
Wenn Sie die Immatrikulation in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (ohne NC) beantragen möchten, erfolgt das in zwei einfachen Schritten, die nachfolgend beschrieben sind.
Sollten Sie bereits einen aktiven TUB-Account (tuPORT) haben, loggen Sie sich dort ein und wählen über die Filter-Funktion den beantragten Studiengang aus. Die im TUB-Account (tuPORT) für den beantragten Studiengang aufgeführten Pflichtdokumente sind formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochzuladen, ggf. weitere im TUB-Account (tuPORT) aufgeführte Anforderungen sind ebenfalls formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist zu erfüllen.
ACHTUNG: Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang an der TU Berlin immatrikuliert sind, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Ihre TU-Mailadresse und Ihren bestehenden TUB-Account (tuPORT).
Die Immatrikulationsfrist ist einzuhalten. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist hochgeladene Anträge auf Immatrikulation gelten als nicht gestellt. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist verbuchte Zahlungen gelten als nicht eingegangen. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden
ACHTUNG: Beantragen Sie in keinem Fall die Exmatrikulation aus dem bisherigen Studiengang! Mit der Immatrikulation in den beantragten Studiengang, erfolgt die Exmatrikulation aus dem bisherigen Studiengang durch das Studierendensekretariat automatisch. Sie brauchen diesbezüglich nicht tätig werden.
Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) kann über die Online-Registrierung nicht beantragt werden! Für den Studiengangwechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang muss innerhalb des Bewerbungszeitraumes (siehe Fristen und Termine) der Antrag auf Zulassung gestellt werden und es muss ein Zulassungsbescheid durch die TU Berlin erteilt werden. Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie an der TU Berlin im aktuell laufenden Semester immatrikuliert sind und den Studiengangwechsel in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (ohne NC) beantragen möchten, erfolgt das wie nachfolgend beschrieben.
ACHTUNG: Da Sie bereits in einem anderen Studiengang an der TU Berlin immatrikuliert sind, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Ihre TU-Mailadresse und Ihren bestehenden TUB-Account (tuPORT).
Die Immatrikulationsfrist für den Studiengangwechsel ist einzuhalten. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist hochgeladene Anträge auf Studiengangwechsel gelten als nicht gestellt. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist verbuchte Zahlungen gelten als nicht eingegangen. Der Studiengangwechsel muss in diesen Fällen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.
Haben Sie aus einem vorherigen Studium Studien- bzw. Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden, muss der zuständige Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
Wie und wo erhalte ich die Entscheidung durch den Prüfungsausschuss der TU Berlin?
Reichen Sie den Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of records) direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein. Beantragen Sie die Feststellung, dass die endgültig nicht bestandene Studien- bzw. Prüfungsleistung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im gewünschten Studiengang an der TU Berlin darstellt.
Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses an der TU Berlin finden Sie über das Studienangebot (Wunschstudiengang anklicken) im Studiengangsteckbrief des Wunschstudienganges.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)
ACHTUNG: Die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig zum Ende der Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) vorliegt und Sie dieses Pflichtdokument form- und fristgerecht im TUB-Account (tuPORT) hochladen können.
Bevor Sie die Immatrikulation beantragen, müssen Sie die Fachsemestereinstufung auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) durch den zuständigen Prüfungsausschuss an der TU Berlin vornehmen lassen. Die Fachsemestereinstufung erfolgt aufgrund bisher erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium und legt das Fachsemester fest, für das Sie die Immatrikulation beantragen können.
Ohne Fachsemestereinstufung ist die Immatrikulation zum höheren Fachsemester in einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) ausgeschlossen!
Die Immatrikulation zum höheren Fachsemester in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang (ohne NC) erfolgt wie nachfolgend beschrieben:
Sollten Sie bereits einen aktiven TUB-Account (tuPORT) haben, loggen Sie sich dort ein und wählen über die Filter-Funktion den beantragten Studiengang aus. Die im TUB-Account (tuPORT) für den beantragten Studiengang aufgeführten Pflichtdokumente sind formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist hochzuladen, ggf. weitere im TUB-Account (tuPORT) aufgeführte Anforderungen sind ebenfalls formgerecht bis zum Ende der Immatrikulationsfrist zu erfüllen.
ACHTUNG: Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang an der TU Berlin immatrikuliert sind, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über Ihre TU-Mailadresse und Ihren bestehenden TUB-Account (tuPORT).
Die Immatrikulationsfrist ist einzuhalten. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist hochgeladene Anträge auf Immatrikulation gelten als nicht gestellt. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist verbuchte Zahlungen gelten als nicht eingegangen. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.
Wie erhalte ich die Fachsemestereinstufung?
Reichen Sie den Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of records) direkt beim zuständigen Prüfungsausschuss an der TU Berlin ein und beantragen die Fachsemestereinstufung.
Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses an der TU Berlin finden Sie über das Studienangebot (Wunschstudiengang anklicken) im Studiengangsteckbrief des Wunschstudienganges.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)
ACHTUNG: Die Bearbeitung durch den zuständigen Prüfungsausschuss an der TU Berlin kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor Ende der Immatrikulationsfrist für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) vorliegt und Sie dieses Pflichtdokument form- und fristgerecht im TUB-Account (tuPORT) hochladen können.
Haben Sie aus einem vorherigen Studium auch Studien- bzw. Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden, muss der Prüfungsausschuss auf dem Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) zusätzlich zur Fachsemestereinstufung die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
Der Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin.
Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in.
Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:
Servicebereich Bachelor National
Einrichtung | Studierendensekretariat - IA |
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Sekretariat | IA 2 |