesen Fällen bewerben Sie sich für die TU Berlin immer über uni-assist! Informationen für Ihre Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie auf der folgenden Webseite.

Lehrsprache

An der TU Berlin ist Lehrsprache für alle grundständigen Studiengänge Deutsch.